Betreff
Steuerkraftstatistik 2009
Vorlage
488/10
Aktenzeichen
VV K 4.2 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Steuerkraft- und Hebesatzstatistik 2009 zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Anliegend beigefügt sind die vergleichenden Übersichten über die Hebesätze sowie die Steuerkraftzahlen der Gemeinden des Kreises Steinfurt und der großen kreisangehörigen Städte in NRW. Ferner sind zur weiteren Informationen Übersichten über die Hebesätze von kreisnahen Kommunen in Niedersachsen beigefügt.

 

Hebesätze

 

Grundsteuer A:  Auf Kreisebene sowie bei den mit Rheine vergleichbaren Städten in NRW sind die Hebesätze für die Besteuerung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gegenüber dem Jahre 2008 stabil geblieben. Der durchschnittliche Hebesatz im Kreis Steinfurt beträgt unverändert 208 v. H. und bei den mit Rheine vergleichbaren Städten ebenso unverändert 232 v. H.

 

Grundsteuer B: Im Kreis Steinfurt hat sich der Mittelwert des Jahres 2009 im Vergleich zu 2008 nicht verändert.

Auch bei den großen kreisangehörigen Städten hat sich keine Veränderung der  Hebesätze ergeben.

 

Gewerbesteuer: Auf Kreisebene liegt der durchschnittliche Hebesatz für die Besteuerung der Gewerbeerträge unverändert bei 402 v. H.

Der Durchschnittswert bei den Gemeinden mit mehr als 60.000 Einwohnern bei 437 v. H.

 

 

Realsteuergrundbeträge je Einwohner

 

Grundsteuer A: Der durchschnittliche Grundbetrag hat sich im Kreis Steinfurt nicht verändert, er beträgt weiterhin 3,49 €. Bei den großen kreisangehörigen Städten ist eine Verminderung um 0,01 € gegenüber dem Jahr 2008 auf 0,56 € eingetreten.

 

Grundsteuer B: Der durchschnittliche Grundbetrag ist im Kreis Steinfurt um 0,35 € gestiegen und liegt nun bei 29,65 €. Bei den großen kreisangehörigen Städten erhöhte sich der durchschnittliche Grundbetrag auf 33,35 €.

 

Der Grundbetrag der Stadt Rheine stieg um 2,23 € auf 34,17 €. Bei einigen Kommunen des Kreises war eine Senkung des Grundbetrages zu verzeichnen. Dabei ist der Grundbetrag bei der Stadt Ibbenbüren um 1,49 € am stärksten zurückgegangen. Tecklenburg musste einen Verlust von 1,01 € hinnehmen.

 

Im Vergleich zu den Städten und Gemeinden im Kreis hat sich die Position der Stadt Rheine 2009  um eine Position verbessert.

 

 

 

Gewerbesteuer: Der durchschnittliche Grundbetrag im Kreis Steinfurt sowie bei den großen kreisangehörigen Städten ist im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesunken. Im Kreis Steinfurt sank er von 102,35 € auf 78,19 €, also um 24,16 €. Bei den großen kreisangehörigen Städten ist er von 112,83 € auf 96,34 €, somit um 16,49 € gesunken. Bei der Stadt Rheine sank der Grundbetrag gegenüber dem Vorjahr um 24,12 € auf nunmehr 69,61 €. Der Rückgang liegt damit in etwa in der Höhe des durchschnittlichen Rückganges im Kreis Steinfurt.

 

Im Vergleich zu den Gemeinden im Kreis Steinfurt zeigt sich die Position der Stadt Rheine gegenüber 2008 nahezu unverändert im Mittelfeld. Im Vergleich zu den großen kreisangehörigen Städten verschlechterte sich ihre Stellung geringfügig. Bei den großen kreisangehörigen Städten nimmt weiterhin die Stadt Ratingen mit 315,71 € den Spitzenplatz ein, nach 386,53 € im Vorjahr.

 

 

Beträge je Einwohner bei direkten Steuerbeteiligungen Land/Bund

 

Einkommenssteueranteil: Im Kreis Steinfurt ist der durchschnittliche Betrag um 9,70 € und bei den großen kreisangehörigen Städten um 29,38 € gegenüber dem Jahre 2008 gesunken. Bei der Stadt Rheine sank der Betrag um 15,54 €. Im Vergleich zu den anderen Städten im Kreis hat sich die Position der Stadt Rheine weiter verändert. Waren es 2008 noch 6 Kommunen, die einen geringeren Betrag je Einwohner als die Stadt Rheine auswiesen, sind 2009 lediglich noch die Gemeinden Hopsten und Recke.

