Betreff
Beratung Haushalts- und Investitionsplan 2006 - 2009 Ergebnisse der Fachausschussberatung
Vorlage
254/06
Aktenzeichen
FB Finanzen 4.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etat-Beratungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Ziffer I. enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.

 

2.     Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen (nachträglichen) Budgetveränderungen auf der Basis der in der Begründung unter Ziffer II. enthaltenen Erläuterungen zu.

 

3.     Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,

 

·    den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß Anlage 4 auf 4.737.000 € festzusetzen und

 

·    die im Finanzplan nachgewiesenen Investitionen für die Jahre 2006 – 2009 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen und seiner Beratungsergebnisse zu beschließen.


Begründung:

 

I.                 Ergebnisse der Fachausschussberatungen

 

Inzwischen sind die in dezentraler Verantwortung durchgeführten Etat-Beratungen in den Fachausschüssen abgeschlossen. Die sich daraus ergebenen Budgetveränderungen und Detailänderungen sind in den beigefügten Übersichten „Ergebnisplan“ (Anlage 1) und „Finanzplan-Investitionsbudget“ (Anlage 2) dargestellt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2006 die Eckdaten für die Etat-Beratungen der Fachausschüsse vorgegeben.

 

Bei den laufenden Budgets (Anlage 1) wurden in den Fachausschüssen Änderungen dieser Vorgaben empfohlen:

 

Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport

Produktbereich 15 - Sport

 

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2006 eine Budgetausweitung im Bereich der Transferaufwendungen um 268.542 € für die Jahre 2006 – 2009 empfohlen, da bei der Überleitung der Haushaltsansätze in das neue Rechnungssystem versehentlich zwei Positionen miteinander vermengt wurden. Die Mittel  sind erforderlich und standen im bisherigen kameralen Rechnungssystem zur Verfügung.

 

Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales

Produktbereich 22 - Soziales

Produkt 2201 – Hilfen nach dem SGB II

 

Der Kreis Steinfurt als Leistungsträger hat mit Beschluss des Kreisausschuss vom 30.05.06 den Verteilungsschlüssel zur Refinanzierung des Personalaufwandes  zu Gunsten der Städte und Gemeinden im Kreis verändert und zwar rückwirkend ab dem 01.01.2005. Daher können für 2006 245.000 € und in den Folgejahren 118.000 € Mehreinnahmen bei den Erträgen aus Kostenerstattungen veranschlagt werden.

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen

 

Die Stadt Rheine erwartet Gewinnabführungen von den Stadtwerken Rheine (netto ca. 1.010 T€) und der Stadtsparkasse Rheine GmbH (netto ca. 190 T€). Für das Jahr 2006 sind daher Mehrerträge in Höhe von 1.200 T€ nachträglich einzustellen.

Die Gewinnabführung von der Stadtsparkasse Rheine darf aufgrund gesetzlicher Regelungen nur für gemeinnützige Zwecke verwandt werden.

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

 

Die Position 5202-850 –Erweiterung zur Offenen Ganztagsschule „Johannesschule Mesum“ – wird laut Mitteilung des FB 1 einzügig statt zweizügig geplant. Daher sind die Erträge aus Zuweisungen und die Aufwendungen für die Erweiterung um 50 % zu kürzen.

Die Erträge -Sonderposten aus Zuweisungen- belaufen sich 2006 dann auf 79.000 € statt 158.000 €, die Aufwendungen auf 88.000 statt 176.000

 

 

Fachbereich 6 – Technische Betriebe

 

Im Haushaltsplan 2005 ist in der Finanzplanung für das Jahr 2006 insgesamt ein Betrag von 201.993 € für die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in den Außenanlagen (einschl. der Schulhöfe) der städt. Schulen enthalten. Diese Mittel wurden bis 2005 im Budget des Fachbereiches 5 veranschlagt.

Als Konsequenz aus der NKF-Buchhaltung wird dieser Betrag zukünftig im Budget des FB 6 –Technische Betriebe- veranschlagt.

