Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Bauprogramm
Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau des „Konrad-Adenauer-Ringes“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring:
A.
Konrad-Adenauer-Ring
Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn
è Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,5 m und einer Aufweitung der Fahrbahn in den Abbiegespuren um 3,25 m bzw. 3,50 m
b) Parken
è Herstellung eines nördlich gelegenen Parkstreifens in Asphaltbauweise mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m mit der Markierung der einzelnen Parkstände
c)
Begrünung
è Anlegen von Grünflächen an der Einmündung des Friedrich-Ebert-Ringes und in den Überschreithilfen mit Unterpflanzung
d) Radweg
è Pflasterung von beidseitigen Radwegen in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 1,0 m
e) Sicherheitsstreifen
è Pflasterung von Sicherheitsstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 0,5 m bzw. 0,75 m in den Bereichen der Parkstreifen
f)
Gehweg
è Pflasterung von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von mindesten 1,00 m plattiert mit grauen Betonsteinplatten, die Zufahrten zu den Grundstücken gepflastert in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
g) Entwässerung
è Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen
è Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation
h) Straßenbeleuchtung
è Aufstellen von NAV-Leuchten (gelbliches Licht) mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 8 m
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „Konrad-Adenauer-Ring“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring fand in der Zeit vom 10. Mai bis 21. Mai 2010 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Rathaus statt.
Des weiteren fand am 11. Mai 2010 eine Bürgerbeteiligung in Raum 126 des Neuen Rathauses statt.
Während der Offenlage und der Bürgerbeteiligung gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1 (Protokoll der Bürgerversammlung am 11.05.2010)
Die Eingabe ist als Anlage 1.1 - 1.9 beigefügt.
Abwägung:
Aus der Bürgerversammlung sowie den eingegangenen Eingaben geht
hervor, dass die Anlieger des Konrad-Adenauer-Ringes keinen Ausbau
der Straße mit separaten Radwegen wünschen. Es soll lediglich eine De-
ckenerneuerung durchgeführt werden, um die beschädigte Asphaltdeck
schicht auszutauschen und die nach Meinung der Anlieger dringend be-
nötigten Parkplätze zu erhalten. Jede andere Planung würde zu einem
Qualitätsminderung führen. In jedem Fall wäre ein Parkstreifen an der
Nordseite der Straße dringend erforderlich, um dem bestehenden Park-
druck genüge zu tun.
Eine Durchführung der Baumaßnahme wie geplant erhöht die Sicherheit der Radfahrer am Konrad-Adenauer-Ring und macht die Nutzung dieser Strecke attraktiver. Zudem schließt sie die die Radwegeverbindung Hansaallee Richtung Dreierwalde.
Eine reine Deckenerneuerung wäre eine Unterhaltungsmaßnahme. In diesem Falle wird von einer Haltbarkeit der Fahrbahn von ca. 16 Jahren ausgegangen. Bei einem Ausbau wie vorgesehen würde durch die Profilierung der Fahrbahn ebenfalls ein Teil des Binders erneuert. In diesem Fall wird von einer Haltbarkeit des neuen Asphaltaufbaus von der doppelten Zeit, also 32 Jahre ausgegangen. So kann durch diese Baumaßnahme langfristig investiert werden, da die Fahrbahn eine wesentlich längere Nutzungsdauer hätte.
So bleibt die Überlegung, das Alte zu belassen, oder neue Wege zu gehen und so eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur zu erreichen.
Die Werte der Verkehrsbelastung des Konrad-Adenauer-Ringes aus dem Jahre 2005 stammen aus Zählungen des Landes (Straßen NRW) und könne nach neueren Erkenntnissen nicht zu einer Beurteilung herangezogen werden. Zum Zeitpunkt der Voranfrage auf Finanzierungshilfe im Jahr 2007 lagen keine anderen Zahlen vor.
Die Verkehrszählung am 13.04.2010 ergab eine
Belastung von 10650 KFZ/24h mit einer Belastung von 5% LKW-Anteil. Diese Zahlen
rechtfertigen einen separaten Radweg.