 

Beim Vergleich mit den großen kreisangehörigen Städten hat die Stadt Rheine ihre Position trotz geringerer Beträge sogar verbessert. Neben der Stadt Lünen , wie schon in 2006 bis 2008, hatte jetzt auch Düren einen geringeren Betrag je Einwohner zu verzeichnen. 

 

Umsatzsteueranteil: Im Kreis Steinfurt hat sich der durchschnittliche Betrag der die Gewerbekapitalsteuer ersetzenden Umsatzsteuerbeteiligung um 2,07 € und bei den großen kreisangehörigen Städten um 1,14 € gegenüber dem Jahre 2008 erhöht. Bei der Stadt Rheine stieg der Betrag um 1,90 € auf nunmehr 33,42 € an. Im Vergleich zu den Gemeinden im Kreis Steinfurt und gegenüber den großen kreisangehörigen Städten hat sich die Position der Stadt Rheine gegenüber dem Jahre 2008 nicht verändert.

 

Die Zusammenfassung zeigt, dass sich der Durchschnittsbetrag im Kreis Steinfurt um 31,44 € und bei den großen kreisangehörigen Städten um 43,04 € gegenüber dem Jahre 2008 verringert hat. Bei der Stadt Rheine sank der Betrag insgesamt um 35,57 € je Einwohner. Die Stadt Rheine hat ihre Position im Kreis-Vergleich gegenüber dem Jahre 2008 gehalten, im Vergleich mit den großen kreisangehörigen Städten um 1 Position verbessert. Absoluter Spitzenreiter bei den großen kreisangehörigen Städten ist wieder die Stadt Ratingen, trotz eines Rückgangs von 117,64 €, mit einem Grundbetrag von 866,83 €.  Wie schon in der Bewertung der Vorjahre bleibt als Fazit zu vermerken, dass die Stadt Rheine weiterhin eine steuerschwache Kommune ist. Der Betrag der Stadt Rheine des Jahres 2009 von 398,29 € liegt bei nunmehr gut 80,6 % des Durchschnittsbetrages der großen kreisangehörigen Städte.

 

 

 

Kreisnahe Kommunen in Niedersachsen

 

Zur Information  und zum Vergleich sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer der kreisnahen Kommunen in Niedersachsen beigefügt.

Dabei ist festzustellen, dass der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A mit 313 v. H. erheblich über den Durchschnittsatz im Kreis Steinfurt (208 v. H) liegt.

 

Bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer liegen die Durchschnittshebesätze erheblich unter den im Kreis festgesetzten Hebesätzen.

Der Durchschnittshebesatz für die Grundsteuer B beträgt im Kreis Steinfurt 380 v. H.  gegenüber 318 v. H. in den kreisnahen Gemeinden in Niedersachsen. Bei der Gewerbesteuer steht einem Durchschnittshebesatz von 402 v. H. im Kreis Steinfurt ein Hebesatz von 333 v. H. in den kreisnahen Gemeinden in Niedersachsen gegenüber.     

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:

 

Diagramme:

 

Kommunen Kreis Grundsteuer A  Hebesatz – Seite 1

Kommunen Kreis Grundsteuer A Grundbetrag – Seite 2

Kommunen größer 60.000 EW Grundsteuer A Hebesatz – Seite 3

Kommunen größer 60.000 EW Grundsteuer A Grundbetrag – Seite 4

Kommunen Kreis Grundsteuer B  Hebesatz – Seite 5

Kommunen Kreis Grundsteuer B Grundbetrag – Seite 6

Kommunen größer 60.000 EW Grundsteuer B Hebesatz – Seite 7

Kommunen größer 60.000 EW Grundsteuer B Grundbetrag – Seite 8

Kommunen Kreis Gewerbesteuer Hebesatz – Seite 9

Kommunen Kreis Gewerbesteuer Grundbetrag – Seite 10

Kommunen größer 60.000 EW Gewerbesteuer Hebesatz – Seite 11

Kommunen größer 60.000 EW Gewerbesteuer Grundbetrag – Seite 12

Kommunen Kreis Anteil an der Einkommenssteuer – Seite 13

Kommunen größer 60.000 EW Anteil an der Einkommenssteuer – Seite 14

Kommunen Kreis Anteil an der Umsatzsteuer – Seite 15

Kommunen größer 60.000 EW Anteil an der Umsatzsteuer – Seite 16

Kommunen Kreis gesamte Steuern Grundbetrag – Seite 17

Kommunen größer 60.000 EW gesamt Steuern Grundbetrag – Seite 18

Kommunen Niedersachsen Grundsteuer A Hebesatz – Seite 19

Kommunen Niedersachsen Grundsteuer B Hebesatz – Seite 20

Kommunen Niedersachsen Gewerbesteuer Hebesatz – Seite 21