Im Rahmen der Ãœberleitung auf den NKF-Haushalt sind die Unterhaltungsmittel beim bisher verantwortlichen FB 5 abgesetzt, aber nicht beim jetzt verantwortlichen FB 6 veranschlagt worden. Dies war zu korrigieren.

 

 

Fachbereich 7 – Interner Service

Produktgruppe 7.1 – Service Organisation

Produkt 7102 – TUIV

 

Für einen Teil der im Bereich der EDV-Abteilung tätigen Mitarbeiter wird eine Kostenerstattung der Kommunalen Anwendergemeinschaft für Informations- und Kommunikationstechnik (KAI) gezahlt. Die Tätigkeit eines Mitarbeiters für die KAI in dem Projekt „Entwicklung einer NKF-Software“ wird sich voraussichtlich verlängern und bis Herbst 2006 andauern. Daher können für 2006 35.000 € Mehreinnahmen bei den Erträgen aus Kostenerstattungen veranschlagt werden.

 

 

Bei den Investitionsbudgets (Anlage 2) wird die Änderung der Eckdaten in folgenden Positionen empfohlen:

 

 

Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport

 

Projekt 1107-1 – Einrichtungs-/Lehrmittelkosten Kfm. Schulen

Projekt 1107-2 – Einrichtungs-/Lehrmittelkosten Berufsbildende Schulen

 

Mit dem Kreis Steinfurt wurde eine neue Vereinbarung über die Kostenbeteiligung für die beruflichen Schulen (Berufskolleg und Kaufmännische Schulen) getroffen.

Gemäß dieser Vereinbarung werden Ausgaben für Investitionen (=Herstellungsaufwand) nicht mehr durch den Kreis Steinfurt mitfinanziert, weil diese Kosten bereits durch die im Wege der Landesförderung gezahlten Schulpauschale bezuschusst werden.

Bei den obigen Projekten wurden noch Einnahmen aus Kreiszuweisungen in Höhe von 84.464 € (Projekt 1107-1) und 119.131 € (Projekt 1107-2) veranschlagt.

Auf Grund der neuen Vereinbarung sind die geplanten Zuweisungen in der Gesamthöhe von 203.595 € aus dem Haushaltsplanentwurf 2006 zu streichen.

 

 

Projekt 1303-4 – Einrichtungsmaßnahme Stadtbibliothek

 

Die Einrichtungskosten wurden mit 905.000 € berechnet und entsprechend für das Jahr 2007 im Haushaltsplanentwurf veranschlagt.

Auf Grund der fortgeschrittenen Detailplanung hat sich herausgestellt, dass ein Teilbetrag in Höhe von 60.000 € bereits im Jahr 2006 benötigt wird.

Der Mehrbetrag 2006 wird in 2007 reduziert.

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

 

Bei der Position 5202-180 –Ausbau der Stadtbibliothek- wird die Ausgabeermächtigung auf 1,8 Mio. € beschränkt. Im Jahre 2008 ist der Ansatz um 71.600 € zu reduzieren.

 

Ergänzende Anmerkungen:

 

Die im Rahmen der Vorentwurfsplanung ermittelte Kostenschätzung lag bei 1.921.000 € für die Baukosten. Zusätzlich entstehen Kosten für die Einrichtung in Höhe von 905.000 €.

 

Die Vorentwurfsplanung wurde durch das  Büro Leistungsphase weiterbearbeitet. In der Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Fraktionen der Politik wurden die Entwurfsfindung und die Überprüfung auf mögliche Einsparpotentiale begleitet. Es liegt nun die Entwurfsplanung mit Baubeschreibung vor. Zu dem Stand der Entwurfsplanung wurde nach DIN 276 die Kostenberechung erstellt. Diese schließt mit einer Summe von 1.950.000 € für die Baukosten.

 

Die Kosten wurden nach Planungsfortschritt weiter aufgeschlüsselt. Innerhalb der Kostengruppen ist es zu Mehr- und Minderleistungen gekommen.