Am
Dienstag, den 27. Juli 2010 wurden in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Radfahrer und Fußgänger in der Höhe des Tiroler
Weges erneut gezählt. Es ergab sich die Spitzenstunde von 15.00 Uhr bis 16.00
Uhr mit insgesamt 25 Fußgängern und 53 Radfahrern (Friedrich-Ebert-Ring Richtung
Hansaallee: 15 Fußgänger und 29 Radfahrer; Hansaallee Richtung
Friedrich-Ebert-Ring: 10 Fußgänger und 24 Radfahrer).
Eine Hochrechnung der gezählten Radfahrer und
Fußgänger auf 24h ist nicht möglich.
Der Grund des Ausbaus des Konrad-Adenauer-Ringes ist nicht die Verbesserung
der Verkehrssitution des KFZ-Verkehrs, sondern die des Radverkehrs.
Mit der Neuanlage der Radwege soll eine Verbesserung der Situation für
die Radfahrer entstehen, die den Konrad-Adenauer-Ring bereits als Wegstrecke
nutzen und ihn durch mehr Sicherheit attraktiver für andere Radfahrer machen,
die diese Straße aus eben diesem Grund noch nicht nutzen.
Es soll eine durchgängige Möglichkeit für Radfahrer auf der Strecke
Rheine Dreierwalde geschaffen werden.
Durch den farblich vom Gehweg getrennten
Radweg soll ein höherer Sicherheitsstandard durch eine gut sichtbare Führung erreicht
werden.
In der Neuplanung wird eine Mindestbreite des
Radweges nach der StVO mit 1,00 m plus Sicherheitsstreifen angesetzt.
Die Planung des Ausbaus des
Konrad-Adenauer-Ringes richtet sich nicht nach Wünschen einiger Mitarbeiter der
Stadt Rheine, sondern nach der Umsetzung des Radwegekonzeptes der Stadt Rheine,
welches das Ziel verfolgt, an allen Hauptverkehrsstraße separate Radwege
umzusetzen. Dieses Konzept wird seit 20 Jahren in der Stadt Rheine umgesetzt
und stetig aktualisiert. Der Konrad-Adenauer-Ring ist die letzte Hauptverkehrsstraße
an der das Konzept umgesetzt werden soll.
Es treten widersprüchliche Aussagen
betreffend der Nutzung des Mehrzweckstreifens und der parkenden Fahrzeuge auf. Zum einen wird
angeführt, dass sehr großer Parkdruck herrsche, zum anderen, dass der Mehrzweckstreifen
als Einfädelungsspur diene um sicher in den Verkehr zu kommen. Beides parallel
kann nicht stattfinden, da parkenden Fahrzeuge den Mehrzweckstreifen ebenso
nutzen.
Um dem Parkdruck gerecht zu werden wurde in
der Untersuchung einer Alternativplanung ein einseitiger Parkstreifen an der
Nordseite des Konrad-Adenauer-Ringes angelegt.
Aufgrund der Ergebnisse der neuen
Verkehrszählungen, der Eingaben der Anlieger und unter Berücksichtigung der
Parzellenbreite (geringste Breite) des Konrad-Adenauer-Ringes zwischen Overbergstraße und Friedrich-Ebert-Ring von
ca. 15,00 m wurde der Querschnitt neu aufgeteilt:
Gehweg > 1,60 m
Radweg 1,00 m
Sicherheitsstreifen 0,75
m
Parkstreifen 2,00m
Fahrbahn 6,50 m
Sicherheitsstreifen 0,50
m
Radweg 1,00 m
Gehweg > 1,60 m
Die Fahrbahn erhält (wie in der Planung der
Offenlage) eine Breite von 6,50 m. Diese Breite entspricht der der Osnabrücker
Straße.
Es entstehen so an der Nordseite des
Konrad-Adenauer-Ringes 50 Parkplätze.
Zudem ist Grunderwerb nicht erforderlich.
