Betreff
Ausnahmen von der Haushaltsperre Projekt 53014-01661 Ausbau "Schwedenstraße (Gronauer- bis Wettringer Str.)" Projekt 53014-8071 Baustraße "Stichstraße Franz-Weller-Str."
Vorlage
467/10
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Bauausschuss empfiehlt den Haupt- und Finanzausschuss die Ausnahme von der Haushaltssperre für die folgenden Projekte zu beschließen:

 

53014-01661 Ausbau „Schwedenstraße (Gronauer- bis Wettringer Str.)“

53014-8071   Baustraße „Stichstraße Franz-Weller-Str.“

 

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt die Ausnahme von der Haushaltssperre für die folgenden Projekte

 

53014-01661 Ausbau „Schwedenstraße (Gronauer- bis Wettringer Str.)“

53014-8071   Baustraße „Stichstraße Franz-Weller-Str.“

 


Begründung:

 

Mit Datum vom 6. Oktober 2009 wurde die Haushaltssperre erlassen. Seitdem dürfen nur noch begonnene Projekte und Projekte aus dem Konjunkturpaket II durchgeführt werden.

In einigen Bereichen ist neben den o. g. Projekten dringender Handlungsbedarf.

 

1. Projekt 53014-01661 Ausbau „Schwedenstraße (Gronauer- bis Wettringer Str.)“

         

HHPL 2010          Einzahlungen:      160 T€  

                                      Auszahlungen:     200 T€

 

2. Projekt 53014-8071 Baustraße „Stichstraße Franz-Weller-Str.“

 

HHPL 2010          Auszahlungen:       21 T€

                  

 

 

Bei dem unter 1. genannten Projekt handelt es sich um eine Anliegerstraße, die erstmalig hergestellt wird. Die Planungen sind hier abgeschlossen. Die Anlieger rufen bereits an und wünschen einen Ausbau. Außerdem bezahlen die Anlieger bis zu 90% der Kosten.

 

Das unter 2. genannte Projekt betrifft eine Anliegerstraße, die als Baustraße hergestellt werden muss. Die Planungen sind abgeschlossen. Zudem liegt Kaufinteresse für die Grundstücke vor.

 

 

Eine Ausnahme nach § 82 GO – Regelung der vorläufigen Haushaltführung ist gegeben, da der o. a. Straßenausbau in der Prioritätenliste und auch im Haushaltplan 2010 den Anliegern zugesichert wurde. Diese Verpflichtung soll umgesetzt werden.

Zudem sind nicht unerhebliche Vorleistungen für diese Projekte bereits erbracht worden.

 

 


Anlagen: