Betreff
Eingabe des Schwimmvereins Rheine an den Sportausschuss vom 12. Juli 2010
Vorlage
426/10
Aktenzeichen
II-FB 1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss nimmt die Eingabe des Schwimmvereins Rheine zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Antrag auf Erlass der Erhebung von Einnahmeausfällen bei Schwimmwettkämpfen in den Bädern an den Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH zu stellen.

 


Begründung:

Durch eine Eingabe an den Sportausschuss vom 12. Juli 2010 beantragt der Schwimmverein Rheine die Erstattung der Kosten für Einnahmeausfälle der Bäder GmbH, bei Wettkämpfen in den Bädern zu erstatten.

 

Für die Zeit der Schwimmwettkämpfe stehen die Bäder für den allgemeinen Badebetrieb nicht zur Verfügung. Zu Recht fordert die Bäder GmbH aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine „Entschädigung“ von je 450 € für diese Einnahmeausfälle.

 

Der Schwimmverein beklagt aber auch zu Recht, dass er in dieser Beziehung schlechter gestellt wird als Vereine, die städtische Sporteinrichtungen nutzen.

 

Nach der bestehenden Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine werden keine Entgelte für Meisterschaftsspiele und Turniere in städtischen Sportstätten erhoben. Vereine, die städtische Sporteinrichtungen für diese Zwecke nutzen, genießen gegenüber dem Schwimmverein, der die nicht städtischen Bäder nutzt, einen finanziellen Vorteil. Erschwerend kommt hinzu, dass der Schwimmverein einen Selbstkostenanteil pro Nutzungsstunde in den Bädern in Höhe von 8,80 € zu entrichten hat.

 

Das Argument der Eintrittsgelder ist nach Ansicht der Verwaltung dagegen weniger stichhaltig, da Sportvereine in städtischen Sportstätten nur in Ausnahmefällen Eintrittsgelder erheben. In der Regel wird dann aber auch ein höheres Nutzungsentgelt fällig.

 

Der Schwimmverein erhält im Übrigen auf Antrag für seine überregionalen, wiederkehrenden Veranstaltungen eine Zuwendung in Höhe von 150,00 €. Dieser Betrag wurde als Höchstbetrag vor geraumer Zeit vom Sportausschuss beschlossen.

 

Gleichwohl stellt die durch die Bäder GmbH geforderte Entschädigung für den Einnahmeausfall eine finanzielle Benachteiligung für den Schwimmverein dar.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sie den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine mit einem Anschreiben bittet, zukünftig von der Erhebung dieses Einnahmeausfalles bei Schwimmsportveranstaltungen abzusehen.


Anlagen:

 

Eingabe des Schwimmvereins an den Sportausschuss