Betreff
Audio-Übertragungssysteme für die akustische Barrierefreiheit in städtischen Einrichtung - Ausnahme von der Haushaltssperre
Vorlage
482/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Ausnahme von der Haushaltssperre für folgendes Projekt:

 

Anschaffung von Audio-Übertragungssystemen für die akustische Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen (Anschaffungskosten 10.000,00 €)

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen gefasst. Beim Produkt 5202 stehen dafür jährlich 102 000 € zur Verfügung.

 

Der Sozialausschuss hat am 08.12.2009 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für 2010, aufgrund der Prioritätenliste der Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“, u.a.  10 000 € für die Anschaffung von Audio-Übertragungssystemen für die akustische Barrierefreiheit in städtischen Einrichtungen beschlossen.

 

Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) § 1 verpflichtet u.a. die Gemeinden aktiv auf das Ziel des Gesetzes „ Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben – und zwar durch die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit“ hinzuwirken. Dabei ist „besonderen Bedürfnissen Rechnung“ zu tragen.

Barrierefreiheit i.S. des § 4 BGG NRW ist u.a. „die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen…Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen … technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsbearbeitung,

akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.“

 

 

Wie es für mobilitätsbeeinträchtigte Personen Rampen, barrierefreie Zugänge und Aufzüge geben muss, so muss es für hörbeeinträchtigte Personen in städtischen Einrichtungen eine barrierefreie Kommunikation geben.

 

Bereits im Jahre 2008 haben die Vertretungen der hörbehinderten Menschen mündlich und schriftlich in den Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine auf die Notwendigkeit von barrierefreier Kommunikation (Übertragungsanlagen) in der Verwaltung und anderen städtischen Einrichtungen wie Museen und Stadtbibliothek hingewiesen. Eine Anschaffung der notwendigen Geräte konnte seinerzeit nicht umgesetzt werden, da die Haushaltsmittel  „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ weit im Vorhinein für andere  Maßnahmen festgelegt waren. Dadurch bedingt können die Anschaffungen erst jetzt aus den Haushaltsmitteln „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ 2010 erfolgen.

 

Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, die hörbehinderten Menschen barrierefrei in die Kommunikation einzubeziehen (das sog. Soundshuttle, ein kleines Kommunikationsgerät für Hörgerätträger und Auskunftgebende an Informationstheken z.B. im Ratshausfoyer, der mobile Induktionsschleifenkoffer und die FM-Anlage für Sitzungen und städt. Veranstaltungen an denen hörbeeinträchtigte Personen teilnehmen). Im Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine sind auch Vertreter des Hörbehindertenvereines Rheine.

 

Aufgrund der vorliegenden Haushaltssperre kann die Anschaffung nicht umgesetzt werden.

 

Ein Ausnahmetatbestand im Sinne von § 82 Abs. 1  Nr. 1 GO NRW – Regelung der vorläufigen Haushaltsführung - ist gegeben und eine Ausnahme von der Haushaltssperre ist notwendig, da eine weitere Verzögerung der Anschaffung der Audio-Übertragungssysteme für eine barrierefreie Kommunikation aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Behindertengleichstellunggesetz des Bundes §§ 1,4,9 und Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW §§ 1,4,9) nicht vertretbar ist.