Betreff
53014-415 "Ausbau des Konrad-Adenauer-Ringes" (L593) von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring" Abwägung I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Bauprogramm
Vorlage
416/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

 

 

Zu II:     Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau des „Konrad-Adenauer-Ringes“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring:

 

A.       Konrad-Adenauer-Ring

 

Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,5 m und einer Aufweitung der Fahrbahn in den Abbiegespuren um 3,25 m bzw. 3,50 m

 

b)  Parken

è     Herstellung eines nördlich gelegenen Parkstreifens in Asphaltbauweise mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m mit der Markierung der einzelnen Parkstände

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünflächen an der Einmündung des Friedrich-Ebert-Ringes und in den Überschreithilfen mit Unterpflanzung

 

d)  Radweg

è     Pflasterung von beidseitigen Radwegen in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 1,0 m

 

e)  Sicherheitsstreifen

è     Pflasterung von Sicherheitsstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 0,5 m bzw. 0,75 m in den Bereichen der Parkstreifen

 

f)    Gehweg

è     Pflasterung von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von mindesten 1,00 m plattiert mit grauen Betonsteinplatten, die Zufahrten zu den Grundstücken gepflastert in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

g)  Entwässerung

è     Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen  

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

h)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von NAV-Leuchten (gelbliches Licht) mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 8 m


 

Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „Konrad-Adenauer-Ring“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring fand in der Zeit vom 10. Mai bis 21. Mai 2010 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Rathaus statt.

Des weiteren fand am 11. Mai  2010 eine Bürgerbeteiligung in Raum 126  des Neuen Rathauses statt.

 

Während der Offenlage und der Bürgerbeteiligung gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

             Eingabe 1  (Protokoll der Bürgerversammlung am 11.05.2010)

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1.1 - 1.9  beigefügt.

            

            

             Abwägung:

 

             Aus der Bürgerversammlung sowie den eingegangenen Eingaben geht

             hervor, dass die Anlieger des Konrad-Adenauer-Ringes keinen Ausbau

             der Straße mit separaten Radwegen wünschen. Es soll lediglich eine De-

             ckenerneuerung durchgeführt werden, um die beschädigte Asphaltdeck

             schicht auszutauschen und die nach Meinung der Anlieger dringend be-

             nötigten Parkplätze zu erhalten. Jede andere Planung würde zu einem

             Qualitätsminderung führen. In jedem Fall wäre ein Parkstreifen an der

             Nordseite der Straße dringend erforderlich, um dem bestehenden Park-

             druck genüge zu tun.

        

Eine Durchführung der Baumaßnahme wie geplant erhöht die Sicherheit der Radfahrer am Konrad-Adenauer-Ring und macht die Nutzung dieser Strecke attraktiver. Zudem schließt sie die die Radwegeverbindung Hansaallee Richtung Dreierwalde.

Eine reine Deckenerneuerung wäre eine Unterhaltungsmaßnahme. In diesem Falle wird von einer Haltbarkeit der Fahrbahn von ca. 16 Jahren ausgegangen. Bei einem Ausbau wie vorgesehen würde durch die Profilierung der Fahrbahn ebenfalls ein Teil des Binders erneuert. In diesem Fall wird von einer Haltbarkeit des neuen Asphaltaufbaus von der doppelten Zeit, also 32 Jahre ausgegangen. So kann durch diese Baumaßnahme langfristig investiert werden, da die Fahrbahn eine wesentlich längere Nutzungsdauer hätte.

So bleibt die Überlegung, das Alte zu belassen, oder neue Wege zu gehen und so eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur zu erreichen.

 

Die Werte der Verkehrsbelastung des Konrad-Adenauer-Ringes aus dem Jahre 2005 stammen aus Zählungen des Landes (Straßen NRW) und könne nach neueren Erkenntnissen nicht zu einer Beurteilung herangezogen werden. Zum Zeitpunkt der Voranfrage auf Finanzierungshilfe im Jahr 2007 lagen keine anderen Zahlen vor.