Sicherlich wird es im Zuge einer so großen Baumaßnahme zeitweise zu Behinderungen kommen. Die ausführende Firma wird mit dem zuständigen Bauleiter dafür Sorge tragen, dass die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich ausfallen.
Information zur Beitragserhebung:
Die Anlieger haben bereits für die erstmalige Herstellung des Konrad-Adenauer-Ringes Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gezahlt.
Wird eine Straße später erneuert, erweitert oder verbessert sollen die Gemeinden nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes NRW (KAG NRW) Beiträge – sogen. Straßenbaubeiträge – von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten erheben. Diese gesetzliche Sollvorschrift begründet – bis auf wenige atypische Fälle – eine Beitragserhebungspflicht. Der Rat der Stadt Rheine hat auf der Grundlage des § 8 KAG eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen beschlossen. Diese Satzung verpflichtet zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen.
Durch den geplanten Ausbau erhält der Konrad-Adenauer-Ring eine neue funktionale Aufteilung. Dabei wird eine neue Teileinrichtung – nämlich ein selbständiger Radweg- angelegt, der die Trennung des Radverkehrs vom Fußgängerverkehr und Fahrzeugverkehr bewirkt und damit eine beitragsfähige Verbesserung im Sinne des § 8 KAG darstellt.
Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (OVG NRW) liegt eine beitragsfähige Verbesserung im Sinne des § 8 KAG NRW vor, wenn durch eine Maßnahme die Ausgestaltung der Anlage (Straße) entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption, hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche vorteilhaft verändert wird. Diese vorteilhafte Veränderung ist unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgeblich ist also, ob der Verkehr auf der neugestalteten Anlage geordneter, unbehinderter oder reibungslosen abgewickelt werden kann als vorher.
Diese Voraussetzungen erfüllt zweifellos die Anlegung des Radweges am Konrad-Adenauer-Ring, so dass Beiträge von den Anliegern zu erheben sind.
Der Anteil der Anlieger an den beitragsfähigen Kosten eines Radweges an einer Hauptverkehrsstraße beträgt nach der Satzung der Stadt Rheine 30%.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt den Plan der Abwägung mit allen eingear-
beiteten Änderungen der anderen Eingaben.
Eingabe 2
Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Dieser Eingabe lag eine Unterschriftenliste mit 40 Unterschriften bei.
Abwägung:
Im
Zuge der Abwägung wurde der Konrad-Adenauer-Ring überplant.
Die
Radwegebreiten wurden auf 1,00m (Mindestmaß gemäß StVO) zu-
züglich der Sicherheitsstreifen von 0,50 m bzw. 0,75m herabgesetzt.
Es
wurde auf der Nordseite der des Konrad-Adenauer-Ringes ein Park
streifen in einer Breite von 2,00m eingeplant. Es stehen jetzt 50 Park-
plätze zur Verfügung. Die Fahrbahn behält die Breite von insgesamt
6,50
m. Auf die beiden Gehwege verteilen sich die Restbreiten.
Da die überarbeitete Planung Parkmöglichkeiten auf einem Parkstreifen
vorsieht, tritt keine Verschlechterung der Funktionalität der Straße
durch Wegfall einer Teileinrichtung ein (keine Kompensation).
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Plan und der
Abwägung.
.
Eingabe 3
Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Der Standort der Leuchte wurde nach Westen
versetzt, so dass die
Leuchte nicht vor dem Haus
steht. An der Westseite des Grundstücks
wurde eine Länge von 5,00 m
ausgespart, um hier in späterer Zeit
noch eine weitere Zufahrt
anlegen zu können.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 4
Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1
2.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer wei-
teren Zufahrt.
Die Änderung ist in den
Lageplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.
Eingabe 5
Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
Siehe Abwägung unter Eingabe 1
Abwägungsbeschluss:
Siehe Abwägung unter Eingabe 1.
Eingabe 6
Die Eingabe ist als Anlage 6 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrliche Gründe
sprechen nicht gegen die Versetzung der Leuch-
te.