 

Die derzeitige Kostenermittlung beinhaltet und berücksichtigt Mehrleistungen in Höhe von rund 100.000 €. Diese können jedoch weitgehend in den Gesamtkosten soweit aufgefangen werden, dass zurzeit Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000 € entstehen. Nach Stand der Kostenberechnung liegen die Kosten daher

zurzeit bei 1.950.000 €.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss am 09.05.2006 ist auf Antrag der CDU mehrheitlich beschlossen worden, die im Haushalt zur Verfügung zu stellenden Mittel auf 1,8 Mio. € zu deckeln.

 

Berücksichtigt man die anstehende Mehrwertsteuererhöhung und die zusätzlichen Mehrleistungen wie Erneuerung der Lüftungsanlage, Ertüchtigung der Rolltreppe, etc., so werden die Kostengruppen 300 und 400 der Kostenberechnung durch die Deckelung auf 1,8 Mio. € um 16,80 % (268.814 € von 1.600.000 € als Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400) gekürzt.

 

Sollte der HFA-Beschluss darauf abzielen, die Verwaltung zu mahnen, bei der Ausführungsplanung die zur Verfügung gestellte Summe von 1,8 Mio. Euro möglichst nicht zu überschreiten, wird die Verwaltung sich selbstverständlich alle Mühe geben, diese Grenze nicht zu überschreiten, auch wenn dies beim gegenwärtigen Erkenntnisstand wohl ohne Verzicht auf einzelne Positionen des Raumprogramms als wohl kaum möglich erscheint.

 

Wenn die Ausführungsplanung und der darauf aufbauende Kostenanschlag dennoch diese Grenze von 1,8 Mio. € nicht überschreiten, kann die Verwaltung aber nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich bei der späteren Ausschreibung aufgrund der Marktverhältnisse höhere Preise als kalkuliert ergeben.

 

Sollte der HFA-Beschluss nun so verstanden werden, dass in jedem Fall die Grenze von 1,8 Mio. € nicht überschritten werden darf, ist nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand eine seriöse Ausschreibung nicht denkbar. Für diesen Fall muss die Verwaltung darauf bestehen, schon vor der Ausschreibung notwendige Abstriche am Bauprogramm des bisherigen Entwurfes vorzunehmen.

 

Für diesen Fall einer absoluten Kostenobergrenze werden nachfolgende Vorschläge unterbreitet, die zu einer entsprechenden Einsparung führen und eine absolute Fixierung der gesamten Kosten auf 1,8 Mio. € vertretbar erscheinen lassen.

 

 

Einsparungsvorschläge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen

 Kosten

 

 Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

Baukosten

  1.950.000 €

 

aktueller Stand Kostenberechnung

 

 

 

 

 

1a

Ausbau OG Lesesaal

           36.377 €

 

feste Einbauten

 

 

 

 

 

1b

Ausbau EG Wandverkleidung

           42.797 €

 

feste Einbauten

 

 

 

 

 

1c

Ausbau EG Tresen

           12.075 €

 

feste Einbauten

 

 

 

 

 

2

Rolltreppe - Schalldämpfung der Stufen 

           10.400 €

 

Schallschutzmaßnahme Stufe II

 

 

 

 

 

3

Rolltreppe - Auswechselung Antrieb

           14.800 €

 

Schallschutzmaßnahme Stufe I

 

 

 

 

Stufenketten mit Gummilaufrollen

 

 

 

 

 

4

Fenstersicherung

             5.510 €

 

notwendig aufgrund verringerter

 

 

 

 

Versicherungsprämien

 

 

 

 

 

5

Erneuerung der Lüftungsanlage

           30.490 €

 

entfällt bei Instandsetzung vorh. An-

 

 

 

 

lage, es besteht jedoch die Möglichkeit

 

 

 

 

der Finanzierung der Mehrkosten für

 

 

 

 

die Neuanlage - Amortisation 3,89 Jahre

 

 

 

 

ohne Finanzierung 3,11 Jahre

 

 

 

 

 

6

Controller Stufe III - Bauüberwachung

           28.671 €

 

bisher beauftragt Stufe I + II

 

 

 

 

einschl. Vergabe

 

Gesamtsumme Einsparung

     181.120 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Baukosten abzüglich der

  1.768.880 €

 

 

 

Einsparungsvorschläge

 

 

 

 

Die anstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % wurde bislang noch nicht berücksichtigt. Dieses bedeutet weitere ca. 50.000,00 € Mehrkosten, die aufgefangen werden müssen.

