Betreff
Ausweitung der Denkmaleigenschaft des Friedhofs Königsesch
Vorlage
392/10
Aktenzeichen
!-5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die Ausweitung der Denkmaleigenschaft des Friedhofs Königsesch auf folgende Teile:

 

-      Toranlage, bestehend aus vier Torpfeilern und drei schmiedeeisernen Gittertoren

-      zweireihige Friedhofsallee aus Roteichen mit Hauptweg und zwei Nebenwegen

-      zentrale Ehrengräberanlage mit Kriegsgräbern und Grabstätten für Zwangs- und Fremdarbeiter des Zweiten Weltkriegs

-      gestaltetes Umfeld des Kruzifixes mit den Priestergräbern und begleitenden Ahornbäumen

-      Rundweg mit zum Teil strahlenförmig verlaufenden Nebenwegen sowie die wegeseitige Klinkereinfassung der Grabstätten


Begründung:

 

Am 23. Mai 1984 ist das von Hans Dinnendahl 1943 geschaffene Friedhofskreuz auf dem Friedhof Königsesch in die Denkmalliste der Stadt Rheine eingetragen worden.

 

Auf Anregung einer Angehörigen dort bestatteter Personen hat die Verwaltung nach Rücksprache mit dem ehrenamtliche Beauftragten für Denkmalpflege, der die nunmehr angeregte Ausweitung der Denkmaleigenschaft ebenfalls unterstützt, das Amt für Denkmalpflege in Westfalen um seine fachliche Einschätzung gebeten. Der Bauausschuss wurde in seiner Sitzung am 14.01.2010 hierüber informiert.

 

Am 25. März 2010 wurde gemeinsam mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen des LWL – Amt für Denkmalpflege – sowie einem Vertreter der Zentralrendantur ein Ortstermin durchgeführt, in dem bereits die sinnvolle Ausweitung der Denkmaleigenschaft besprochen wurde. Mit Schreiben vom 20. Mai 2010 (siehe Anlage 1) hat dann der LWL – Amt für Denkmalpflege – in einer fachlichen Stellungnahme eine Ausweitung des Denkmalumfangs auf die im Beschlussvorschlag genannten Teile des Friedhofs ausführlich begründet und die Stadt Rheine gebeten, die Denkmalliste entsprechend fortzuschreiben.

 

Mit Schreiben vom 10. Juni 2010 wurde die Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius förmlich über die geplante Ausweitung der Denkmaleigenschaft informiert und ihr Gelegenheit gegeben, im Rahmen des sog. Anhörungsverfahrens gemäß § 28 (1) des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW innerhalb einer Frist von 4 Wochen Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme der Eigentümerin ist nicht eingegangen.