Der Vorschlag 1 wurde
angenommen und in den Lageplan eingearbei-
tet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 7
Die Eingabe ist als Anlage 7 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrliche Gründe
sprechen nicht gegen die
1.) Versetzung der
Leuchte
2.) Anlegung einer weiteren
Zufahrt.
Die Versetzung der Leuchte,
sowie die Anlegung einer weiteren Zufahrt
in einer Breite von 4,00 m
sind den Lageplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte und die Anle-
gung einer weiteren Zufahrt.
Eingabe 8
Die Eingabe ist als Anlage 8.1 – 8.2 beigefügt.
Abwägung:
Siehe Abwägung
unter Eingabe
Das beschließende Gremium ist der Bauausschuss. Ihm wird im Zuge der
Abwägung diese Eingabe zur Verfügung gestellt.
Abwägungsbeschluss:
Siehe Eingabe 1.
Eingabe 9
Die Eingabe ist als Anlage 9.1 – 9.3 beigefügt.
Abwägung:
Die hier geplanten
Radwege werden nicht für Mofas freigeben.
Ein Unterschied zur
jetzigen Situation wird nicht gesehen. Viele Anlie-
ger geben an, die
Radfahrer benutzen heute den Gehweg, der für Rad-
fahrer freigegeben
ist. So ergibt sich kein Unterschied zu der Ausfahr-
situation aus den
Grundstücken mit separaten Radwegen. Sollte der
Radweg heute
tatsächlich sicher über den Mehrzweckstreifen verlaufen
erübrigt sich das
Problem des hohen Parkdruckes, da dort dann keine
KFZ parken.
Weiter siehe Abwägung unter Eingabe 1
Abwägungsbeschluss:
Siehe Eingabe 1.
Eingabe 10
Die Eingabe ist als Anlage 10 beigefügt.
Abwägung:
1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1
2.) Verkehrliche Gründe
sprechen nicht gegen die Anlegung einer wei-
teren Zufahrt.
Die Anlegung einer neuen
Zufahrt ist mit einer maximalen Breite von
3,00 m in den Lageplan
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.
Eingabe 11
Die Eingabe ist als Anlage 11.1 – 11.3 beigefügt.
Abwägung:
1.) bis 7.) und
Fazit: Siehe Abwägung unter Eingabe 1
Der Versetzung der Leute
stehen keine verkehrlichen Belange entge-
gen.
Ein bevorzugter Standort wurde
von den Anliegern nicht angegeben.
Die Versetzung der Leuchte
wurde in den Lageplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 12
Die Eingabe ist als Anlage 12.1 – bis 12.2 beigefügt.
Abwägung:
Grundsätzlich müssen ausreichend
Parkmöglichkeiten für den hier beschriebenen Geschäftsbetrieb auf dem eigenen
Grundstück nachgewiesen werden. Der öffentliche Parkraum darf hierfür nicht
herangezogen werden. 2 (Lage am Konrad-Adenauer-Ring) von 5 in der
Baugenehmigung nachgewiesenen Stellplätze sind in der Örtlichkeit zur Zeit
nicht ausgewiesen und für Kunden kenntlich gemacht. Die weiteren 3 Stellplätze
befinden sich am Wendehammer des Tiroler Weges. Auf die zweckmäßige Lage der
Stellplätze gerade im Bezug auf Menschen mit Einschränkungen sollte geachtet
werden. Alle Stellplätze sind zur Zeit sowie nach dem Ausbau uneingeschränkt
anfahrbar.
Mit der Änderung der
Ausbauplanung im Zuge der Abwägung entstehen
vor dem Haus drei öffentliche
Parkplätze, so dass sich die hier be-
schriebenen Probleme
entschärfen. Durch den bereits in der Zufahrt
beginnenden Parkstreifen
(Zufahrten durch Markierung gekennzeich-
net) ist das problemlose
Anfahren der Parkplätze gesichert.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt den Plan der Abwägung.
Eingabe 13
Die Eingabe ist als Anlage 13 beigefügt.