 

Die planerische Entwicklung ist in den jeweiligen Stand der Kostenbetrachtungen eingeflossen. Die derzeitig erkennbaren Mehr- und Minderkosten wurden auf dem Stand der Entwurfsplanung ermittelt und werden im weiteren Planungsverfahren weiter untersucht und detailliert. Zurzeit können jedoch keine verbindlichen Zusagen zu weiteren Einsparungen gemacht werden, da der Planungsstand dieses nicht zulässt.

 

Ziel auch der Verwaltung ist es sicherlich, die Baukosten mit einer Summe von 1.800.000 € abzuschließen. Dieses Ergebnis kann jedoch bei dem jetzigen Planungsstand nicht zugesichert werden, da zurzeit noch zu viele nicht greifbare Faktoren in den weiteren Planungsschritten abzuklären sind.

 

Für die Verwaltung ist bei der weiteren Bearbeitung des Projektes wichtig, zu erkennen und zu wissen, in welcher Art und Weise der HFA-Beschluss, zu interpretieren ist. Wenn dies ein Auftrag ist, bei der Ausführungsplanung alle Anstrengungen zu unternehmen, eine möglichst geringe Bausumme am Ende zu erzielen – als Zielpunkt werden hier 1,8 Mio. Euro genannt -, wird sich die Verwaltung selbstverständlich alle Mühe geben, diese Grenze von 1,8 Mio. € nicht zu überschreiten, auch wenn dies nach dem derzeitigen Kenntnisstand wohl kaum ohne Streichungen im Raumprogramm zu erreichen sein dürfte. Diese Skepsis wird im Übrigen auch vom Controller geteilt.

 

Wenn aber der HFA-Beschluss als absolute Kostenobergrenze zu verstehen ist, die auch aufgrund eines Ausschreibungsergebnisses nicht überschritten werden darf, müsste schon vor der Ausschreibung beschlossen werden, auf bestimmte Ausbauleistungen zu verzichten.

 

 

5301 – Ablösebeiträge Stellplätze

Durch die bisherige Kontierung im NKF wurde die Darstellung der Einzahlungen unterdrückt. Für die Jahre 2006 – 2009 werden künftig jährlich 10.000 € ausgewiesen.

 

5302 – Städtebauliche Verträge

Durch die bisherige Kontierung im NKF wurde die Darstellung der Einzahlungen unterdrückt. Für die Jahre 2006 – 2009 werden künftig jährlich 100.000 € ausgewiesen.

 

53014-904 Ausbau Rodder Damm Renk AG

Günstige Ausschreibungsergebnisse bedingen eine Reduzierung der Ansatzes 2006 um 40.000 € von 230.000 € auf 190.000 €.

 

53014-3602 Ausbau „Am Schultenhof Teil B“

Auf Grund der Übertragung von Haushaltsresten konnte der Ansatz von 55.000 € auf 25.000 € gekürzt werden.

 

53014-700 Radweg Bergstraße

Um die Fördermaßnahme nicht zu gefährden, ist der Grunderwerb in 2006 notwendig. Hierzu werden 300 T€ benötigt.

 

 

Fachbereich 8 – Wohn- und Grundstücksmanagement

Produktgruppe 81 – Grundstücksmanagement

 

Mehreinnahmen im Bereich Wohnbauland

Aufgrund der bisher sehr guten Vermarktung von Wohnbaugrundstücken insbesondere im Projekt 8101-04 „Wohnpark Dutum“ kann der bisherige Ansatz „Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken“ für  2006 um 250 T€ von 800 T€ auf 1.050 T€ erhöht werden.

