Betreff
Investitionsprogramm U3 - Regionale Steuerung der Bewilligung der Fördermittel und weiterer Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
Vorlage
413/10
Aktenzeichen
II - 2 - 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.           Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen zum Investitionsprogramm U3 zur Kenntnis.

 

2.           Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den unter Ziffer IV. der Vorlage näher beschriebenen weiteren U-3 Ausbau im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortzusetzen.


Begründung:

 

I.             Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

 

Durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in der Fassung ab dem 01. 08. 2013 wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder vom ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt. Der § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erhält ab dem 01. 08. 2013 folgende Fassung:

 

㤠24

 

Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

 

(1)              Ein Kind, das das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege zu fördern, wenn

1.   diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

2.   die Erziehungsberechtigten

a)   einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitsuchend sind,

b)   sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c)   Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt

diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der

täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

 

(2)        Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.“

 

 


II.           Bedarfsplanung

 

Unter Berücksichtigung der Beratungen im Rahmen des Kindergipfels im April 2007 geht die Bundesregierung davon aus, dass bis 2013 insgesamt eine Bedarfsdeckung für die Betreuung der U-3Kinder von 35 % bundesweit erreicht werden muss. Basis dieser Berechnungen sind die Ergebnisse der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstitutes aus dem Jahre 2005. Allerdings beziehen sich die Bedarfe nicht allein auf Plätze in Kindertageseinrichtungen, also im institutionellen Bereich. Auch die Kindertagespflege ist einzubeziehen und soll – im Regelfall – rund 30 Prozent der Plätze ausmachen.

 

Aktuelle Untersuchungen belegen, dass die von der Bundesregierung angenommenen Werte zur Bedarfsdeckung nicht ausreichend sein werden. Einerseits liegt der Bedarf im Bereich der institutionellen Betreuung deutlich höher. Anderseits wird die Tagespflege nicht in dem prognostizierten Umfang angenommen.

 

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebund NRW hat sich in seiner Sitzung 09. 06. 2010 mit dem Thema „Planung und Finanzierung des U3-Ausbaues“ auseinandergesetzt und festgestellt, dass sowohl die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruches als auch die Erweiterung der Bedarfskriterien ab 2009 die ursprüngliche Ausgangslage signifikant verändert haben mit der Folge, dass die den Berechnungen zugrunde gelegte Versorgungsquote von bundesweit 35 % deutlich überschritten werden wird. Das Land NRW wurde aufgefordert, sich gegenüber dem Bund nachdrücklich dafür einzusetzen, dass auch bei einer Überschreitung des bislang festgelegten Versorgungsgrades nach 2013 eine Drittelbeteiligung des Bundes sichergestellt wird.

 

Ferner hat das Präsidium angesichts zahlreicher Signale aus der kommunalen Praxis festgestellt, dass die planungsrelevante Annahme, 30 % des Bedarfs an Plätzen für unter Dreijährige könnte über die Tagespflege erreicht werden, einer sorgfältigen Überprüfung bedarf.

 

Angesichts der Tatsache, dass die Planungsvorgaben bislang nicht revidiert wurden, erfolgen die weiteren Ausführungen auf der Grundlage der vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 25. 03. 2010 beschlossenen Bedarfsplanung (Vorlage Nr. 171/10).

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass jede Kindertageseinrichtung ab dem
01. 08. 2013 unter räumlichen Gesichtspunkten in der Lage sein muss, U-3 Kinder zu betreuen. Diese Auffassung wird nach den Erkenntnissen aus den Budget- und Trägergesprächen von allen Trägern der Kindertageseinrichtungen geteilt. Die Fachleute gehen davon aus, dass zukunftsorientiert die Gruppenformen I und II die Regelangebotsform in den Kindertageseinrichtungen darstellen werden. In beiden Gruppenformen werden U-3 Kinder betreut. Sollten Einrichtungen eine dieser beiden Gruppenformen nicht anbieten können, so sind sie in ihrer Existenz gefährdet. Ferner wird bei der Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt genauestens darauf geachtet, dass das vorgegebene Raumprogramm auch tatsächlich vorgehalten wird.