Abwägung:
1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1
2.) Durch die geänderte Planung der Abwägung
entsteht an der Nord-
seite des Konrad-Adenauer-Ringes ein
Parkstreifen. Hierdurch wird
der vorhandene Parkdruck erheblich
gemildert.
3.) Der individuell gesehene wirtschaftliche
Vorteil für den einzelnen An-
lieger entbindet nicht von der Beitragspflicht.
Die Stadt ist
verpflichtet Straßenbaubeiträge
von Eigentümern bzw. Erbbaube-
rechtigten zu erheben.
Beiträge werden als Gegenleistung für die
Möglichkeit
der Inanspruchnahme der Anlage (Straße) erhoben.
Da die überarbeitete Planung Parkmöglichkeiten auf einem
Parkstreifen vorsieht, tritt keine Verschlechterung der Funktionalität
der Straße durch Wegfall einer Teileinrichtung ein
(keine Kompensation).
4.)
Siehe Abwägung unter Eingabe 1
Einer Absenkung entlang des
gesamten Grundstückes steht verkehrlich
nichts entgegen.
Einer Verlegung des
Dachrinnenfallrohres steht verkehrlich nicht entge-
gen. Der Anschluss an den
öffentlichen Kanal muss geprüft werden, die
Kosten trägt der Anlieger.
Die Änderung wurde in
den Lageplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Plans der Abwägung
mit der Bordabsenkung entlang des gesamten Grundstückes.
Eingabe 14
Die Eingabe ist als Anlage 14 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrliche
Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer wei-
teren Zufahrt.
Die Anlegung einer neuen
Zufahrt ist mit einer Breite von 5,00 m
in den Lageplan
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.
Eingabe 15
Die Eingabe ist als Anlage 15 beigefügt.
Abwägung:
1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1
2.) Verkehrliche Gründe
sprechen nicht gegen die Anlegung einer wie-
teren Zufahrt.
Die Anlegung einer neuen
Zufahrt ist mit einer Breite von
4,00 m in den Lageplan
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.
Eingabe 16
Die Eingabe ist als Anlage 16.1 – 16.2 beigefügt.
Abwägung:
1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1
2.)
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Erweiterung der vorhandenen und
der Anlegung einer weiteren Zufahrt.
3.) Die Verlegung der
Informationstafel ist nicht machbar. Die Informa-
tionstafel muss bis zur
Kreuzung des Konrad-Adenauer-Ringes mit
dem
Friedrich-Ebert-Ring, innerorts, aufgestellt werden. In diesem
Bereich befindet sich
kein weiterer geeigneter Standort. Direkt hin-
ter der Signalanlage
Konrad-Adenauer-Ring/Friedrich-Ebert-Ring
beginnt die „freie
Strecke“, der Außerortsbereich. Hier liegt die Bau-
last der Straße nicht
mehr bei der Stadt Rheine, sondern bei Stra-
ßen NRW (Land Nordrhein-Westfalen).
Verkehrliche Gründe
sprechen nicht gegen eine Verlegung des War-
tehäuschens.
Die Änderungen wurden in den
Lageplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt 2.) die Erweiterung der vorhandenen und
die Anlegung einer weiteren Zufahrt.
3.) die Informationstafel an der vorhan-
denen Stelle zu belassen.
Eingabe 17
Die Eingabe ist als Anlage 17 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrliche
Gründe sprechen nicht gegen die Versetzung der Leuchte.
Die Leuchte wurde
auf die Grundstücksgrenze in südlicher Richtung
versetzt.
Die Änderung wurde in den
Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 18
Die Eingabe ist als Anlage 18.1 – 18.3 beigefügt.
Abwägung:
Zu 2)
Die Werte der Verkehrsbelastung des Konrad-Adenauer-Ringes aus dem Jahre 2005
stammen aus Zählungen des Landes (Straßen NRW) und können nach neueren
Erkenntnissen nicht zu einer Beurteilung herangezogen werden. Zum Zeitpunkt der
Voranfrage auf Finanzierungshilfe im Jahr 2007 lagen keine anderen Zahlen vor.
