Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Strategie- und Finanzkommission empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine, die nachfolgenden Grundsätze zur
Haushaltskonsolidierung zu beschließen:
1. Konsolidierungsziel
ist die dauerhafte strukturelle Konsolidierung von
10 Mio. € in einem Zeitraum von fünf Jahren (2011 – 2015).
2.
Das
Veräußern von Vermögen ist nur erlaubt, wenn dies langfristig und dauerhaft zu
Ergebnisverbesserungen führt (wirtschaftliche Betrachtungsweise).
3.
Jegliche
Ergebnisverbesserungen sind zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen.
4.
Dem Rat
der Stadt Rheine ist über die Ergebnisse zweimal jährlich zu berichten.
Begründung:
Für die Arbeit der
Strategie- und Finanzkommission (SFK) ist es in Bezug auf die angestrebte
Gesamtkonsolidierung erforderlich, eine strategische Zielentscheidung zur
Größenordnung des Konsolidierungszieles und zum Zeitraum, in dem dieses Ziel
erreicht werden soll, zu treffen.
In der Vergangenheit
hat die SFK ihre Arbeit auf der Basis vereinbarter Konsolidierungsgrundsätze
durchgeführt, die als Eckpunkte vom Rat der Stadt beschlossen werden sollten.
Zu einem Beschluss des Rates ist es jedoch im Laufe der intensiven Arbeit in
der SFK in der vergangenen Ratsperiode nicht mehr gekommen, und die Konsolidierungsgrundsätze
wurden als interne Leitlinien für die SFK festgelegt (SFK 8.10.2007 – TOP 4).
Aufgrund der
derzeitigen Haushaltslage ist es jedoch als besonderes Zeichen der
unabdingbaren Notwendigkeit einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung wichtig,
dass der Rat der Stadt nach Vorberatung in der SFK (die SFK kann nur Empfehlungen
aussprechen) die Grundsätze der Haushaltskonsolidierung beschließt.
Die Strategie- und Finanzkommission hat in der Sitzung am 05. Juli 2010 die Grundsätze der Haushaltskonsolidierung intensiv diskutiert und den vorgenannten Empfehlungsbeschluss gefasst.