 

Vor diesem Hintergrund erfolgte bislang die Beantragung von Fördermitteln für den U-3 Ausbau. Auf die Ausführungen unter Ziffer IV. über bereits vorliegende Bewilligungen bzw. noch zu beantragende Maßnahmen wird verwiesen.

 

Mit den dort beschriebenen Maßnahmen werden 386 der geplanten 405 U3-Plätze geschaffen sein. Weitere 30 U3-Plätze sollen noch im Bereich links der Ems geschaffen werden. Auf die diesbezüglichen Beratungen in der Sitzung des JHA am 24. 06. 2010 wird verwiesen.

 

 

III.         Erlasse des Ministeriums für Generationen, Frauen, Familie und Integration (MGFFI) vom 22. 06. 2010 und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Soziales (MFKJKS) vom

               03. 08. 2010                                                                             

 

Per Erlass vom 22. Juni 2010 wurden die Landesjugendämter durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW angewiesen, zur Sicherstellung einer möglichst ausgewogenen Mittelverteilung aus dem U-3 Ausbauprogramm folgende Steuerungskriterien zu berücksichtigen:

 

  • Bewilligt werden die Anträge der Jugendämter, die bislang zu einem geringen Maße an dem Programm partizipiert haben. Soweit hiervon in Einzelfällen abgewichen werden soll, sind diese Fälle dem MGFFI zur Entscheidung vorzulegen.

 

  • Kommunen in der Haushaltssicherung sind dabei besonders zu berücksichtigen.

 

Ergänzend teilt das MGFFI mit, dass ihm ab sofort Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns vorzulegen sind.

 

Damit wurde der bis dato laut Zuwendungsrichtlinie zulässige und förderunschädliche vorzeitige Baubeginn zurückgenommen.

 

Die vom Ministerium vorgesehenen Maßnahmen sind auf einen Zeitraum von 3 Monaten befristet.

 

Das MFKJKS des Landes NRW hat mit Erlass vom 03. 08. 2010 eine geringfügige Korrektur des Ursprungserlasses zugelassen. Danach können die Landesjugendämter im begrenzten Umfang für die Maßnahmen Mittel bewilligen, für die im Rahmen der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2010/2011 U3-Plätze berücksichtigt und dem Land gegenüber zum 15. 03. 2010 gemeldet wurden. Ferner können Maßnahmen gefördert werden, für die bereits Mittel aus dem Konjunkturpaket II bewilligt wurden und die Maßnahme nur als Gesamtmaßnahme durchgeführt werden kann.

 

Schließlich beabsichtigt das Land, für die weitere Programmplanung demnächst bei allen Jugendämtern eine Bestandsaufnahme zur Ausbauplanung bis 2013 aufgrund der bereits getroffenen örtlichen Beschlusslagen durchzuführen.

 

Die Verwaltung hat in einer schriftlichen Stellungnahme das Landesjugendamt aufgefordert, sich für die Bereitstellung weitere Fördermittel einzusetzen. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen.

 

Eine telefonische Rücksprache beim Landesjugendamt hat ergeben, dass Rheine unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren in Relation zum festgesetzten Fördervolumen im Landesjugendamtsbereich bereits eine Ausbauquote von 96 % erreicht haben soll. Diese Aussage wurde zum Anlass genommen, dem Landesjugendamt schriftlich mitzuteilen, dass bislang lediglich rd. die Hälfte der Kindertageseinrichtungen auf Grund des geschaffenen Raumprogramms in der Lage sind, dauerhaft U-3Kinder zu betreuen.

 

Der Fortgang ist abhängig von der weiteren Programmplanung des Landes NRW auf der Grundlage der angekündigten Bestandsaufnahme.

 

 

IV.                  Übersicht über die Umsetzung des U3-Investitionsprogrammes

                in Rheine                                                                                   

 

Für die nachfolgend genannten Kindertageseinrichtungen wurden bislang U3-Förderanträge wie folgt bewilligt:

 

Einrichtung                                                          Anzahl          bewilligte

der ge-         Zuwendung

schaf-           aus Bundes-

fenen            und Landes-

U-3               mitteln

Plätze          

 

Caritas-KiTa Ellinghorst, Freiherr-von-Beust-Str. 20          13                   234.000,00 €

Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstraße 68                12                   212.043,00 €

