Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt die Auflistung der Straßen, in denen von den Anliegern voraussichtlich
Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung im Rahmen des Konjunkturpakets II erhoben werden, zur
Kenntnis.
Begründung:
In der Vorlage Nr.
211/10 „Sachstandsbericht Konjunkturpaket II“ zur Sitzung des Bauausschusses am
Vorbehaltlich der
eingehenden Begutachtung und Würdigung im Rahmen der konkreten Beitragserhebung
sind in der anliegenden Liste die Straßen und Teilstrecken von Straßen
aufgeführt, in denen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nach erfolgter
Dokumentation und Auswertung der vorhandenen Straßenbeleuchtung voraussichtlich
Straßenbaubeiträge nach dem KAG zu erheben sind. Der Vollständigkeit halber
sind in der Liste auch die Straßen benannt, in denen außerhalb des Konjunkturpakets
bereits in 2009 die Straßenbeleuchtung erneuert wurde und noch Straßenbaubeiträge
zu erheben sind.
Die genannten
Straßen und Teilstrecken von Straßen stellen nicht zwangsläufig eine
eigenständige abrechnungsfähige Beitragsmaßnahme dar. Die Bildung von abrechnungsfähigen
Anlagen (z.B. durch Zusammenfassung von Straßen und/oder Teilstrecken, Bildung
von Erschließungseinheiten) und die Festsetzung und Erhebung der Beiträge
erfolgt wegen der großen Anzahl der abzurechnenden Anlagen sukzessive innerhalb
der gesetzlichen Festsetzungsfrist von 4 Jahren.
Die geschätzten umlagefähigen
Kosten für die ca. 500 neuen Stahlmasten mit Seitenaufsatzleuchten betragen ca.
490.000 €. Die Planungs- und Ingenieurleistungen der TBR, die ebenfalls
beitragsfähig sind, sind hierin noch nicht enthalten und können derzeit nicht
beziffert werden. Die Beitragssätze der einzelnen Abrechnungsanlagen werden
naturgemäß wegen der Individualität der Abrechnungsgebiete (Anzahl der
erschlossenen Grundstücke, Grundstücksgrößen, Geschossigkeit etc.) variieren.
Die
Bürgerinformation über die anstehende Erneuerung der Straßenbeleuchtung und
Erhebung von Straßenbaubeiträgen soll durch die Presse erfolgen. Eine
Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch Anschreiben ist
aufgrund der Vielzahl der Abrechnungsanlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich, da dies jeweils die umfangreiche Ermittlung und Zusammenstellung der
Erhebungsdaten voraussetzt.
Anlagen:
Anlage 1: Beleuchtung Straßenliste KAG