Betreff
Einziehung eines unbenannten Verbindungsweges zwischen der Osnabrücker Straße und dem Ostenwalder Weg
Vorlage
023/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1. Die aufgrund der amtlichen Bekanntmachung der Absicht der Stadt Rheine zur Einziehung des unbenannten Verbindungsweges zwischen der Osnabrücker Straße und dem Ostenwalder Weg, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 32, Flurstück 276, vorgebrachten Einwendungen werden zurückgewiesen.

 

2. Der Wasserlauf westlich des vorstehend genannten Weges wird auf der westlichen Böschungsoberkante 1-reihig mit Busch-/Strauchwerk bepflanzt. Auf der östlichen Seite werden Solitärgehölze angepflanzt. Der Rohrdurchlass im Wasserlauf neben dem Flurstück 45 (Querweg) wird entfernt. Die Sohle des Wasserlaufs wird auf ca. 80 cm verbreitert und mit stetigem Gefälle angelegt. Die Böschungen werden abgeflacht. Nahe der Osnabrücker Straße wird ein Sandfang angelegt. An einzelnen Stellen wird die Grabensohle um ca. 1 m nach Osten verschoben. Die Wegefläche wird nur so wenig gepflegt, wie es für die Gewässerunterhaltung erforderlich ist. Böschungsabbrüche am Gewässer werden toleriert solange der Wasserabfluss nicht gestört wird. Der Grenzverlauf wird durch einige Eichenpfähle markiert. Gelegentliche Nutzung der Wegefläche durch Landwirte bei der Ackerbestellung und Ernte wird toleriert.

 

 

Einziehungsbeschluss

 

Der unbenannte Verbindungsweg zwischen der Osnabrücker Straße und dem Ostenwalder Weg, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 32, Flurstück 276, wird hiermit gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung für die Straße nicht mehr gegeben ist.


Begründung:

 

Am 22. September 2005 hat dem Bau- und Betriebsausschuss die Einziehung eines ehemaligen Verbindungsweges zwischen Osnabrücker Straße und Ostenwalder Weg entlang des Paschenau-Grabens zur Entscheidung vorgelegen. Die Beschlussfassung wurde vertagt um mit den betroffenen Anliegern im Unterhaltungsverband Altenrheine zu einer Klärung hinsichtlich der Folgenutzung zu kommen.

 

Das Gewässer hat von der Osnabrücker Straße bis zum Durchlass unter dem Ostenwalder Weg eine Länge von 490 Meter und weist in der Sohle eine Höhendifferenz von 46 cm auf. Damit beträgt das mögliche Gefälle lediglich knapp 1 %o. Aufgrund eines mangelhaften Durchlasses zwischendrin ist das Gefälle auf dem Großteil der Strecke deutlich geringer und das Gewässer verlandet.

Der Abfluss der Hochwassermengen wird dadurch zusätzlich vermindert, weshalb eine breite Grabensohle mit maximalem Gefälle aus Sicht des Unterhaltungsverbandes wünschenswert ist.

 

Die Anlegung einer einreihigen Strauchbepflanzung an der Westseite mindert die Sonneneinstrahlung auf das Gewässer ohne landwirtschaftlich ungewünschten Schattenwurf auf Äcker zu bewirken. Dadurch wird die „Verkrautung" des Gewässers und damit der Unterhaltungsaufwand reduziert. Durch Verlegung der Grabensohle an einzelnen Stellen um knapp 1 Meter nach Osten wird an diesen Stellen auf der Westseite sogar eine 2. Strauchpflanzungsreihe möglich.

 

Bei der Gewässerschau am 8. November 2005 des Unterhaltungsverbandes Altenrheine wurde ein Gestaltungsvorschlag besprochen, der zwischen dem Vertreter der kreislichen Gewässeraufsicht, dem technischen Betreuer des Unterhaltungsverbandes und der städtischen Grünflächenplanung abgestimmt war. Dieser Vorschlag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

In folgenden Punkten konnte Einvernehmen erzielt werden:

  • Anlegung eines Sandfanges nahe der Osnabrücker Straße zur Zurückhaltung von Sand und Unrat aus dem Gewerbegebiet
  • 80 cm breite Grabensohle
  • 1-reihige Bepflanzung auf der westlichen Böschung
  • selten gemähter Fahrweg für die Grabenräumung auf der Graben-Ostseite
  • Einschlagen von Eichenpfählen zur Grenzmarkierung

 

Keine Zustimmung wollten die Verbandsmitglieder zur Anpflanzung von einzelnen Solitärbäumen auf der Ostseite des Gewässers geben, obwohl diese die Unterhaltung aufgrund ausreichenden Abstandes eigentlich nicht erschweren. Diese Bäume würden allerdings die Befahrbarkeit des Weges stören. Sie wollten nur eine extensiv gepflegte Fahrfläche zulassen, was jedoch der Unteren Landschaftsbehörde nicht reicht. Letztere wünscht als Ausgleichsmaßnahme eigentlich einen Wasserlauf, der der Natur überlassen wird und in dem lediglich der Abfluss durch Unterhaltungsmaßnahmen gewährleistet wird. Auch ein Verschwenken der Gewässersohle an einzelnen Stellen fand beim Verband keine Zustimmung, weil die Wegefläche dadurch schmaler würde.

 

Damit die Erschließung des Baugebietes Mesum-Nord nicht weiter aufgeschoben werden muss, schlägt die Verwaltung vor, den Weg einzuziehen und die Folgenutzung - wie beschrieben - um zu setzen.

 

Soll eine Einigung mit allen betroffenen Anliegern erreicht werden, ergibt sich eine Folgenutzung, die nicht als Ausgleichsmaßnahme anerkennungsfähig ist.

 

 

Antrag des Herrn Heinz Deiters, Sundernweg 6, vom 6.12.2005

auf Verbreiterung und Begradigung des Sundernweges

 

Dieser Antrag ist als Anlage 2 beigefügt. Er bestätigt, dass für den einzuziehenden Weg „ein allgemeines öffentliches Interesse nicht besteht". Zudem wird in diesem Antrag auch etwa 1/3 der Wegefläche als Ausgleichsfläche angeboten.

 

Der Ostenwalder Weg ist nur für den Anliegerverkehr frei gegeben, Sommerweg und Sundernweg sind Straßen für landwirtschaftlichen Verkehr. Der Sundernweg weist eine Parzellenbreite von 6,80 m bis 7,00 m auf, bei einer Asphaltfahrbahnbreite von 3 m. Das Verkehrsaufkommen ist gering. Begegnungsverkehr kommt dennoch vor. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme kann dies aufgrund der übersichtlichen Strecke gefahrlos geschehen.

 

Ein 2-spuriger Ausbau des Sundernweges würde zusätzlichen Schleichverkehr anlocken. Der Verkehr zwischen den Gewerbegebieten Kanalhafen Ost und -Süd würde um 1 km verkürzt, wenn zudem der Wendehammer an der Kanalstraße aufgehoben und die 1-spurige Verbindung zum Ostenwalder Weg für den öffentlichen Verkehr frei gegeben würde.

 

Im Rahmen des Einziehungsverfahrens ist dieser Antrag als verspätet und unbegründet zurück zu weisen.

Der Antrag entspricht außerdem nicht den Erschließungs- und Ausbauprogrammen für städtische Straßen und kann insofern auch insgesamt abgelehnt werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: grafische Darstellung

Anlage 2: Antragsschreiben von Herrn Deiters