Betreff
Grundlagen der Haushaltskonsolidierung
Vorlage
443/10
Aktenzeichen
BM-7-leu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Strategie- und Finanzkommission empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die nachfolgenden Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung zu beschließen:

 

1.     Konsolidierungsziel ist die dauerhafte strukturelle Konsolidierung von
10 Mio. € in einem Zeitraum von fünf Jahren (2011 – 2015).

 

2.     Das Veräußern von Vermögen ist nur erlaubt, wenn dies langfristig und dauerhaft zu Ergebnisverbesserungen führt (wirtschaftliche Betrachtungsweise).

 

3.     Jegliche Ergebnisverbesserungen sind zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen.

 

4.     Dem Rat der Stadt Rheine ist über die Ergebnisse zweimal jährlich zu berichten.

 


Begründung:

 

Für die Arbeit der Strategie- und Finanzkommission (SFK) ist es in Bezug auf die angestrebte Gesamtkonsolidierung erforderlich, eine strategische Zielentscheidung zur Größenordnung des Konsolidierungszieles und zum Zeitraum, in dem dieses Ziel erreicht werden soll, zu treffen.

 

In der Vergangenheit hat die SFK ihre Arbeit auf der Basis vereinbarter Konsolidierungsgrundsätze durchgeführt, die als Eckpunkte vom Rat der Stadt beschlossen werden sollten. Zu einem Beschluss des Rates ist es jedoch im Laufe der intensiven Arbeit in der SFK in der vergangenen Ratsperiode nicht mehr gekommen, und die Konsolidierungsgrundsätze wurden als interne Leitlinien für die SFK festgelegt (SFK 8.10.2007 – TOP 4).

 

Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage ist es jedoch als besonderes Zeichen der unabdingbaren Notwendigkeit einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung wichtig, dass der Rat der Stadt nach Vorberatung in der SFK (die SFK kann nur Empfehlungen aussprechen) die Grundsätze der Haushaltskonsolidierung beschließt.

 

Die Strategie- und Finanzkommission hat in der Sitzung am 05. Juli 2010 die Grundsätze der Haushaltskonsolidierung intensiv diskutiert und den vorgenannten Empfehlungsbeschluss gefasst.