Die Verkehrszählung am 13.04.2010 ergab eine Belastung von 10650 KFZ/24h mit einer Belastung von 5% LKW-Anteil. Diese Zahlen rechtfertigen einen separaten Radweg.

 Am Dienstag, den 27. Juli 2010 wurden in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Radfahrer und Fußgänger in der Höhe des Tiroler Weges erneut gezählt. Es ergab sich die Spitzenstunde von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit insgesamt 25 Fußgängern und 53 Radfahrern (Friedrich-Ebert-Ring Richtung Hansaallee: 15 Fußgänger und 29 Radfahrer; Hansaallee Richtung Friedrich-Ebert-Ring: 10 Fußgänger und 24 Radfahrer).   

Eine Hochrechnung der gezählten Radfahrer und Fußgänger auf 24h ist nicht möglich.

 

Der Grund des Ausbaus des Konrad-Adenauer-Ringes ist nicht die Verbesserung der Verkehrssitution des KFZ-Verkehrs, sondern die des Radverkehrs.  

Mit der Neuanlage der Radwege soll eine Verbesserung der Situation für die Radfahrer entstehen, die den Konrad-Adenauer-Ring bereits als Wegstrecke nutzen und ihn durch mehr Sicherheit attraktiver für andere Radfahrer machen, die diese Straße aus eben diesem Grund noch nicht nutzen.

Es soll eine durchgängige Möglichkeit für Radfahrer auf der Strecke Rheine Dreierwalde geschaffen werden.

Durch den farblich vom Gehweg getrennten Radweg soll ein höherer Sicherheitsstandard durch eine gut sichtbare Führung erreicht werden.

In der Neuplanung wird eine Mindestbreite des Radweges nach der StVO mit 1,00 m plus Sicherheitsstreifen angesetzt.

 

Die Planung des Ausbaus des Konrad-Adenauer-Ringes richtet sich nicht nach Wünschen einiger Mitarbeiter der Stadt Rheine, sondern nach der Umsetzung des Radwegekonzeptes der Stadt Rheine, welches das Ziel verfolgt, an allen Hauptverkehrsstraße separate Radwege umzusetzen. Dieses Konzept wird seit 20 Jahren in der Stadt Rheine umgesetzt und stetig aktualisiert. Der Konrad-Adenauer-Ring ist die letzte Hauptverkehrsstraße an der das Konzept umgesetzt werden soll.

 

Es treten widersprüchliche Aussagen betreffend der Nutzung des Mehrzweckstreifens und  der parkenden Fahrzeuge auf. Zum einen wird angeführt, dass sehr großer Parkdruck herrsche, zum anderen, dass der Mehrzweckstreifen als Einfädelungsspur diene um sicher in den Verkehr zu kommen. Beides parallel kann nicht stattfinden, da parkenden Fahrzeuge den Mehrzweckstreifen ebenso nutzen.

 

Um dem Parkdruck gerecht zu werden wurde in der Untersuchung einer Alternativplanung ein einseitiger Parkstreifen an der Nordseite des Konrad-Adenauer-Ringes angelegt. 

 

Aufgrund der Ergebnisse der neuen Verkehrszählungen, der Eingaben der Anlieger und unter Berücksichtigung der Parzellenbreite (geringste Breite) des Konrad-Adenauer-Ringes zwischen  Overbergstraße und Friedrich-Ebert-Ring von ca. 15,00 m wurde der Querschnitt neu aufgeteilt:

 

Gehweg > 1,60 m

Radweg 1,00 m

Sicherheitsstreifen 0,75 m

Parkstreifen 2,00m

Fahrbahn 6,50 m

Sicherheitsstreifen 0,50 m

Radweg 1,00 m

Gehweg > 1,60 m

 

Die Fahrbahn erhält (wie in der Planung der Offenlage) eine Breite von 6,50 m. Diese Breite entspricht der der Osnabrücker Straße.

Es entstehen so an der Nordseite des Konrad-Adenauer-Ringes 50 Parkplätze.

Zudem ist Grunderwerb nicht erforderlich.

