Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen
zu den städtischen Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten (Kremer-Haus, Wohngruppe für junge Erwachsene und
Begründung:
Die Stadt
Rheine hat drei Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten. Zum einen sind das die zwei teilstationären Einrichtungen
Kremer-Haus und Wohngruppe für junge Erwachsene. Ergänzend zu den zwei
teilstationären Einrichtungen gibt es die städtische Anlauf-, Kontakt- und
Beratungsstelle
Letztmalig berichteten die drei Einrichtungen im September 2008 im Sozialausschuss über ihre tägliche Arbeit. Der zwischenzeitlich stattgefundene Personalwechsel in den einzelnen Einrichtungen und auch die neue Zusammensetzung des Sozialausschuss sind Anlass, erneut eine Berichterstattung abzugeben.
Entstehung der Häuser:
Das Kremer-Haus an der Humboldtstraße wurde im Jahre 1986 offiziell eröffnet, zu dieser Zeit sah die Konzeption 2 Plätze für das längerfristige Wohnen und 10 Plätze für Durchwanderer vor. Im Februar 1994 wurde das Kremer-Haus um ein angemietetes Haus im Kugeltimpen erweitert, um den Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten längerfristige Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten bis zu 1,5 Jahren zu gewähren. Durch die Erweiterung erhöhte sich die Platzzahl des Kremer-Hauses auf 17 Betten, davon dienten 9 Plätze als langfristige Unterbringungsmöglichkeit und 8 Plätze für Durchwanderer (Anlage 1: Flyer Kremer-Haus).
In den Anfängen wurde schnell deutlich, dass das Betreuungsangebot des Kremer- Hauses insbesondere für junge Erwachsene nicht greift. Da aber gerade die Gruppe der jungen Erwachsenen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten große Präsenz in Rheine zeigte, wurde im Januar 1990 die Wohngruppe für junge Erwachsene mit dem engen Betreuungsschlüssel 1 : 4 konzipiert (Anlage 2: Flyer Wohngruppe für junge Erwachsene).
Als dritte städtische
soziale Einrichtung wurde im November 1995 der
Neuausrichtung der städtischen sozialen
Einrichtungen
In den letzten 3 Jahren erfolgten in allen drei Einrichtungen konzeptionelle und räumlich notwendige Neuausrichtungen, die nicht zuletzt auch aufgrund der in den politischen Gremien diskutierten notwendigen Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Rheine notwendig wurden.
Ø
Neuausrichtung Wohngruppe für junge
Erwachsene und
Die Wohngruppe
für junge Erwachsene reduzierte im Jahre 2007 die Platzzahl von 8 auf 6 Plätze
und gab das Haus an der Hemelter Straße auf, um die 2 oberen Etagen des
Gleichzeitig
musste der
Ø
Platzreduzierung im Kremer-Haus
Insbesondere die bauliche Situation im Stammhaus an der Humboldtstraße mit 2 Einzelzimmern, 3 Zweibettzimmern und einem Vierbettzimmer und die sinkende Fallzahl im Durchwandererbereich führte Mitte 2008 unter Beibehaltung der bisherigen Fachpersonalausstattung zu einer Platzreduzierung von 17 auf 14 Plätze.
Über die vorgenannten Veränderungen wurde bereits in der Sozialausschusssitzung am 9. September 2008 berichtet.
Ø
Neues Angebot im
Der Bedarf für
das Projekt „Eltern-Kind-Sprech- und Spielgruppe“ ergab sich aus den
gestiegenen Geburten- und Schwangerschaftszahlen der den
Im offenen
Bereich des
Finanzielle
Darstellung
Die teilstationären Einrichtungen Kremer-Haus und Wohngruppe für junge Erwachsene sind kostenrechnende Einrichtungen. Im Jahre 1997 führte der LWL pauschale Pflegesätze ein, durch diese Deckelung der Pflegesätze konnte ein 100-%-Deckungsgrad nicht durchgängig erreicht werden. Im Kremer-Haus lag der Kostendeckungsgrad in den letzten 10 Jahren bei 93,84 % und in der Wohngruppe für junge Erwachsene bei 85,78 %.
