Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etat-Beratungen in den
Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter
Berücksichtigung der in der Begründung unter Ziffer I. enthaltenen
Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.
2. Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen
(nachträglichen) Budgetveränderungen auf der Basis der in der Begründung unter
Ziffer II. enthaltenen Erläuterungen zu.
3. Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
·   den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß Anlage 4 auf 4.737.000 € festzusetzen und
·   die im Finanzplan nachgewiesenen Investitionen für die Jahre 2006 – 2009 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen und seiner Beratungsergebnisse zu beschließen.
Begründung:
I. Ergebnisse der Fachausschussberatungen
Inzwischen sind die in dezentraler Verantwortung durchgeführten Etat-Beratungen in den Fachausschüssen abgeschlossen. Die sich daraus ergebenen Budgetveränderungen und Detailänderungen sind in den beigefügten Übersichten „Ergebnisplan“ (Anlage 1) und „Finanzplan-Investitionsbudget“ (Anlage 2) dargestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2006 die Eckdaten für die Etat-Beratungen der Fachausschüsse vorgegeben.
Bei den laufenden Budgets (Anlage 1) wurden in den Fachausschüssen Änderungen dieser Vorgaben empfohlen:
Fachbereich
1 – Bildung, Kultur und Sport
Produktbereich 15 - Sport
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2006 eine Budgetausweitung im Bereich der Transferaufwendungen um 268.542 € für die Jahre 2006 – 2009 empfohlen, da bei der Überleitung der Haushaltsansätze in das neue Rechnungssystem versehentlich zwei Positionen miteinander vermengt wurden. Die Mittel sind erforderlich und standen im bisherigen kameralen Rechnungssystem zur Verfügung.
Fachbereich 2 –
Jugend, Familie und Soziales
Produktbereich 22 - Soziales
Produkt 2201 – Hilfen nach dem SGB II
Der Kreis Steinfurt als Leistungsträger hat mit Beschluss des Kreisausschuss vom 30.05.06 den Verteilungsschlüssel zur Refinanzierung des Personalaufwandes zu Gunsten der Städte und Gemeinden im Kreis verändert und zwar rückwirkend ab dem 01.01.2005. Daher können für 2006 245.000 € und in den Folgejahren 118.000 € Mehreinnahmen bei den Erträgen aus Kostenerstattungen veranschlagt werden.
Fachbereich 4 –
Finanzen
Die Stadt Rheine erwartet Gewinnabführungen von den Stadtwerken Rheine (netto ca. 1.010 T€) und der Stadtsparkasse Rheine GmbH (netto ca. 190 T€). Für das Jahr 2006 sind daher Mehrerträge in Höhe von 1.200 T€ nachträglich einzustellen.
Die Gewinnabführung von der Stadtsparkasse Rheine darf aufgrund gesetzlicher Regelungen nur für gemeinnützige Zwecke verwandt werden.
Fachbereich 5 –
Planen und Bauen
Die Position 5202-850 –Erweiterung zur Offenen Ganztagsschule „Johannesschule Mesum“ – wird laut Mitteilung des FB 1 einzügig statt zweizügig geplant. Daher sind die Erträge aus Zuweisungen und die Aufwendungen für die Erweiterung um 50 % zu kürzen.
Die Erträge -Sonderposten aus Zuweisungen- belaufen sich 2006 dann auf 79.000 € statt 158.000 €, die Aufwendungen auf 88.000 statt 176.000
Fachbereich 6 –
Technische Betriebe
Im Haushaltsplan 2005 ist in der Finanzplanung für das Jahr 2006 insgesamt ein Betrag von 201.993 € für die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in den Außenanlagen (einschl. der Schulhöfe) der städt. Schulen enthalten. Diese Mittel wurden bis 2005 im Budget des Fachbereiches 5 veranschlagt.
Als Konsequenz aus der NKF-Buchhaltung wird dieser Betrag zukünftig im Budget des FB 6 –Technische Betriebe- veranschlagt.