 

         Sicherlich wird es im Zuge einer so großen Baumaßnahme zeitweise zu Behinderungen kommen. Die ausführende Firma wird mit dem zuständigen Bauleiter dafür Sorge tragen, dass die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich ausfallen. 

 

 

             Information zur Beitragserhebung:

 

Die Anlieger haben bereits für die erstmalige Herstellung des Konrad-Adenauer-Ringes Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gezahlt.

 

Wird eine Straße später erneuert, erweitert oder verbessert sollen die Gemeinden nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes NRW (KAG NRW) Beiträge – sogen. Straßenbaubeiträge – von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten erheben. Diese gesetzliche Sollvorschrift begründet – bis auf wenige atypische Fälle – eine Beitragserhebungspflicht. Der Rat der Stadt Rheine hat auf der Grundlage des § 8 KAG eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen beschlossen. Diese Satzung verpflichtet zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen.

 

Durch den geplanten Ausbau erhält der Konrad-Adenauer-Ring eine neue funktionale Aufteilung. Dabei wird eine neue Teileinrichtung – nämlich ein selbständiger Radweg- angelegt, der die Trennung des Radverkehrs vom Fußgängerverkehr und Fahrzeugverkehr bewirkt und damit eine beitragsfähige Verbesserung im Sinne des § 8 KAG darstellt.

 

Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (OVG NRW) liegt eine beitragsfähige Verbesserung im Sinne des § 8 KAG NRW vor, wenn durch eine Maßnahme die Ausgestaltung der Anlage (Straße) entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption, hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche vorteilhaft verändert wird. Diese vorteilhafte Veränderung ist unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgeblich ist also, ob der Verkehr auf der neugestalteten Anlage geordneter, unbehinderter oder reibungslosen abgewickelt werden kann als vorher.

 

Diese Voraussetzungen erfüllt zweifellos die Anlegung des Radweges am Konrad-Adenauer-Ring, so dass Beiträge von den Anliegern zu erheben sind.

Der Anteil der Anlieger an den beitragsfähigen Kosten eines Radweges an einer Hauptverkehrsstraße beträgt nach der Satzung der Stadt Rheine 30%.

 

 

            Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt den Plan der Abwägung mit allen eingear-

             beiteten Änderungen der anderen Eingaben.

 

 

 

 

 

              Eingabe 2 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

              Dieser Eingabe lag eine Unterschriftenliste mit 40 Unterschriften bei.

 

 

              Abwägung:

 

 

   Im Zuge der Abwägung wurde der Konrad-Adenauer-Ring überplant.          

   Die Radwegebreiten wurden auf 1,00m (Mindestmaß gemäß StVO) zu-

   züglich der Sicherheitsstreifen von 0,50 m bzw. 0,75m herabgesetzt.    

   Es wurde auf der Nordseite der des Konrad-Adenauer-Ringes ein Park

   streifen in einer Breite von 2,00m eingeplant. Es stehen jetzt 50 Park-

   plätze zur Verfügung. Die Fahrbahn behält die Breite von insgesamt

   6,50 m. Auf die beiden Gehwege verteilen sich die Restbreiten.

 

    Da die überarbeitete Planung Parkmöglichkeiten auf einem Parkstreifen

    vorsieht, tritt keine Verschlechterung der Funktionalität der Straße

    durch Wegfall einer Teileinrichtung ein (keine Kompensation).

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Plan und der

             Abwägung.

.                 

                  

 

 

 

               Eingabe 3 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

    Der Standort der Leuchte wurde nach Westen versetzt, so dass die

    Leuchte nicht vor dem Haus steht. An der Westseite des Grundstücks

    wurde eine Länge von 5,00 m ausgespart, um hier in späterer Zeit

    noch eine weitere Zufahrt anlegen zu können.

 

 

              Abwägungsbeschluss:

 

              Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.

 

 

 

 

 

               Eingabe 4 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

           1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1

2.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer wei-

      teren Zufahrt.

 

     Die Änderung ist in den Lageplan eingearbeitet.

 

 

           Abwägungsbeschluss:

 

           Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.