Hofzwerge Dutum, Dutumer Straße 303                            6                    18.900,00 €

Raphael-Kindergarten, In den Wiesen 24                         16                   288.000,00 €

Elisabeth-Kindergarten, Windthorststraße 15                   12                   200.832,00 €

Michael-Kindergarten, Bühnertstraße 17                         12                   216.000,00 €

DRK-Kindergarten Bunte Welt, Brombeerweg 20                10                   125.307,00 €

Josef-Kindergarten, Nielandstraße 32                             12                    80.219,00 €

Marien-Kindergarten, Engelstraße 13                              12                   118.582,00 €

AWO-Kindergarten, Ludgeristraße 22                              11                   131.591,00 €

Antonius-Kindergarten, Sadelstraße 35                           12                   201.619,00 €

Lamberti-Kindergarten, Notburgastr. 1                            12                    85.967,00 €

Kinderland-Kindergarten, Ludwig-Erhard-Str. 1                  3                      9.450,00 €

Tagesstättengruppe im HPZ, Dreikönigstraße 29                2                      6.300,00 €

Johannes-Kindergarten, Keltenstiege 5                           16                   160.772,00 €

Marien-Kindergarten, Osnabrücker Straße 339                 12                    96.281,00 €

Joseph-Kindergarten Rodde, Malterstraße 22                   12                    37.574,00 €

 

Summen:                                                                 185                2.223.437,00 €

 

Die Maßnahmen in den Einrichtungen sind angelaufen bzw. zum Teil auch schon abgeschlossen.

 

Für die folgenden Kindertageseinrichtungen liegen dem Landesjugendamt entscheidungsreife Förderanträge vor:

 

Einrichtung                                                                     zu schaffende

                                                                                       U-3 Plätze

 

Jakobi-Kindergarten, Mittelstraße 105                                               25

Kinderland-Kindergarten, Ludwig-Erhard-Str. 1                                     6

Summe                                                                                        31

 

Schließlich sind unter Berücksichtigung der unter Ziffer II. der Vorlage gemachten Ausführungen zur Bedarfsplanung in den nachstehend genannten Einrichtungen noch bauliche Maßnahmen erforderlich, damit auch dort U-3-Kinder betreut werden können.

 

Einrichtung                                                                     noch zu

schaffende

U-3 Plätze

 

Kindergarten St. Gertrud, Kevenbrink 49                                      16

St. Josef-Kindergarten, Katerkampweg 14                                   12

St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7                                12

Janusz-Korczak-Kindergarten, Wadelheimer Chaussee 195          16

Waldorf-Kindergarten, Bauerschaftsstraße 207                               6

St. Marien-Kindergarten, Kirchstr. 8                                              12

Lummerland-Kindergarten, Moorstraße 6                                     12

Ludgerus-Kindergarten, Kiärkpädken 49                                       12

Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6                                          12

St. Theresia-Kindergarten, Meisenstraße 28                                  12

Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9                                      6

Mobile-Kindergarten, Germanenallee 4                                         12

Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6                                           12

Bonifatius-Kindergarten, Friedrich-Ebert-Ring 241                         12

EKI-Sandmanns Hof, Habsburgerstraße 20                                     6

 

Summe:                                                                                  170

 

Ob für die Einrichtung „Haus der Kinder St. Martin“ noch Maßnahmen erforderlich sind, bedarf der weiteren Abklärung. Dort wurden auch schon in der Vergangenheit U-3 Kinder in der kleinen altersgemischten Gruppe betreut. Evtl. kommt noch ein Ausbau für 3 oder 9 Plätze in Frage.

 


Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild:

 

Laut Bedarfsplanung notwendige U-3 Plätze für Rheine               405

 

./. Plätze aus bereits bewilligten Maßnahmen:                             185

./. Plätze aus bewilligungsreifen Anträgen beim Land                     31

./. noch geplante Plätze                                                             170

./. in Planung befindliche Plätze links der Ems                                30

./. aus GTK-Zeiten vorhandene Plätze aus den

    kleinen altersgemischten Gruppen                                            28

 

„Überhang“                                                                                 39

 

Diesem rein rechnerischen „Überhang“ stehend folgende inhaltliche Überlegungen gegenüber:

 