Die Verkehrszählung am 13.04.2010 ergab eine
Belastung von 10650 KFZ/24h mit einer Belastung von 5% LKW-Anteil. Diese Zahlen
rechtfertigen einen separaten Radweg.
Am
Dienstag, den 27. Juli 2010 wurden in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Radfahrer und Fußgänger in der Höhe des Tiroler
Weges erneut gezählt. Es ergab sich die Spitzenstunde von 15.00 Uhr bis 16.00
Uhr mit insgesamt 25 Fußgängern und 53 Radfahrern (Friedrich-Ebert-Ring
Richtung Hansaallee: 15 Fußgänger und 29 Radfahrer; Hansaallee Richtung
Friedrich-Ebert-Ring: 10 Fußgänger und 24 Radfahrer).
Eine Hochrechnung der gezählten Radfahrer und
Fußgänger auf 24h ist nicht möglich.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf
einer Straße wie dem Konrad-Adenauer-Ring mit einer so hohen Verkehrsbelastung
ist nicht angezeigt. Aufpflasterungen würden zu plötzlichen Bremsmanövern und
zu erheblichen Lärmbelastungen, vor allem durch die LKW) führen. Das Buskap ist
bereits vorhanden (Höhe Tiroler Weg) und Einengungen würden zu Bremsmanövern
und Stau auf der Straße führen und somit zu vermehrter Abgasbelastung und Lärm.
Durch den farblich vom Gehweg getrennten
Radweg soll ein höherer Sicherheitsstandard durch eine gut sichtbare Führung
erreicht werden.
In der Neuplanung wird eine Mindestbreite des
Radweges nach der StVO mit 1,00 m plus Sicherheitsstreifen angesetzt (siehe
auch 3.3 und 3.4).
Zu 3.3 und 3.4) Aufgrund der Ergebnisse der
neuen Verkehrszählungen, der Eingaben der Anlieger und unter Berücksichtigung
der Parzellenbreite (geringste Breite) des Konrad-Adenauer-Ringes zwischen Overbergstraße und Friedrich-Ebert-Ring von
ca. 15,00 m wurde der Querschnitt neu aufgeteilt:
Gehweg > 1,60 m
Radweg 1,00 m
Sicherheitsstreifen 0,75 m
Parkstreifen 2,00m
Fahrbahn 6,50 m
Sicherheitsstreifen 0,50 m
Radweg 1,00 m
Gehweg > 1,60 m
Die Fahrbahn erhält (wie in der Planung der
Offenlage) eine Breite von 6,50 m. Diese Breite entspricht der der Osnabrücker
Straße.
Es entstehen so an der Nordseite des
Konrad-Adenauer-Ringes 50 Parkplätze. Zudem ist Grunderwerb nicht notwendig.
Die Anlegung von Fahrradstreifen wird hier
nicht favorisiert, da der Fahrradstreifen von KFZ immer wieder beim Parkvorgang
überfahren wird und der Radfahrer auf der einen Seite an parkenden Fahrzeugen
vorbeifahren muss, auf der anderen Seite wird er von fahrenden Fahrzeugen
flankiert. Einen größere Sicherheit erhält der Radfahrer von der Fahrbahn getrennt
von einer Hochbordanlage mit einem Radweg in einer Breite von 1,50 m bzw.
1,75 m(Sicherheitsstreifen + Radweg).
Zu 3.6) Bei den Planungen an der Signalanlage
Konrad-Adenauer-Ring/Ludgeristraße handelt es sich um die Aufrüstung der bestehenden
Signalanlage mit zusätzlichen Signalgebern für die Radfahrer, die durch die
Lage der Radfahrerfurt zwingend notwendig sind. In der Vorlage ist von einer
„Signalisierung der Radfahrer“ die Rede, was keinen Austausch der gesamten
Anlage bedeutet. Die Umprogrammierung ist durch die Koppelung an die
Signalanlage Konrad-Adenauer-Ring/Hansaallee bedingt. Es muss eine
Synchronisierung der Anlagen erfolgen.