 

 

 

 

 

              Eingabe 5 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

              Siehe Abwägung unter Eingabe 1

 

 

 

              Abwägungsbeschluss:

 

              Siehe Abwägung unter Eingabe 1.

 

 

 

 

 

 

 

 

              Eingabe 6 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 6 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

               Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Versetzung der Leuch-

               te.

 

     Der Vorschlag 1 wurde angenommen und in den Lageplan eingearbei-

     tet.

 

 

 

 

              Abwägungsbeschluss:

 

              Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.

 

 

 

 

 

              Eingabe 7 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 7 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

              Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die             

              1.) Versetzung der Leuchte

   2.) Anlegung einer weiteren Zufahrt.

 

    Die Versetzung der Leuchte, sowie die Anlegung einer weiteren Zufahrt    

    in einer Breite von 4,00 m sind den Lageplan eingearbeitet.

 

 

 

 

               Abwägungsbeschluss:

 

               Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte und die Anle-

               gung einer weiteren Zufahrt.

     

 

 

              Eingabe 8 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 8.1 – 8.2 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

               Siehe Abwägung unter Eingabe

Das beschließende Gremium ist der Bauausschuss. Ihm wird im Zuge der Abwägung diese Eingabe zur Verfügung gestellt.

 

              Abwägungsbeschluss:

 

              Siehe Eingabe 1.

 

 

             

 

               Eingabe 9 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 9.1 – 9.3 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

               Die hier geplanten Radwege werden nicht für Mofas freigeben.

               Ein Unterschied zur jetzigen Situation wird nicht gesehen. Viele Anlie-

               ger geben an, die Radfahrer benutzen heute den Gehweg, der für Rad-

               fahrer freigegeben ist. So ergibt sich kein Unterschied zu der Ausfahr-

               situation aus den Grundstücken mit separaten Radwegen. Sollte der

               Radweg heute tatsächlich sicher über den Mehrzweckstreifen verlaufen

               erübrigt sich das Problem des hohen Parkdruckes, da dort dann keine

               KFZ parken.                 

           

               Weiter siehe Abwägung unter Eingabe 1

 

 

               Abwägungsbeschluss:

 

               Siehe Eingabe 1.

 

 

 

 

 

 

              Eingabe 10 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 10 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

             1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1

  2.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer wei-

        teren Zufahrt.

 

   Die Anlegung einer neuen Zufahrt ist mit einer maximalen Breite von

   3,00 m in den Lageplan eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.

 

 

 

 

              Eingabe 11 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 11.1 – 11.3 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

             1.) bis 7.) und Fazit: Siehe Abwägung unter Eingabe 1

 

   Der Versetzung der Leute stehen keine verkehrlichen Belange entge-

   gen.

   Ein bevorzugter Standort wurde von den Anliegern nicht angegeben.

 

   Die Versetzung der Leuchte wurde in den Lageplan eingearbeitet.

 

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.

 

 

 

 

 

              Eingabe 12 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 12.1 – bis 12.2 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

Grundsätzlich müssen ausreichend Parkmöglichkeiten für den hier beschriebenen Geschäftsbetrieb auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Der öffentliche Parkraum darf hierfür nicht herangezogen werden. 2 (Lage am Konrad-Adenauer-Ring) von 5 in der Baugenehmigung nachgewiesenen Stellplätze sind in der Örtlichkeit zur Zeit nicht ausgewiesen und für Kunden kenntlich gemacht. Die weiteren 3 Stellplätze befinden sich am Wendehammer des Tiroler Weges. Auf die zweckmäßige Lage der Stellplätze gerade im Bezug auf Menschen mit Einschränkungen sollte geachtet werden. Alle Stellplätze sind zur Zeit sowie nach dem Ausbau uneingeschränkt anfahrbar. 

    Mit der Änderung der Ausbauplanung im Zuge der Abwägung entstehen

    vor dem Haus drei öffentliche Parkplätze, so dass sich die hier be-

    schriebenen Probleme entschärfen. Durch den bereits in der Zufahrt

    beginnenden Parkstreifen (Zufahrten durch Markierung gekennzeich-

    net) ist das problemlose Anfahren der Parkplätze gesichert.