Im Rahmen der Ãœberleitung auf den NKF-Haushalt sind die Unterhaltungsmittel beim bisher verantwortlichen FB 5 abgesetzt, aber nicht beim jetzt verantwortlichen FB 6 veranschlagt worden. Dies war zu korrigieren.
Fachbereich 7 –
Interner Service
Produktgruppe 7.1 – Service Organisation
Produkt 7102 – TUIV
Für einen Teil der im Bereich der EDV-Abteilung tätigen Mitarbeiter wird eine Kostenerstattung der Kommunalen Anwendergemeinschaft für Informations- und Kommunikationstechnik (KAI) gezahlt. Die Tätigkeit eines Mitarbeiters für die KAI in dem Projekt „Entwicklung einer NKF-Software“ wird sich voraussichtlich verlängern und bis Herbst 2006 andauern. Daher können für 2006 35.000 € Mehreinnahmen bei den Erträgen aus Kostenerstattungen veranschlagt werden.
Bei den Investitionsbudgets (Anlage 2) wird die Änderung der Eckdaten in folgenden Positionen empfohlen:
Fachbereich
1 – Bildung, Kultur und Sport
Projekt 1107-1 – Einrichtungs-/Lehrmittelkosten Kfm. Schulen
Projekt 1107-2 – Einrichtungs-/Lehrmittelkosten Berufsbildende Schulen
Mit dem Kreis Steinfurt wurde eine neue Vereinbarung über die Kostenbeteiligung für die beruflichen Schulen (Berufskolleg und Kaufmännische Schulen) getroffen.
Gemäß dieser Vereinbarung werden Ausgaben für Investitionen (=Herstellungsaufwand) nicht mehr durch den Kreis Steinfurt mitfinanziert, weil diese Kosten bereits durch die im Wege der Landesförderung gezahlten Schulpauschale bezuschusst werden.
Bei den obigen Projekten wurden noch Einnahmen aus Kreiszuweisungen in Höhe von 84.464 € (Projekt 1107-1) und 119.131 € (Projekt 1107-2) veranschlagt.
Auf Grund der neuen Vereinbarung sind die geplanten Zuweisungen in der Gesamthöhe von 203.595 € aus dem Haushaltsplanentwurf 2006 zu streichen.
Projekt 1303-4 – Einrichtungsmaßnahme Stadtbibliothek
Die Einrichtungskosten wurden mit 905.000 € berechnet und entsprechend für das Jahr 2007 im Haushaltsplanentwurf veranschlagt.
Auf Grund der fortgeschrittenen Detailplanung hat sich herausgestellt, dass ein Teilbetrag in Höhe von 60.000 € bereits im Jahr 2006 benötigt wird.
Der Mehrbetrag 2006 wird in 2007 reduziert.
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bei der Position 5202-180 –Ausbau der Stadtbibliothek- wird die Ausgabeermächtigung auf 1,8 Mio. € beschränkt. Im Jahre 2008 ist der Ansatz um 71.600 € zu reduzieren.
Ergänzende Anmerkungen:
Die im Rahmen der Vorentwurfsplanung ermittelte Kostenschätzung
lag bei 1.921.000 € für die Baukosten. Zusätzlich entstehen Kosten
für die Einrichtung in Höhe von 905.000 €.
Die Vorentwurfsplanung wurde durch das Büro Leistungsphase weiterbearbeitet. In der
Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Fraktionen der Politik wurden die
Entwurfsfindung und die Überprüfung auf mögliche Einsparpotentiale begleitet.
Es liegt nun die Entwurfsplanung mit Baubeschreibung vor. Zu dem Stand der
Entwurfsplanung wurde nach DIN 276 die Kostenberechung erstellt.
Diese schließt mit einer Summe von 1.950.000 € für die Baukosten.
Die Kosten wurden nach Planungsfortschritt weiter
aufgeschlüsselt. Innerhalb der Kostengruppen ist es zu Mehr- und
Minderleistungen gekommen.
