Betreff
Umbau der Triebwagenhalle und Umgestaltung der Personenunterführung im Bahnhof
Vorlage
341/10
Aktenzeichen
FB 5 - Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss stimmt den Herstellungsmerkmalen für den Umbau der Triebwagenhalle, die Umgestaltung der Personenunterführung sowie die öffentlichen Frei- und Verkehrsanlagen im direkten Umfeld der Triebwagenhalle zu.


Begründung:

 

1.      Hintergrund und Anliegen

 

Die Stadt Rheine betreibt mit großem Nachdruck die Entwicklung der ehemaligen Bahnflächen des Rangierbahnhofs Rheine „R“ und des sog. IV. Quadranten im Bahnhof. Das Areal im Bahnhof wird umgrenzt durch die Bahnhofstraße, die Lindenstraße, die Laugestraße sowie den Bahnsteig 4, und stellt mit einer Fläche von ca. 4,5 ha die größte Brachfläche in der Innenstadt dar.

 

Für diesen Bereich hat die Stadt Rheine den Bebauungsplan Nr. 308 unter dem Kennwort „Bahnhof West/Lindenstraße“ aufgestellt und zur Rechtskraft gebracht mit dem Ziel, an dieser Stelle mit dem sog. „Innovationsquartier Bahnhof Rheine“ ein hochwertiges Gewerbegebiet zu entwickeln.

 

 

2.      Planung

 

Ein für den Erfolg dieser Gesamtplanung unverzichtbarer Baustein stellt die Verlängerung und Öffnung der Personenunterführung unter den Bahnsteigen hin zum Innovationsquartier dar. Dieser sog. „Tunneldurchstich“ gewährleistet eine kurzwegige Verbindung des geplanten Gewerbegebietes mit der Verkehrsstation und der Innenstadt.

 

Darüber hinaus wird eine Wegeverbindung zwischen der geöffneten Personenunterführung und der Lindenstraße hergestellt. Dazu wird u. a. die vorhandene Triebwagenhalle auf einer Breite von ca. 14 m „aufgeschnitten“ und mit einer verglasten Konstruktion wieder verschlossen. Mit dieser niveaugleichen Anbindung der Personenunterführung an die Lindenstraße wird somit eine leistungsfähige fußläufige Verbindung zwischen den westlichen Stadtteilen und der Innenstadt (als Alternative zur vorhandenen Unterführung der Bahnhofstraße) ebenso wie eine insgesamt bessere Erschließung des Bahnhofs hergestellt.

 

Überdies werden die vorhandene Personenunterführung sowie die Bahnsteige 1 bis 3 umgestaltet mit dem Ziel, ein gesamtheitliches Erscheinungsbild in allen Elementen vom Tunnel bis zur Lindenstraße zu gewährleisten. Die Einzelmaßnahmen werden so weit wie möglich zeitlich zusammenhängend umgesetzt, wobei diese finanziell getrennt voneinander betrachtet und sowohl durch die Fördermaßnahme der Stadt sowie die Modernisierungsoffensive 2 getragen werden. Dazu findet eine inhaltlich sehr intensive Abstimmung zwischen den Beteiligten statt.

 

Die Stadt Rheine hat die Baumaßnahmen für den Tunneldurchstich bereits im Frühjahr 2010 ausgeschrieben und vergeben. Die derzeit laufenden Arbeiten umfassen die Herrichtung der Fläche zwischen dem Bahnsteig 4 und der Triebwagenhalle, den Bau von verklinkerten Bohrpfahlwänden zur Abfangung der Höhendifferenz von ca. 4 m zwischen dem Bahnsteig 4 und dem Boden der Personenunterführung sowie den Rückbau des Bahnsteigdaches und den Verschluss des Treppenaufgangs zum Bahnsteig 4. Diese Maßnahmen werden gemäß Bauzeitenplan voraussichtlich im Frühjahr 2011 abgeschlossen.

 

Parallel dazu beabsichtigt die Verwaltung, die Arbeiten für die oben beschriebene Verbindung des Tunneldurchstichs mit der Lindenstraße einschließlich des Umbaus der Triebwagenhalle im Sommer 2010 auszuschreiben. Somit wird einerseits ein möglichst lückenloser Bauablauf in der Gesamtmaßnahme sicher gestellt. Daneben wird mit der Fertigstellung der verlängerten Personenunterführung in der Außendarstellung der Baufortschritt über einen Zeitraum von mehreren Monaten öffentlichkeitswirksam dokumentiert, was der Vermarktung der Gewerbeflächen durch die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft zuträglich sein wird. Darüber hinaus werden die o. g. Funktionen der Personenunterführung im Hinblick auf die Erschließung des Innovationsquartiers und die Verbindung der westlichen Stadtteile mit der Innenstadt frühestmöglich erfüllt.

 

Die Herstellungsmerkmale für den Umbau der Triebwagenhalle, die Umgestaltung der Personenunterführung (getrennt nach den jeweiligen Baulastträgern) sowie den Bau der Frei- und Verkehrsanlagen werden in der Baubeschreibung der Anlage 1 sowie in den Planunterlagen der Anlage 2 im Detail beschrieben.

 

 

 

3.      Finanzierung der Baumaßnahmen

 

Die Stadt Rheine hat für die Maßnahmen, die Sie selbst als Baulastträger in Eigenregie durchführt, einen Antrag auf Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG gestellt. Von den Gesamtkosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € werden ca. 2,37 Mio. € als zuwendungsfähige Ausgaben betrachtet. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Nahverkehr Westfalen-Lippe NWL vom 10. September 2009 wird eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, also ca. 1,77 Mio. €, gewährt.

 

Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und den im GVFG-Antrag zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 0,93 Mio. € ist Bestandteil des Förderantrages auf Mittel der Stadterneuerung. Hier wird eine Förderung von 70 %, also 0,65 Mio. €, gewährt.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen und der Kostenfortschreibung werden für die o. g. Maßnahmen an der Triebwagenhalle und der umgrenzenden Frei- und Verkehrsanlagen, sowie in der Personenunterführung die zum Zeitpunkt der Förderanträge angesetzten Kosten eingehalten.

 

In der Anlage 1 ist dargestellt, dass einige Maßnahmen in der Personenunterführung durch die DB AG im Rahmen der Modernisierungsoffensive 2 getragen werden.


Anlagen:

 

  1. Baubeschreibung
  2. Planunterlagen