   

 

 

               Abwägungsbeschluss:

 

               Der Bauausschuss beschließt den Plan der Abwägung.

 

 

 

 

 

              Eingabe 13 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 13 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

             1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1

  2.) Durch die geänderte Planung der Abwägung entsteht an der Nord-

       seite des Konrad-Adenauer-Ringes ein Parkstreifen. Hierdurch wird

       der vorhandene Parkdruck erheblich gemildert.

   3.) Der individuell gesehene wirtschaftliche Vorteil für den einzelnen An-

                  lieger entbindet nicht von der Beitragspflicht. Die Stadt ist 

                  verpflichtet Straßenbaubeiträge von Eigentümern bzw. Erbbaube-

                  rechtigten zu erheben. Beiträge werden als Gegenleistung für die

                  Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage (Straße) erhoben.

        Da die überarbeitete Planung Parkmöglichkeiten auf einem

        Parkstreifen vorsieht, tritt keine Verschlechterung der Funktionalität

       der Straße durch Wegfall einer Teileinrichtung ein

       (keine Kompensation).

 

  4.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1 

 

   Einer Absenkung entlang des gesamten Grundstückes  steht verkehrlich

   nichts entgegen.

    Einer Verlegung des Dachrinnenfallrohres steht verkehrlich nicht entge-

    gen. Der Anschluss an den öffentlichen Kanal muss geprüft werden, die

    Kosten trägt der Anlieger.

 

             Die Änderung wurde in den Lageplan eingearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Plans der Abwägung

             mit der Bordabsenkung entlang des gesamten Grundstückes.

 

 

 

 

 

               Eingabe 14 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 14 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

               Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer wei-

     teren Zufahrt.

 

     Die Anlegung einer neuen Zufahrt ist mit einer Breite von 5,00 m

     in den Lageplan eingearbeitet.

 

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.

 

 

 

 

 

 

              Eingabe 15 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 15 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

             1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1

  2.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Anlegung einer wie-

        teren Zufahrt.

 

   Die Anlegung einer neuen Zufahrt ist mit einer Breite von

   4,00 m in den Lageplan eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer weiteren Zufahrt.

 

 

 

 

 

              Eingabe 16 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 16.1 – 16.2 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

             1.) Siehe Abwägung unter Eingabe 1

  2.) Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Erweiterung der vorhandenen und der Anlegung einer weiteren Zufahrt.

   3.) Die Verlegung der Informationstafel ist nicht machbar. Die Informa-

         tionstafel muss bis zur Kreuzung des Konrad-Adenauer-Ringes mit

         dem Friedrich-Ebert-Ring, innerorts, aufgestellt werden. In diesem

         Bereich befindet sich kein weiterer geeigneter Standort. Direkt hin-

         ter der Signalanlage Konrad-Adenauer-Ring/Friedrich-Ebert-Ring

         beginnt die „freie Strecke“, der Außerortsbereich. Hier liegt die Bau-

         last der Straße nicht mehr bei der Stadt Rheine, sondern bei Stra-

         ßen NRW (Land Nordrhein-Westfalen).

         Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen eine Verlegung des War-

         tehäuschens. 

       

 

 Die Änderungen wurden in den Lageplan eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt 2.) die Erweiterung der vorhandenen und

                                                             die Anlegung einer weiteren Zufahrt.

                                                        3.) die Informationstafel an der vorhan-

                                                             denen Stelle zu belassen.

 

 

 

 

 

              Eingabe 17 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 17 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

 

               Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen die Versetzung der Leuchte.

               Die Leuchte wurde auf die Grundstücksgrenze in südlicher Richtung

               versetzt.

 

 

     Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.

 

 

 

 

 

              Eingabe 18 

 

              Die Eingabe ist als Anlage 18.1 – 18.3 beigefügt.