Die derzeitige Kostenermittlung beinhaltet und
berücksichtigt Mehrleistungen in Höhe von rund 100.000 €. Diese
können jedoch weitgehend in den Gesamtkosten soweit aufgefangen werden, dass
zurzeit Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000 € entstehen. Nach Stand der
Kostenberechnung liegen die Kosten daher
zurzeit bei 1.950.000 €.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 09.05.2006 ist auf
Antrag der CDU mehrheitlich beschlossen worden, die im Haushalt zur Verfügung
zu stellenden Mittel auf 1,8 Mio. € zu deckeln.
Berücksichtigt man die anstehende
Mehrwertsteuererhöhung und die zusätzlichen Mehrleistungen wie Erneuerung der
Lüftungsanlage, Ertüchtigung der Rolltreppe, etc., so werden die Kostengruppen
300 und 400 der Kostenberechnung durch die Deckelung auf 1,8 Mio. € um
16,80 % (268.814 € von 1.600.000 € als Baukosten in den Kostengruppen
300 und 400) gekürzt.
Sollte der HFA-Beschluss darauf abzielen, die Verwaltung
zu mahnen, bei der Ausführungsplanung die zur Verfügung gestellte Summe von 1,8
Mio. Euro möglichst nicht zu überschreiten, wird die Verwaltung sich
selbstverständlich alle Mühe geben, diese Grenze nicht zu überschreiten, auch
wenn dies beim gegenwärtigen Erkenntnisstand wohl ohne Verzicht auf einzelne
Positionen des Raumprogramms als wohl kaum möglich erscheint.
Wenn die Ausführungsplanung und der darauf aufbauende
Kostenanschlag dennoch diese Grenze von 1,8 Mio. € nicht überschreiten, kann
die Verwaltung aber nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich bei
der späteren Ausschreibung aufgrund der Marktverhältnisse höhere Preise als
kalkuliert ergeben.
Sollte der HFA-Beschluss nun so verstanden werden, dass
in jedem Fall die Grenze von 1,8 Mio. € nicht überschritten werden darf,
ist nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand eine seriöse Ausschreibung nicht
denkbar. Für diesen Fall muss die Verwaltung darauf bestehen, schon vor der Ausschreibung
notwendige Abstriche am Bauprogramm des bisherigen Entwurfes vorzunehmen.
Für diesen Fall einer absoluten Kostenobergrenze werden
nachfolgende Vorschläge unterbreitet, die zu einer entsprechenden Einsparung
führen und eine absolute Fixierung der gesamten Kosten auf 1,8 Mio. €
vertretbar erscheinen lassen.
Einsparungsvorschläge: |
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Maßnahmen |
 Kosten |
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 Bemerkungen |
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Baukosten |
 1.950.000 € |
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aktueller Stand Kostenberechnung |
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1a |
Ausbau OG Lesesaal |
          36.377 € |
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feste Einbauten |
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1b |
Ausbau EG Wandverkleidung |
          42.797 € |
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feste Einbauten |
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1c |
Ausbau EG Tresen |
          12.075 € |
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feste Einbauten |
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2 |
Rolltreppe - Schalldämpfung der StufenÂ
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          10.400 € |
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Schallschutzmaßnahme Stufe II |
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3 |
Rolltreppe - Auswechselung Antrieb |
          14.800 € |
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Schallschutzmaßnahme Stufe I |
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Stufenketten mit Gummilaufrollen |
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4 |
Fenstersicherung |
            5.510 € |
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notwendig aufgrund verringerter |
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Versicherungsprämien |
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5 |
Erneuerung der Lüftungsanlage |
          30.490 € |
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entfällt bei Instandsetzung vorh. An- |
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lage, es besteht jedoch die Möglichkeit |
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der Finanzierung der Mehrkosten für |
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die Neuanlage - Amortisation 3,89 Jahre |
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ohne Finanzierung 3,11 Jahre |
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6 |
Controller Stufe III - Bauüberwachung |
          28.671 € |
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bisher beauftragt Stufe I + II |
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einschl. Vergabe |
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Gesamtsumme Einsparung |
    181.120 € |
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Baukosten abzüglich der |
 1.768.880 € |
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Einsparungsvorschläge |
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Die anstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf
19 % wurde bislang noch nicht berücksichtigt. Dieses bedeutet weitere ca.
