Betreff
Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
Vorlage
427/10
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) verliert ein Ratsmitglied durch Verzicht das Mandat. Der Verzicht kann mit Wirkung eines bestimmten späteren Zeitpunktes erklärt werden; er kann nicht widerrufen werden.

Die Verzichtserklärung muss persönlich vor der Wahlleiterin oder einem von ihr Beauftragten erfolgen.

 

Herr Hans Havers und Herr Frank Hemelt haben am 9. bzw. am 11. August 2010 den Verzicht auf ihr Mandat im Rat der Stadt Rheine gegenüber Frau Dr. Kordfelder als Wahlleiterin zur Niederschrift erklärt.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freiwerdende Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Herr Havers ist bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 als Kandidat der CDU in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden.

 

Für Herrn Havers wurde Herr Burkhard Hankel, Mittelstraße 77, 48431 Rheine als Ersatzbewerber benannt.

Am 25. August 2010 hat Herr Hankel den Verzicht auf sein Mandat zur Niederschrift erklärt.

 

Der nächste noch nicht berücksichtigte Bewerber auf der Reserveliste der CDU ist Herr Ludger Winnemöller, welcher aber nicht mehr Mitglied der CDU ist. In diesem Falle kommt der Ersatzbewerber von Herrn Winnemöller nicht zum Zuge, sondern der nächste Kandidat auf der Reserveliste.

 

Dieses ist Herr Matthias Auth, Barbarastraße 22 a, 48429 Rheine. Herr Auth erfüllt alle Voraussetzungen für die Nachfolge von Herrn Havers. Seine Wahlannahmeerklärung ging am 30. August 2010 bei der Wahlleiterin ein.

Somit ist Herr Auth seit dem 30. August 2010 gewähltes Mitglied des Rates der Stadt Rheine.

 

Herr Hemelt ist bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 als Kandidat der SPD in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden.

 

Nächster bisher nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste der SPD ist Herr Detlef Weßling, Ohner Damm 6, 48432 Rheine.

 

Gegenüber Herrn Weßling liegen keine Ausschließungsgründe vor. Er hat am 17. August 2010 die Annahmeerklärung unterschrieben. Er ist somit seit dem 17. August 2010 gewähltes Mitglied des Rates der Stadt Rheine.

 

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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."