             

 

              Abwägung:

 

  Zu 2) Die Werte der Verkehrsbelastung des Konrad-Adenauer-Ringes aus dem Jahre 2005 stammen aus Zählungen des Landes (Straßen NRW) und können nach neueren Erkenntnissen nicht zu einer Beurteilung herangezogen werden. Zum Zeitpunkt der Voranfrage auf Finanzierungshilfe im Jahr 2007 lagen keine anderen Zahlen vor.

Die Verkehrszählung am 13.04.2010 ergab eine Belastung von 10650 KFZ/24h mit einer Belastung von 5% LKW-Anteil. Diese Zahlen rechtfertigen einen separaten Radweg.

 Am Dienstag, den 27. Juli 2010 wurden in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Radfahrer und Fußgänger in der Höhe des Tiroler Weges erneut gezählt. Es ergab sich die Spitzenstunde von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit insgesamt 25 Fußgängern und 53 Radfahrern (Friedrich-Ebert-Ring Richtung Hansaallee: 15 Fußgänger und 29 Radfahrer; Hansaallee Richtung Friedrich-Ebert-Ring: 10 Fußgänger und 24 Radfahrer).   

Eine Hochrechnung der gezählten Radfahrer und Fußgänger auf 24h ist nicht möglich.

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf einer Straße wie dem Konrad-Adenauer-Ring mit einer so hohen Verkehrsbelastung ist nicht angezeigt. Aufpflasterungen würden zu plötzlichen Bremsmanövern und zu erheblichen Lärmbelastungen, vor allem durch die LKW) führen. Das Buskap ist bereits vorhanden (Höhe Tiroler Weg) und Einengungen würden zu Bremsmanövern und Stau auf der Straße führen und somit zu vermehrter Abgasbelastung und Lärm.

Durch den farblich vom Gehweg getrennten Radweg soll ein höherer Sicherheitsstandard durch eine gut sichtbare Führung erreicht werden.

In der Neuplanung wird eine Mindestbreite des Radweges nach der StVO mit 1,00 m plus Sicherheitsstreifen angesetzt (siehe auch 3.3 und 3.4).

 

 

 Zu 3.3 und 3.4) Aufgrund der Ergebnisse der neuen Verkehrszählungen, der Eingaben der Anlieger und unter Berücksichtigung der Parzellenbreite (geringste Breite) des Konrad-Adenauer-Ringes zwischen  Overbergstraße und Friedrich-Ebert-Ring von ca. 15,00 m wurde der Querschnitt neu aufgeteilt:

 

Gehweg > 1,60 m

Radweg 1,00 m

Sicherheitsstreifen 0,75 m

Parkstreifen 2,00m

Fahrbahn 6,50 m

Sicherheitsstreifen 0,50 m

Radweg 1,00 m

Gehweg > 1,60 m

 

Die Fahrbahn erhält (wie in der Planung der Offenlage) eine Breite von 6,50 m. Diese Breite entspricht der der Osnabrücker Straße.

Es entstehen so an der Nordseite des Konrad-Adenauer-Ringes 50 Parkplätze. Zudem ist Grunderwerb nicht notwendig.

 

Die Anlegung von Fahrradstreifen wird hier nicht favorisiert, da der Fahrradstreifen von KFZ immer wieder beim Parkvorgang überfahren wird und der Radfahrer auf der einen Seite an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren muss, auf der anderen Seite wird er von fahrenden Fahrzeugen flankiert. Einen größere Sicherheit erhält der Radfahrer von der Fahrbahn getrennt von einer Hochbordanlage mit einem Radweg in einer Breite von 1,50 m bzw. 1,75  m(Sicherheitsstreifen + Radweg).

 

 

 

 

Zu 3.6)  Bei den Planungen an der Signalanlage Konrad-Adenauer-Ring/Ludgeristraße handelt es sich um die Aufrüstung der bestehenden Signalanlage mit zusätzlichen Signalgebern für die Radfahrer, die durch die Lage der Radfahrerfurt zwingend notwendig sind. In der Vorlage ist von einer „Signalisierung der Radfahrer“ die Rede, was keinen Austausch der gesamten Anlage bedeutet. Die Umprogrammierung ist durch die Koppelung an die Signalanlage Konrad-Adenauer-Ring/Hansaallee bedingt. Es muss eine Synchronisierung der Anlagen erfolgen.

