Betreff
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in der Schulbetreuung
Vorlage
405/10
Aktenzeichen
II - 2 - 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Diskussion über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in der Schulbetreuung so lange auszusetzen, bis die von der neuen Landesregierung in NRW beabsichtigten Veränderungen im Bereich des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet sind.

 


Begründung:

 

I.       Rückblick:

 

Über das in Rede stehende Thema wurde letztmalig in der Sitzung des JHA am 03. 12. 2009 beraten. Als Ergebnis aus den damaligen Beratungen ist festzuhalten, dass für eine Umsetzung der beabsichtigten Beitragsregelungen noch erhebliche Vorarbeiten zu leisten sind. Es wurde angestrebt, eine neue Elternbeitragssatzung zum Kindergartenjahr / Schuljahr 2011/2012 zu verabschieden.

 

II.     Aktuelle Entwicklung:

 

Das Ergebnis der im Mai 2009 stattgefundenen Landtagswahl in NRW hat zu veränderten Mehrheitsverhältnissen geführt. Die neue Landesregierung will nach dem geschlossenen Koalitionsvertrag u.a. große Teilbereiche aus dem Bereich des Kinderbildungsgesetzes auf den Prüfstand stellen. Folgende Zitate wurden dem geschlossenen Koalitionsvertrag entnommen:

 

·         Wir werden die Kindertageseinrichtung als zentrale Institution der Frühen Bildung stärken. Hierzu sind Rahmenbedingungen erforderlich, die das so genannte Kinderbildungsgesetz (Kibiz) nicht bietet.

 

·         Um die auskömmliche Finanzierung für die kommunalen sowie freie gemeinnützige Einrichtungen und Träger sicherzustellen, werden wir das Finanzierungssystem überprüfen und anpassen.

 

·         Wir dürfen kein Kind mehr zurücklassen. Daher ist für uns klar: Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Wir werden schrittweise die Elternbeitragsfreiheit in den Kindertageseinrichtungen einführen.

 

·         Grundrevision des Kibiz

Wer eine gute individuelle Förderung der Kinder will, braucht eine verlässliche gesetzliche Grundlage. Im Dialog mit allen Betroffenen werden wir unverzüglich eine Grundrevision des Kibiz vornehmen. Die Evaluierung soll im Sept. 2010 beginnen und bis zum Januar 2011 abgeschlossen sein. Ziel ist es, den Elementarbereich so auszugestalten, dass ein Höchstmaß an Förderung erreicht wird. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen sollen bereits 2011/2012 wirksam werden.

 

 

III.       Ausblick zum weiteren Vorgehen

 

Die Absichten der neuen Landesregierung in NRW lassen eine umfangreiche Veränderung in der Kindergartengesetzgebung erkennen. Die Veränderungen werden unter Berücksichtigung der Aussagen im Koalitionsvertrag sowohl inhaltlicher als auch finanzieller Art sein.

 

Um bei den Beitragspflichtigen vor Ort innerhalb kurzer Zeit keine unnötigen Verunsicherungen hervorzurufen und zur Vermeidung von Doppelarbeit wird seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, die Diskussion um eine Veränderung im Beitragsrecht sowohl im Elementar- als auch im Primarbereich solange zu vertagen, bis die Auswirkungen der beabsichtigen Neuregelungen auf Landesebene bekannt sind.