 

Minderausgaben im Bereich Wohnbauland

Der Grundstücksankauf im Bereich der Investitionsprojekte 8101-11 „Rodde I“ und 8101-14 „Rodde II“ kann vollständig mit den aus dem Vorjahr und dem  Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Mitteln abgewickelt werden.

Die Ansätze in der Finanzplanung der Jahre 2007 – 2009 von 200 T€ pro Jahr werden nicht mehr benötigt.

 

 

II.             Weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung

 

Aufgrund aktueller Entwicklungen sind aus Sicht der Verwaltung weitere Budgetanpassungen erforderlich. 

 

Veränderungen im Bereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

 

Die Veränderungen im Bereich 9 – Zentrale Finanzleistungen sind der als Anlage 3 beigefügten Tabelle im Gesamtüberblick zu entnehmen. An dieser Stelle werden in der Systematik des Haushaltsplans die einzelnen Veränderungen erläutert.

 

Produkt/Projekt 9000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

 

 

Ergebnisplan

 

1 - Steuern und ähnliche Abgaben = + 1.629.000 EUR

 


Die zusätzlichen Erträge setzen sich aus folgenden Einzelposten zusammen

 

Die Aufkommen bei der Gewerbesteuer hat sich in den letzten Wochen äußerst positiv entwickelt. Derzeit ist aufgrund ergangener Steuerbescheide ein Aufkommen von insgesamt 24 Mio. EUR zu erwarten. Der Verwaltung ist bekannt, dass bei einigen Unternehmen die bisher festgesetzten Vorauszahlungen aufgrund inzwischen vorliegender Jahresabschlüsse bzw. durchgeführter umfangreicher Investitionen reduziert werden, so dass eine weitergehende Erhöhung des Ansatzes aus heutiger Sicht nicht empfohlen werden kann.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Basis der inzwischen vorliegenden Ergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung angepasst. Die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse aus der ersten Abschlagszahlung bestätigen die prognostizierte Entwicklung.

 

Die Kompensationszahlung für die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleich ist auf der Basis des nun landesweit vorgesehenen Betrages von 475 Mio. EUR vorgesehen und entspricht dem inzwischen vorliegendem Festsetzungsbescheid.

 

 

2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen = - 5.000 EUR

 

In dieser Position ergab sich eine leichte Korrektur des Ansatzes für die Schlüsselzuweisung.


Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006 ist inzwischen verabschiedet. Die Schlüsselzuweisungen sind nun endgültig berechnet. Es war nur noch eine leichte Korrektur erforderlich.

 

 

7 – Sonstige ordentliche Erträge = + 40.000 EUR

 


Auch hier gab es lediglich eine Veränderung, die der tatsächlichen Entwicklung angepaßt wurde.

 

 

15 – Transferaufwendungen = + 314.000 EUR

 


Diese Veränderung setzt sich wie folgt zusammen

 

 

Nach Verabschiedung des GFG 2006 liegen die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage nun endgültig fest. Inzwischen liegt auch der Bescheid des Landrates über die endgültige Festsetzung der Kreisumlage vor. Der Ansatz war daraufhin leicht nach oben anzupassen.

 

Durch die Erhöhung des Ansatzes für die Gewerbesteuer war auch eine Anpassung bei der Gewerbesteuerumlage vorzunehmen.

 

Für die Krankenhausinvestitionsumlage liegt inzwischen sowohl der Bescheid für das laufende Jahr, als auch der Bescheid über die Neufestsetzung für das Vorjahr vor. Danach war für das Vorjahr ein Betrag in Höhe von 25 TEUR nachzuzahlen. Der Betrag für 2006 wurde auf 397 TEUR festgesetzt.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 – Ergebnisplan

Anlage 2:     Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 – Investitionsplan

Anlage 3:     Entwicklung Bereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 4:     Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich

                   fällig werdenden Ausgaben