Im Zuge des Umbaus des Konrad-Adenauer-Ringes
werden die Radwege an allen Kreuzungen vor die Inselköpfen verlegt. Dies
bedeutet eine höhere Sicherheit für die Radfahrer bei abbiegendem Verkehr, da
die Radfahrer früher gesehen werden, parallel zum Verkehr fahren und nicht erst
abbiegen und dann plötzlich doch noch die Fahrbahn queren. Sicherlich wäre es
wünschenswert alle Signalanlagen in der Stadt Rheine behindertengerecht
umzugestalten, dies ist aber aus Kostengründen leider nicht möglich. So besteht
auch hier nur die Möglichkeit im Zuge der Finanzierungshilfe diese bestehende
Signalanlage umzugestalten. Die punktuelle Umrüstung dieses einen Knotenpunktes
wird von der Verwaltung sowie auch vom Behindertenbeirat nicht als Verunsicherungspunkt
für Sehbehinderte gesehen.
Zu
3.7) Die Klassifizierung der an den Konrad-Adenauer-Ring an schließenden Straßen hat keinen Einfluss auf
die Linksabbiegestreifen. Die abbiegenden KFZ behindern den fließenden Verkehr
und es kommt zum Stau. Dies ist auch der Grund, dass auf die Anlage von
Linksabbiegestreifen hier nicht verzichtet werden kann.
Der Aufstellbereich weitet sich kontinuierlich bis auf 5,50 m auf,
diese Breite wird aber nur am vordersten Punkt des Bereiches erreicht. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines
Aufstellbereiches von 5,50 m nicht möglich, da bereits mit dem 2. abbiegenden
KFZ eine Durchfahrt nicht mehr möglich wäre und es zum Stau kommen würde.
Zu 4) Für die Neuplanung der
Abwägung ist kein Grunderwerb erfor-
derlich, so
entfallen auch die Kosten für den Ankauf und die Bei-
träge für die
Anlieger.
Die
unterschiedlichen Gesamtkosten erklären sich durch einen
redaktionellen
Fehler auf den im Ratsinformationssystem der
Stadt Rheine unter
„Hinweis zur Vorlage 136/10“ hingewiesen
wurde:
„Bei der
Erstellung der Vorlage 136/10 ist ein redaktioneller
Fehler
unterlaufen. Die Gesamtsumme der Maßnahme ist
auf
Seite 6 der Vorlage fehlerhaft mit 920.000 € beziffert
worden.
Die
Gesamtsumme beläuft sich auf 1.100.000 €, wie im
Titelblatt ausgewiesen.“
Die geänderte Planung der
Abwägung weist an der Nordseite einen
durchgehenden Parkstreifen
auf, so dass 50 Parkplätze entstehen.
Selbst in der Planung zur
Offenlage war die Fahrbahnbreite bereits
auf 6,50 m reduziert (Fahrspuren von je 3,25 m).
Diese Fahrbahnbrei-
te wurde in der Neuplanung
zur Abwägung beibehalten.
Die Kostenermittlung der
geänderten Planung hat keine erheblichen
Kostendifferenzen zu der
Planung der Offenlage ergeben.
Der Grund des Ausbaus des Konrad-Adenauer-Ringes ist nicht die Verbesserung
der Verkehrssitution des KFZ-Verkehrs, sondern die des Radverkehrs.
Mit der Neuanlage der Radwege soll eine Verbesserung der Situation für
die Radfahrer entstehen, die den Konrad-Adenauer-Ring bereits als Wegstrecke
nutzen und ihn durch mehr Sicherheit attraktiver für andere Radfahrer machen,
die diese Straße aus eben diesem Grund noch nicht nutzen.
Es soll eine durchgängige Möglichkeit für Radfahrer auf der Strecke Rheine
Dreierwalde geschaffen werden.
