Betreff
Sachstandsbericht Konjunkturpaket II Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Vorlage
261/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Auflistung der Straßen, in denen von den Anliegern voraussichtlich Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Konjunkturpakets II erhoben werden, zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Vorlage Nr. 211/10 „Sachstandsbericht Konjunkturpaket II“ zur Sitzung des Bauausschusses am 29.04.2010 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Umrüstung der Pilzleuchten einschließlich Betonmasten auf Seitenaufsatzleuchten mit Energiesparlampe und verzinktem Stahlmast größtenteils beitragsfähige Erneuerungen der Straßenbeleuchtung (nochmalige Herstellung) im Sinne des Kommunalabgabengesetzes darstellen.

 

Vorbehaltlich der eingehenden Begutachtung und Würdigung im Rahmen der konkreten Beitragserhebung sind in der anliegenden Liste die Straßen und Teilstrecken von Straßen aufgeführt, in denen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nach erfolgter Dokumentation und Auswertung der vorhandenen Straßenbeleuchtung voraussichtlich Straßenbaubeiträge nach dem KAG zu erheben sind. Der Vollständigkeit halber sind in der Liste auch die Straßen benannt, in denen außerhalb des Konjunkturpakets bereits in 2009 die Straßenbeleuchtung erneuert wurde und noch Straßenbaubeiträge zu erheben sind.

 

Die genannten Straßen und Teilstrecken von Straßen stellen nicht zwangsläufig eine eigenständige abrechnungsfähige Beitragsmaßnahme dar. Die Bildung von abrechnungsfähigen Anlagen (z.B. durch Zusammenfassung von Straßen und/oder Teilstrecken, Bildung von Erschließungseinheiten) und die Festsetzung und Erhebung der Beiträge erfolgt wegen der großen Anzahl der abzurechnenden Anlagen sukzessive innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist von 4 Jahren.

 

Die geschätzten umlagefähigen Kosten für die ca. 500 neuen Stahlmasten mit Seitenaufsatzleuchten betragen ca. 490.000 €. Die Planungs- und Ingenieurleistungen der TBR, die ebenfalls beitragsfähig sind, sind hierin noch nicht enthalten und können derzeit nicht beziffert werden. Die Beitragssätze der einzelnen Abrechnungsanlagen werden naturgemäß wegen der Individualität der Abrechnungsgebiete (Anzahl der erschlossenen Grundstücke, Grundstücksgrößen, Geschossigkeit etc.) variieren.

 

Die Bürgerinformation über die anstehende Erneuerung der Straßenbeleuchtung und Erhebung von Straßenbaubeiträgen soll durch die Presse erfolgen. Eine Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch Anschreiben ist aufgrund der Vielzahl der Abrechnungsanlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da dies jeweils die umfangreiche Ermittlung und Zusammenstellung der Erhebungsdaten voraussetzt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Beleuchtung Straßenliste KAG