Im Zuge des Umbaus des Konrad-Adenauer-Ringes werden die Radwege an allen Kreuzungen vor die Inselköpfen verlegt. Dies bedeutet eine höhere Sicherheit für die Radfahrer bei abbiegendem Verkehr, da die Radfahrer früher gesehen werden, parallel zum Verkehr fahren und nicht erst abbiegen und dann plötzlich doch noch die Fahrbahn queren. Sicherlich wäre es wünschenswert alle Signalanlagen in der Stadt Rheine behindertengerecht umzugestalten, dies ist aber aus Kostengründen leider nicht möglich. So besteht auch hier nur die Möglichkeit im Zuge der Finanzierungshilfe diese bestehende Signalanlage umzugestalten. Die punktuelle Umrüstung dieses einen Knotenpunktes wird von der Verwaltung sowie auch vom Behindertenbeirat nicht als Verunsicherungspunkt für Sehbehinderte gesehen.

 

 

   Zu 3.7) Die Klassifizierung der an den Konrad-Adenauer-Ring an  schließenden Straßen hat keinen Einfluss auf die Linksabbiegestreifen. Die abbiegenden KFZ behindern den fließenden Verkehr und es kommt zum Stau. Dies ist auch der Grund, dass auf die Anlage von Linksabbiegestreifen hier nicht verzichtet werden kann.

Der Aufstellbereich weitet sich kontinuierlich bis auf 5,50 m auf, diese Breite wird aber nur am vordersten Punkt des Bereiches erreicht.  Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Aufstellbereiches von 5,50 m nicht möglich, da bereits mit dem 2. abbiegenden KFZ eine Durchfahrt nicht mehr möglich wäre und es zum Stau kommen würde.

 

 

    Zu 4) Für die Neuplanung der Abwägung ist kein Grunderwerb erfor-

             derlich, so entfallen auch die Kosten für den Ankauf und die Bei-

             träge für die Anlieger.

             Die unterschiedlichen Gesamtkosten erklären sich durch einen

             redaktionellen Fehler auf den im Ratsinformationssystem der

             Stadt Rheine unter „Hinweis zur Vorlage 136/10“ hingewiesen

             wurde:

                             Bei der Erstellung der Vorlage 136/10 ist ein redaktioneller

                               Fehler unterlaufen. Die Gesamtsumme der Maßnahme ist          

                               auf Seite 6 der Vorlage fehlerhaft mit 920.000 € beziffert

                               worden.

                               Die Gesamtsumme beläuft sich auf 1.100.000 €, wie im

                     Titelblatt ausgewiesen.“

                

 

 

    Die geänderte Planung der Abwägung weist an der Nordseite einen

    durchgehenden Parkstreifen auf, so dass 50 Parkplätze entstehen.

 

     Selbst in der Planung zur Offenlage war die Fahrbahnbreite bereits

     auf  6,50 m reduziert (Fahrspuren von je 3,25 m). Diese Fahrbahnbrei-

     te wurde in der Neuplanung zur Abwägung beibehalten.

 

     Die Kostenermittlung der geänderten Planung hat keine erheblichen

     Kostendifferenzen zu der Planung der Offenlage ergeben.

    

Der Grund des Ausbaus des Konrad-Adenauer-Ringes ist nicht die Verbesserung der Verkehrssitution des KFZ-Verkehrs, sondern die des Radverkehrs.    

Mit der Neuanlage der Radwege soll eine Verbesserung der Situation für die Radfahrer entstehen, die den Konrad-Adenauer-Ring bereits als Wegstrecke nutzen und ihn durch mehr Sicherheit attraktiver für andere Radfahrer machen, die diese Straße aus eben diesem Grund noch nicht nutzen.

Es soll eine durchgängige Möglichkeit für Radfahrer auf der Strecke Rheine Dreierwalde geschaffen werden.