50.000,00 € Mehrkosten, die aufgefangen werden müssen.
Die planerische
Entwicklung ist in den jeweiligen Stand der Kostenbetrachtungen eingeflossen.
Die derzeitig erkennbaren Mehr- und Minderkosten wurden auf dem Stand der
Entwurfsplanung ermittelt und werden im weiteren Planungsverfahren weiter
untersucht und detailliert. Zurzeit können jedoch keine verbindlichen Zusagen
zu weiteren Einsparungen gemacht werden, da der Planungsstand dieses nicht zulässt.
Ziel auch der Verwaltung ist es sicherlich, die
Baukosten mit einer Summe von 1.800.000 € abzuschließen. Dieses Ergebnis kann
jedoch bei dem jetzigen Planungsstand nicht zugesichert werden, da zurzeit noch
zu viele nicht greifbare Faktoren in den weiteren Planungsschritten abzuklären
sind.
Für die Verwaltung ist bei der weiteren Bearbeitung des
Projektes wichtig, zu erkennen und zu wissen, in welcher Art und Weise der
HFA-Beschluss, zu interpretieren ist. Wenn dies ein Auftrag ist, bei der
Ausführungsplanung alle Anstrengungen zu unternehmen, eine möglichst geringe
Bausumme am Ende zu erzielen – als Zielpunkt werden hier 1,8 Mio. Euro genannt
-, wird sich die Verwaltung selbstverständlich alle Mühe geben, diese Grenze
von 1,8 Mio. € nicht zu überschreiten, auch wenn dies nach dem derzeitigen
Kenntnisstand wohl kaum ohne Streichungen im Raumprogramm zu erreichen sein
dürfte. Diese Skepsis wird im Übrigen auch vom Controller geteilt.
Wenn aber der HFA-Beschluss als absolute Kostenobergrenze
zu verstehen ist, die auch aufgrund eines Ausschreibungsergebnisses nicht
überschritten werden darf, müsste schon vor der Ausschreibung beschlossen
werden, auf bestimmte Ausbauleistungen zu verzichten.
5301 – Ablösebeiträge Stellplätze
Durch die bisherige Kontierung im NKF wurde die Darstellung der Einzahlungen unterdrückt. Für die Jahre 2006 – 2009 werden künftig jährlich 10.000 € ausgewiesen.
5302 – Städtebauliche Verträge
Durch die bisherige Kontierung im NKF wurde die Darstellung der Einzahlungen unterdrückt. Für die Jahre 2006 – 2009 werden künftig jährlich 100.000 € ausgewiesen.
53014-904 Ausbau Rodder Damm Renk AG
Günstige Ausschreibungsergebnisse bedingen eine Reduzierung der Ansatzes 2006 um 40.000 € von 230.000 € auf 190.000 €.
53014-3602 Ausbau „Am Schultenhof Teil B“
Auf Grund der Übertragung von Haushaltsresten konnte der Ansatz von 55.000 € auf 25.000 € gekürzt werden.
53014-700 Radweg Bergstraße
Um die Fördermaßnahme nicht zu gefährden, ist der Grunderwerb in 2006 notwendig. Hierzu werden 300 T€ benötigt.
Fachbereich 8 –
Wohn- und Grundstücksmanagement
Produktgruppe 81 –
Grundstücksmanagement
Mehreinnahmen im Bereich
Wohnbauland
Aufgrund der bisher sehr guten Vermarktung von Wohnbaugrundstücken insbesondere im Projekt 8101-04 „Wohnpark Dutum“ kann der bisherige Ansatz „Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken“ für 2006 um 250 T€ von 800 T€ auf 1.050 T€ erhöht werden.
