Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Diskussion
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in der Schulbetreuung so lange
auszusetzen, bis die von der neuen Landesregierung in NRW beabsichtigten
Veränderungen im Bereich des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet sind.
Begründung:
I. Rückblick:
Über das in Rede stehende Thema wurde
letztmalig in der Sitzung des JHA am 03. 12. 2009 beraten. Als Ergebnis aus den
damaligen Beratungen ist festzuhalten, dass für eine Umsetzung der
beabsichtigten Beitragsregelungen noch erhebliche Vorarbeiten zu leisten sind.
Es wurde angestrebt, eine neue Elternbeitragssatzung zum Kindergartenjahr /
Schuljahr 2011/2012 zu verabschieden.
II. Aktuelle Entwicklung:
Das Ergebnis der im Mai 2009 stattgefundenen
Landtagswahl in NRW hat zu veränderten Mehrheitsverhältnissen geführt. Die neue
Landesregierung will nach dem geschlossenen Koalitionsvertrag u.a. große
Teilbereiche aus dem Bereich des Kinderbildungsgesetzes auf den Prüfstand
stellen. Folgende Zitate wurden dem geschlossenen Koalitionsvertrag entnommen:
·
Wir
werden die Kindertageseinrichtung als zentrale Institution der Frühen Bildung
stärken. Hierzu sind Rahmenbedingungen erforderlich, die das so genannte
Kinderbildungsgesetz (Kibiz) nicht bietet.
·
Um die
auskömmliche Finanzierung für die kommunalen sowie freie gemeinnützige Einrichtungen
und Träger sicherzustellen, werden wir das Finanzierungssystem überprüfen und
anpassen.
·
Wir
dürfen kein Kind mehr zurücklassen. Daher ist für uns klar: Bildung darf nicht
vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Wir werden schrittweise die Elternbeitragsfreiheit
in den Kindertageseinrichtungen einführen.
·
Grundrevision
des Kibiz
Wer eine gute individuelle Förderung der
Kinder will, braucht eine verlässliche gesetzliche Grundlage. Im Dialog mit
allen Betroffenen werden wir unverzüglich eine Grundrevision des Kibiz
vornehmen. Die Evaluierung soll im Sept. 2010 beginnen und bis zum Januar 2011
abgeschlossen sein. Ziel ist es, den Elementarbereich so auszugestalten, dass
ein Höchstmaß an Förderung erreicht wird. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen
sollen bereits 2011/2012 wirksam werden.
III.
Ausblick zum weiteren Vorgehen
Die Absichten der neuen Landesregierung in
NRW lassen eine umfangreiche Veränderung in der Kindergartengesetzgebung
erkennen. Die Veränderungen werden unter Berücksichtigung der Aussagen im
Koalitionsvertrag sowohl inhaltlicher als auch finanzieller Art sein.
Um bei den Beitragspflichtigen vor Ort
innerhalb kurzer Zeit keine unnötigen Verunsicherungen hervorzurufen und zur
Vermeidung von Doppelarbeit wird seitens der Verwaltung der Vorschlag
unterbreitet, die Diskussion um eine Veränderung im Beitragsrecht sowohl im
Elementar- als auch im Primarbereich solange zu vertagen, bis die Auswirkungen
der beabsichtigen Neuregelungen auf Landesebene bekannt sind.