  • Im Bereich links der Ems reichen die bislang vorhandenen U-3 Plätze nicht aus. Der zusätzliche Bedarf besteht tatsächlich.
  • Bei der Planung der noch notwendigen Maßnahmen wurde wie bei den bereits bewilligten Maßnahmen immer davon ausgegangen, dass jeweils Raumprogramme für komplette Gruppen geschaffen werden. Die Planung und Ausweisung von ½ Gruppen ist nicht sinnvoll, da die Angebotsformen der Zukunft im Kindergartenbereich sich auf die Gruppenformen I und II konzentrieren werden. Diese Gruppen werden immer voll belegt sein, da die Nachfrage nach Plätzen in diesen Betreuungsformen immer größer werden wird.
  • Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer II. zur Bedarfsplanung ist von einem weitaus höheren tatsächlichen Platzbedarf auszugehen.
  • Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass neue Angebotsformen sehr schnell ausgebucht sind.
  • Wenn auch die demografische Entwicklung von rückläufigen Geburtenzahlen ausgeht, so ist doch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung davon auszugehen, dass die Betreuungsbedarfe deshalb steigen werden, weil die Berufstätigkeit beider Elternteil immer mehr zunehmen wird und auch der Anteil der berufstätigen Ein-Elternfamilien stetig zunimmt.

 

V.            Umsetzung des Beschlusses des JHA vom 24. 06. 2010

 

Kostenermittlung für die beabsichtigten Maßnahmen im Bereich links und rechts der Ems

 

Der Beschluss des JHA zur weiteren Umsetzung des U3-Ausbauprogrammes wurde den beteiligten Trägern links und rechts der Ems unter Berücksichtigung der Urlaubszeit in der 32. Kalenderwoche zugestellt mit der Bitte, die erforderlichen Planungsschritte einzuleiten und die Planung einschließlich der ersten Kostenschätzung bei der Verwaltung einzureichen.

 

Unter Berücksichtigung der Kürze der Zeit liegen noch keine Ergebnisse vor.

 


Trägergespräche für den Südraum

 

Die Einladungen für das noch ausstehende Trägergespräch für den Südraum wurden am 16. 08. 2010 an die beteiligten Träger aus dem Südraum versandt. Ebenfalls wurden die Vertreter der im JHA vertretenen Parteien, die an den ersten Trägergesprächen teilgenommen haben, eingeladen.

 

VI.          Weiteres Vorgehen

 

Vor dem Hintergrund, dass ab dem 01. 08. 2013 der Rechtsanspruch auf eine Betreuungsform in der oben beschriebenen Ausgestaltung besteht, schlägt die Verwaltung vor, den in der Vorlage beschriebenen Weg für den weiteren U-3 Ausbau zu verfolgen.

 

Kindertageseinrichtungen, die am 01. 08. 2013 nicht den räumlichen Anforderungen für eine U-3 Betreuung entsprechen, sind in Ihrer Existenz gefährdet. Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung und des dann geltenden Rechtsanspruches ist der weitere zielstrebige Ausbau unumgänglich.

 

Die Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen orientiert sich an vorgegebenen Festbeträgen des Bundes und des Landes NRW. Der überwiegende Teil der bisherigen Maßnahmen konnte auch im Rahmen der Festbeträge realisiert werden. Bei der bisherigen Veranschlagung der Haushaltsmittel ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Festbetragsregelungen möglich ist.

 

Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit haben ergeben, dass insbesondere bei Umbauarbeiten in älteren Kindertageseinrichtungen die notwendigen Arbeiten nicht im Rahmen der Festbeträge zu realisieren sind. Die Gründe hierfür liegen einerseits in dem nicht vorhandenen Nebenraumprogramm und andererseits daran, dass bei Durchführung der Maßnahmen zusätzliche Anforderungen im Bereich der energetischen Infrastruktur und im Bereich des Brandschutzes zwingend zu erfüllen sind.

 

Es bleibt abzuwarten, ob der Stadt Rheine für den weiteren U-3-Ausbau die notwendigen Fördermittel des Bundes und des Landes zur Verfügung gestellt werden. Ohne diese Fördermittel ist der Stadt Rheine der weitere U-3-Ausbau nicht möglich. Ggf. ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über das weitere Vorgehen zu entscheiden.