 

Eine Gefahr durch den Wegfall der Mehrzweckstreifen hinsichtlich der Einfädelung (rückwärts) in den fließenden Verkehr wird nicht gesehen. Da sehr viele Anlieger auf den hohen Parkdruck am Konrad-Adenauer-Ring hingewiesen haben, ist ein Einfädeln über den Mehrzweckstreifen nur in sehr wenigen Fällen möglich und in den meisten Fällen ändert die Neuplanung an der Ausfahrsitution aus den Zufahrten der Anlieger nichts.

 

              Nachtrag durch Email:

 

               Zu 2)  Förderung der Baumaßnahme:

 

                         Zunächst werden von der Gesamtsumme 30% der anrechenba-

                         ren Kosten (Radwege und Folgekosten) auf die Anlieger umge-

                         legt.

                         Es verbleiben 70% der Gesamtsumme der Maßnahme.

                         Von diesen 70% übernimmt das Land Nordhein-Westfalen 60%

                         der Kosten nach den FöRiSta (Förderrichtlinien Stadtverkehr).

                         Der Stadt Rheine verbleiben die restlichen 40% der Kosten.

 

 

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Plan und der Abwä-

             gung.

 

 

 

Zu II:          Bauprogramm

 

Die an den Konrad-Adenauer-Ring angrenzenden Grundstücke sind bereits bebaut.

 

Der Ausbau des „Konrad-Adenauer-Ringes“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im Herbst 2011.

 

Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn in einer Breite von 6,50 m im Trennungsprinzip vor. In den Bereichen der Abbiegespuren mit den Überschreithilfen weitet die Fahrbahn um weitere 3,25 m auf.

An der nördlichen Seite des Konrad-Adenauer-Ringes wird ein Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m angeordnet. Daran anschließend und im Bereich ohne Parkstreifen sind neben der Fahrbahn Sicherheitsstreifen in den jeweils notwendigen Breiten, separate Radwege und Gehwege geplant.

Die Parkstände werden ebenfalls in Asphalt hergestellt und erhalten eine Markierung zur Einteilung der Parkstände. Die Gehwege und die Zufahrten eine graue Plattierung, bzw. in den Zufahrten eine Pflasterung in grauem Betonsteinpflaster. Der Pflasterbelag der Radwege wird in rotem Betonsteinpflaster, die Sicherheitsstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster ausgeführt. Die Abtrennung der Fahrbahn von den Nebenanlagen erfolgt mit einem Hochbord, der in den Zufahrten auf 2 cm abgesenkt wird.

 

Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen (30 cm) mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

Bürgerbeteiligung:

Die Planung des „Konrad-Adenauer-Ringes“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring wurde mit den Anliegern im Vorfeld erörtert und die Anregungen wurden teilweise in die Planung übernommen.

 

Finanzierung:

Für die Baumaßnahme wurde im Jahr 2007 eine Voranfrage auf Finanzierungshilfe (FöRiSta/GVFG) gestellt.

Sie ist in dem Ausbauprogramm des Ministeriums als förderfähige   

Maßnahme enthalten.

Dies bedeutet aber noch keine direkte Mittelfreigabe. Nach dem Abwägungsbeschluss wird ein entsprechender Zuschussantrag bei der Regierung gestellt, um die Baumaßnahme in 2011 durchführen zu können.

 

 

 

Nach dem neuen Kostenvoranschlag sind die Kosten wie folgt aufgestellt:

 

-      Gesamtkosten                                             ca. 1.100.000€

-      Eigenanteil                                                  ca. 374.000€

-      Leistungen Dritter (Beiträge nach KAG)         ca. 122.600€

-      Erwartete Zuwendung                                  ca. 603.400€

 

 

Durch den Zeitaufwand für eine komplett neue Alternativplanung war hier ebenfalls nur eine Kostenschätzung möglich.

 

Die Beiträge nach KAG (Leistungen Dritter9 wurden im Haushaltsplan 2010 nicht veranschlagt. Im Haushaltsplan 2011 wird diese Veranschlagung nachgeholt.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen

Eingaben der Anlieger