Eine Gefahr durch den Wegfall der
Mehrzweckstreifen hinsichtlich der Einfädelung (rückwärts) in den fließenden
Verkehr wird nicht gesehen. Da sehr viele Anlieger auf den hohen Parkdruck am
Konrad-Adenauer-Ring hingewiesen haben, ist ein Einfädeln über den
Mehrzweckstreifen nur in sehr wenigen Fällen möglich und in den meisten Fällen
ändert die Neuplanung an der Ausfahrsitution aus den Zufahrten der Anlieger
nichts.
Nachtrag durch
Email:
Zu 2) Förderung der Baumaßnahme:
Zunächst
werden von der Gesamtsumme 30% der anrechenba-
ren
Kosten (Radwege und Folgekosten) auf die Anlieger umge-
legt.
Es
verbleiben 70% der Gesamtsumme der Maßnahme.
Von
diesen 70% übernimmt das Land Nordhein-Westfalen 60%
der
Kosten nach den FöRiSta (Förderrichtlinien Stadtverkehr).
Der Stadt
Rheine verbleiben die restlichen 40% der Kosten.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Plan und der Abwä-
gung.
Zu II: Bauprogramm
Die an den Konrad-Adenauer-Ring angrenzenden Grundstücke sind bereits bebaut.
Der Ausbau des „Konrad-Adenauer-Ringes“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Herbst 2011.
Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn in einer Breite von 6,50 m im Trennungsprinzip vor. In den Bereichen der Abbiegespuren mit den Überschreithilfen weitet die Fahrbahn um weitere 3,25 m auf.
An der nördlichen Seite des Konrad-Adenauer-Ringes wird ein Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m angeordnet. Daran anschließend und im Bereich ohne Parkstreifen sind neben der Fahrbahn Sicherheitsstreifen in den jeweils notwendigen Breiten, separate Radwege und Gehwege geplant.
Die Parkstände werden ebenfalls in Asphalt hergestellt und erhalten eine Markierung zur Einteilung der Parkstände. Die Gehwege und die Zufahrten eine graue Plattierung, bzw. in den Zufahrten eine Pflasterung in grauem Betonsteinpflaster. Der Pflasterbelag der Radwege wird in rotem Betonsteinpflaster, die Sicherheitsstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster ausgeführt. Die Abtrennung der Fahrbahn von den Nebenanlagen erfolgt mit einem Hochbord, der in den Zufahrten auf 2 cm abgesenkt wird.
Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen (30 cm) mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Bürgerbeteiligung:
Die Planung des „Konrad-Adenauer-Ringes“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring wurde mit den Anliegern im Vorfeld erörtert und die Anregungen wurden teilweise in die Planung übernommen.
Finanzierung:
Für
die Baumaßnahme wurde im Jahr 2007 eine Voranfrage auf Finanzierungshilfe
(FöRiSta/GVFG) gestellt.
Sie
ist in dem Ausbauprogramm des Ministeriums als förderfähige
Maßnahme
enthalten.
Dies
bedeutet aber noch keine direkte Mittelfreigabe. Nach dem Abwägungsbeschluss wird
ein entsprechender Zuschussantrag bei der Regierung gestellt, um die
Baumaßnahme in 2011 durchführen zu können.
Nach dem neuen
Kostenvoranschlag sind die Kosten wie folgt aufgestellt:
-
Gesamtkosten
ca. 1.100.000€
-
Eigenanteil
ca. 374.000€
-
Leistungen
Dritter (Beiträge nach KAG) ca. 122.600€
-
Erwartete
Zuwendung
ca. 603.400€
Durch den
Zeitaufwand für eine komplett neue Alternativplanung war hier ebenfalls nur
eine Kostenschätzung möglich.
Die Beiträge
nach KAG (Leistungen Dritter9 wurden im Haushaltsplan 2010 nicht veranschlagt.
Im Haushaltsplan 2011 wird diese Veranschlagung nachgeholt.
Anlagen:
Lageplanverkleinerungen
Eingaben der Anlieger