Für 2009 stellt sich
die Situation wie folgt dar:
Die Wohngruppe für junge Erwachsene konnte im Jahre 2009 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,55 % erreichen. Hintergrund für diese gesunkene Auslastung ist die Veränderung beim Altersdurchschnitt bei den Aufnahmeanfragen. Das Alter der Bewerber für die Wohngruppe ist in den letzten 10 Jahren um ca. zwei Jahre gesunken. Die Aufnahmeverfahren bei unter 21-Jährigen gestaltet sich um einiges aufwendiger als bei über 21-Jährigen, sodass viele der jungen Bewerber dieses Verfahren abbrechen und vorzeitig aufgeben.
Das Kremer-Haus konnte in 2009 aufgrund der Platzreduzierung einen Kostendeckungsgrad von 95,11 % erreichen.
Die seit 1995 bestehende Anlauf-, Kontakt- und Beratungsstelle
Ziel und Zielgruppe
der drei städtischen Einrichtungen
Die drei städtischen Einrichtungen verfolgen gemeinsam ein Ziel, und zwar bei dem betreuten Personenkreis die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Um deutlich zu
machen, um welche sozialen Schwierigkeiten es sich bei unserem Klientel handeln
kann, erfolgt eine beispielhafte Auswahl
von möglichen besonderen sozialen Schwierigkeiten unserer Klientel:
(Auflistung stellt keine Wertung der Schwierigkeiten
dar)
- wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht, mal hier mal dort bei „Kumpels“ übernachten
- aus dem Obdachlosenmilieu kommend
- nicht fähig, einen eigenen Haushalt zu führen (Ordnung, Sauberkeit, Kochen, Budgetverwaltung etc.)
- aus einer geschlossenen Anstalt entlassen (JVA)
- langjährige „Jugendhilfekarrieren“
- mit erheblichen Problemen im Elternhaus (zu Hause „rausgeflogen“)
- Probleme mit Suchtmitteln (Alkohol, illegale Drogen)
- Vereinsamungstendenzen
- mangelnde soziale Reife und (z. T. erhebliche) Entwicklungsverzögerungen
- arbeits- und beschäftigungslos/häufig abgebrochene Maßnahmen oder Ausbildungen
- Ver- und Überschuldung (Handyrechnungen, EC-Kartenmissbrauch, Bücherclub, Kaufen auf Kredit etc.)
- gesundheitliche Probleme, physische Verwahrlosung (Zähne, einseitige oder schlechte Ernährung, Fast Food, keine Inanspruchnahme medizinischer Hilfen)
- mangelndes Selbstwertgefühl
- psychische Einschränkungen
- gewaltgeprägte Lebensumstände (klassisches Beispiel: Drückerkolonne)
- ungesicherte oder fehlende wirtschaftliche Lebenslage
- fehlende oder unzureichende Tagesstruktur/Wochenstruktur usw. (fehlender Tag-/Nachtrhythmus, Schwierigkeiten mit dem morgendlichen Aufstehen)
- eingeschränkte oder nicht vorhandene Übernahme von Eigenverantwortung
- nicht fähig, soziale Beziehungen herzustellen oder zu unterhalten, kein Vertrauen in andere Menschen
- strafrechtliche Vorbelastungen, schlecht oder nicht ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, „auf Bewährung“
- Freizeitverhalten fragwürdig (aus wessen Sicht?), abchillen oder Computerzocken
- Probleme im Umgang mit Konfliktsituationen, unangemessene Problemlösungsstrategien, Einsatz von körperlicher Gewalt, „Aussitzen“ und Ausweichen von Schwierigkeiten
- Schwierigkeiten und Abwehrmechanismen im Umgang mit Ämtern und Behörden, Schwellenängste
- Eingeschränkte Möglichkeiten bei der Einschätzung der eigenen Probleme und Ressourcen
- kein oder schlechter Schulabschluss
- illusionäre und verzerrte Realitätssicht
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung durch die Mitarbeiter der drei städtischen Einrichtungen.
Anlagen:
Anlage 1 - Kurzporträt Kremer-Haus
Anlage 2 - Flyer Wohngruppe für junge Erwachsene
Anlage 3 - Flyer
Anlage 4 - Konzeptvorlage