Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ (STEWA) nimmt die Ausführungen des Büros Plan-Lokal zum Gutachten „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ zur Kenntnis.
Begründung:
Ausgangslage und Anlass
Das Projekt bzw. das Gutachten „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ wurde
im Rahmen des Landesarbeitsgemeinschaft AGENDA 21 NRW-Projektes „Nachhaltiges
Kommunales Flächenmanagement“ (LAG 21 NRW-Projekt) konzipiert und ergänzt damit
den Flächenbericht Stadt Rheine 2009 und die Spielleitplanung Dorenkamp um
einen weiteren Baustein. Das „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ wurde auf
Grundlage des IEHK Rheine.2020 in das LAG 21 NRW-Projekt aufgenommen. In Maßnahme
1.1.0.1. des LAG 21 NRW Dachprojektes wird die „Entwicklung des ‚Kommunalen Handlungskonzeptes
Wohnen’“ vorgeschlagen. Das Gutachten entspricht somit der Maßnahmenkonzeption
des Dachprojektes und dem IEHK Rheine.2020.
Aufgrund der Veränderungen im Wohnungsmarkt in den vergangenen 10 Jahren
und der fehlenden Aktualität der Daten in Rheine (wie unten aufgezeigt) ist
eine Aktualisierung der Entscheidungsgrundlage sowie die Verschneidung
vorhandener Informationen aus Einzelgutachten dringend erforderlich.
So ist etwa seit Anfang 2010 im Teilmarkt „geförderter Wohnungsbau“ der
Mittelzufluss des Landes NRW an den Kreis Steinfurt erheblich zurückgegangen.
Der Kreis, der als Bewilligungsbehörde auf kommunale Einschätzungen angewiesen
ist, kann somit zukünftig nur ausgewählte Mietobjekte fördern. Die Stadt
braucht ein abgestimmtes Konzept bzw. eine Grundlage von Informationen für
künftige Gespräche mit dem Kreis, um sowohl für die Gesamtstadt als auch für die
einzelnen Stadtteile den Einsatz von Fördermitteln lenken, begründen und abzustimmen
zu können.
Darüber hinaus fließen folgende thematische Einzelgutachten in das „Kommunale
Handlungskonzept Wohnen“ ein:
- Allgemeine Vorgaben zur Steuerung des
Wohnungsmarktes lassen sich im Leitbildprozesses Integriertes
Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK
Rheine.2020) finden. Dieses wurde im Zeitraum 2006 bis 2008 konzipiert, stützt sich auf verschiedene
Gutachten und schlägt unter anderem die Einführung einer laufenden
Wohnungsmarktbeobachtung vor.
- Die letzte Aktualisierung der Wohnungsmarktsmarktanalyse war
Thema einer Kurzexpertise 2001
(Die Rheine Information Heft 62 - FB Planen und Bauen),
- eine lokal gerechnete Prognose zum Demographischen Wandel
stammt aus dem Gutachten „Demographischer Wandel in Rheine“ aus dem Jahr 2004.
- Die derzeit wichtigste Expertise für die
künftige Wohnsiedlungsentwicklung ist der Baulandbericht 2008,
der die oben genannten Informationen zusammenträgt,
- und die Wohnbaulandkonzeption 2001 (Die
Rheine Information Heft 60) um eine Prioritätenliste
zur Wohnsiedlungsentwicklung ergänzt. Diese wurde dem STEWA mit dem
Baulandbericht 2008 vorgelegt und kann mit Hilfe des neuen Gutachtens
aktualisiert werden.
Das Gutachten „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ hat einen
integrierten Ansatz, ist grundsätzlich fortschreibbar und kann als
strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument des gesamtstädtischen
Wohnungsmarktes eingesetzt werden.
Damit entspricht das Gutachten Vorgaben des Ministeriums für Bauen und
Verkehr NRW und qualifiziert im Sinne künftiger Anforderungen der
Wohnraumförderungsprogramme des Landes NRW. Sollte
in den kommenden Jahren die Mittelzuweisung des Landes NRW von „Kommunalen
Handlungskonzepten“ abhängig gemacht werden, dient das Gutachten als Grundlage
eines solchen Förderansatzes.
Verfahren
Für das „Kommunale Handlungskonzept Wohnen“ hat die Stadtverwaltung am
02.11.2009 das Büro Plan-Lokal beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.
Die Analyse und erste Empfehlungen aus dem Gutachten werden am
23.06.2010 durch das beauftragte Büro in einem mündlichen Vortrag vorgestellt.
Das Gutachten trägt wesentliche Analysedaten sowie Stadtteilprofile
zusammen. Inhalte der Analyse sind die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt
Rheine, die Identifizierung einzelner Teilmärkte und eine Gegenüberstellung mit
aktuellen Bedarfsdaten aus Prognosen zur demographischen Entwicklung. Die Stadtteilprofile
enthalten kleinteilige Zusammenstellungen zentraler Daten und Aspekte.
In seiner Präsentation stellt der Gutachter erste Ansätze für konkrete
Steuerungseingriffe vor, die in Form von teilmarktspezifischen
Konzeptbausteinen aufgearbeitet werden.
Kleinteilig lässt sich hierdurch der Wohnungsmarkt jedoch nicht
steuern, da hierfür eine vertiefte Untersuchung in den jeweiligen Stadtteilen erforderlich
ist. Mit den Stadtteilprofilen wurde jedoch ein erster Datenansatz erstellt,
der fortgeschrieben werden kann.
Das Gutachten wird nach Erörterung im Stadtentwicklungsausschuss fertig
gestellt und den Ausschussmitgliedern nach der Sommerpause zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.