Betreff
Einziehung eines unbenannten Weges zwischen Milkeweg und Heiner Heide Einleitung des Verfahrens
Vorlage
259/10
Aktenzeichen
5.72
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, den unbenannten Weg zwischen Milkeweg und Heiner Heide, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Elte, Flur 21, Flurstück 62, einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist. Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine möchte den oben näher beschriebenen Weg an den alleinigen Anlieger veräußern. Bevor jedoch die Veräußerung durchgeführt werden kann, ist zu prüfen, ob ein förmliches Einziehungsverfahren durchzuführen ist. Der Weg ist in der Zusammenlegungssache von Heine Nr. 733 im Jahr 1916 entstanden. Im dazugehörigen Rezess ist dieser Weg als Erschließungsweg zugunsten der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke gewidmet worden. Der Verkauf der Grundstücke setzt demnach ein förmliches Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen voraus.

 

Eine Einziehung ist begründet, wenn entweder öffentliche Gründe für die Einziehung des Weges vorliegen oder der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Alle angrenzenden Grundstücke sind ausreichend über andere öffentliche Verkehrsstraßen erschlossen. Ferner stehen alle Grundstücke im Eigentum des Kaufinteressenten. In der Örtlichkeit ist erkennbar, dass dieser Weg nur zur Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen genutzt wird. Somit spricht alles dafür, dass eine öffentliche Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Bevor jedoch der Beschluss zur Einziehung gefasst wird, ist insbesondere den Anliegern und anderen Sondernutzungsberechtigten die Gelegenheit des Einspruchs zu gewähren. Die Absicht der Einziehung ist daher 3 Monate vorher in der Gemeinde bekannt zu machen und Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 11. Mai 2010 beteiligt worden. Negative Stellungnahmen liegen bis dato nicht vor. Sollte dieses der Fall sein, werden die Bedenken der Träger öffentlicher Belange in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

Das erforderliche Einziehungsverfahren soll eingeleitet werden, damit der beabsichtigte Verkauf durchgeführt werden kann.

 


Anlagen:

 

Lageplan