Betreff
Erweiterung der Don-Bosco-Schule -Weiterentwicklung Standortuntersuchung, Vorentwurf-
Vorlage
258/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt die auf der Basis der Variante 1 der Standortuntersuchung fortgesetzte Vorentwurfsplanung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt, dass zur Erweiterung der Don-Bosco-Schule die weiteren Planungen auf Basis der Vorentwurfsplanung fortgesetzt werden.

 


Begründung:

 

Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 19.12.2007 den Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 14.12.2005 genehmigt, der die Umwandlung der Don-Bosco-Hauptschule zu einer gebundenen erweiterten Ganztagshauptschule beinhaltet.

 

Voraussetzung hierfür war, dass die sächlichen, räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen an der Don-Bosco-Hauptschule gegeben bzw. geschaffen werden müssen, um den erweiterten Ganztagsbetrieb zum 01.08.2008 schrittweise aufnehmen zu können.

 

Zum Schuljahresbeginn 2008/09 wurde ein Provisorium im vorhandenen Raumbestand eingerichtet, welches die Verpflegung von 70 Schülern im Zweischichtbetrieb (35 Essensplätze) vorübergehend sicherstellt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Schüler der Klassen 5.

 

Da mit Beginn jedes Schuljahres ein kompletter weiterer Jahrgang im Ganztag unterrichtet wird, steigt die Zahl der mittags zu verpflegenden Kinder in den nächsten Schuljahren stetig an. Deshalb soll eine Mensa mit Nebenräumen für den Ganztag errichtet werden. Das Raumprogramm wurde in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Gebäudemanagement und der Schulverwaltung ermittelt und weiterentwickelt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010 wurde der Finanzierungsvorbehalt für das o.g. Projekt aufgehoben.

Es wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Schulverwaltung, der Schulleitung und der Fachingenieure eingerichtet.

Diese Arbeitsgruppe tagt im 14-tägigen Rhythmus.

Aus der Standortuntersuchung wurde inzwischen der Vorentwurf  entwickelt, der als Anlage beigefügt ist.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Schulausschusses am 29.04.2010 hat Frau Ehrenberg die Ausschüsse bereits informiert über :

 

1. Aufstockbarkeit des Neubaues

 

2. Weiterentwicklung des Raumprogramms

 

Die bisherige Kostenschätzung erfolgte auf Grundlage des umbauten Raumvolumens.

Inzwischen wurde der Planungstand von der Standortuntersuchung zur  Vorentwurfsplanung vertieft. Nutzfläche und umbaute Kubatur wurden angepasst.

Ob sich hierdurch Mehrkosten ableiten lassen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da hierfür die Planungstiefe Stand Vorentwurf mit der entsprechenden Tiefe der Kostenermittlung noch keine genaueren Angaben zulässt.

Erst bei der Entwurfsplanung erfolgt eine Kostenberechnung bis zur 2. Ebene der Kostengliederung.

Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung wird im Bauausschuss vorgestellt werden.

Bei dem Vorentwurf wurde von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:

 

 

  • Kein Kriechkeller unter dem gesamten Neubau, sondern nur in den installationsintensiven Bereichen (von der Küche bis hin zu den sanitären Einrichtungen).

 

  • Für den neuen Baukörper der Don-Bosco-Schule ist keine Aufstockbarkeit vorzusehen.

 

·      Im jetzigen Lehrerzimmer können nicht alle Kolleginnen und Kollegen untergebracht werden. Somit wird für das Lehrerzimmer im Neubau mehr Fläche als im Altbau benötigt. Dieses liegt begründet im geschlossenen Ganztag. Es sind 30 % mehr Lehrer an der Schule.

 

·      In die Weiterentwicklung der Standortanalyse wurde ein Büro für den Hausmeister aufgenommen. Der Raum im Altbau ist nicht mehr als Büro nutzbar, da hier zwischenzeitlich ein erheblicher Technikanteil eingebaut wurde. Ferner soll dieser Raum als Aufenthaltsraum für das Küchenpersonal dienen und ggf. auch als Sanitätsraum. Auf den Hausmeisterraum kann aus schulorganisatorischen Gründen im Neubau nicht verzichtet werden.

 

·      Auf Grund der räumlichen Entfernung wurden in den Neubau WC Bereiche für Lehrer eingeplant. Die aktuell genutzten Lehrer WC s im EG Altbau sind lt. Arbeitsstättenverordnung auch von der Anzahl her nicht ausreichend. Ferner befinden diese sich in einem schlechten baulichen Zustand.

 


Anlagen:

 

Vorentwurf der Variante 1

Anlage 1: Grundriss EG

Anlage 2: Grundriss OG