Minderausgaben im Bereich Wohnbauland
Der Grundstücksankauf im Bereich der Investitionsprojekte 8101-11 „Rodde I“ und 8101-14 „Rodde II“ kann vollständig mit den aus dem Vorjahr und dem Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Mitteln abgewickelt werden.
Die Ansätze in der Finanzplanung der Jahre 2007 – 2009 von 200 T€ pro Jahr werden nicht mehr benötigt.
II.
Weitere
Änderungsvorschläge der Verwaltung
Aufgrund aktueller Entwicklungen sind aus Sicht der Verwaltung weitere Budgetanpassungen erforderlich.Â
Veränderungen
im Bereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Die Veränderungen im Bereich 9 – Zentrale Finanzleistungen sind der als Anlage 3 beigefügten Tabelle im Gesamtüberblick zu entnehmen. An dieser Stelle werden in der Systematik des Haushaltsplans die einzelnen Veränderungen erläutert.
Produkt/Projekt 9000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Ergebnisplan
1 - Steuern und ähnliche Abgaben = + 1.629.000 EUR
Die zusätzlichen Erträge setzen sich aus folgenden Einzelposten zusammen
Die Aufkommen bei der Gewerbesteuer hat sich in den letzten Wochen äußerst positiv entwickelt. Derzeit ist aufgrund ergangener Steuerbescheide ein Aufkommen von insgesamt 24 Mio. EUR zu erwarten. Der Verwaltung ist bekannt, dass bei einigen Unternehmen die bisher festgesetzten Vorauszahlungen aufgrund inzwischen vorliegender Jahresabschlüsse bzw. durchgeführter umfangreicher Investitionen reduziert werden, so dass eine weitergehende Erhöhung des Ansatzes aus heutiger Sicht nicht empfohlen werden kann.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Basis der inzwischen vorliegenden Ergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung angepasst. Die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse aus der ersten Abschlagszahlung bestätigen die prognostizierte Entwicklung.
Die Kompensationszahlung für die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleich ist auf der Basis des nun landesweit vorgesehenen Betrages von 475 Mio. EUR vorgesehen und entspricht dem inzwischen vorliegendem Festsetzungsbescheid.
2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen = - 5.000 EUR
In dieser Position ergab sich eine leichte Korrektur des Ansatzes für die Schlüsselzuweisung.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006 ist inzwischen verabschiedet. Die Schlüsselzuweisungen sind nun endgültig berechnet. Es war nur noch eine leichte Korrektur erforderlich.
7 – Sonstige ordentliche Erträge = + 40.000 EUR
Auch hier gab es lediglich eine Veränderung, die
der tatsächlichen Entwicklung angepaßt wurde.
15 – Transferaufwendungen = + 314.000 EUR
Diese Veränderung setzt sich wie folgt zusammen
Nach Verabschiedung des GFG 2006 liegen die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage nun endgültig fest. Inzwischen liegt auch der Bescheid des Landrates über die endgültige Festsetzung der Kreisumlage vor. Der Ansatz war daraufhin leicht nach oben anzupassen.
Durch die Erhöhung des Ansatzes für die Gewerbesteuer war auch eine Anpassung bei der Gewerbesteuerumlage vorzunehmen.
Für die Krankenhausinvestitionsumlage liegt inzwischen sowohl der Bescheid für das laufende Jahr, als auch der Bescheid über die Neufestsetzung für das Vorjahr vor. Danach war für das Vorjahr ein Betrag in Höhe von 25 TEUR nachzuzahlen. Der Betrag für 2006 wurde auf 397 TEUR festgesetzt.
Anlagen:
Â
Anlage 1:    Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 – Ergebnisplan
Anlage 2:    Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009 – Investitionsplan
Anlage 3:    Entwicklung Bereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 4:    Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
                  fällig werdenden Ausgaben