Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
489/10
Aktenzeichen
K - 4.4 - mh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 3 beigefügte Änderung der Hundesteuersatzung.


Begründung:

 

Im Dezember wurde vom Rat der Stadt Rheine eine Neufassung der ab 2010 geltenden Hundesteuersatzung verabschiedet. Unter anderem wurde eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen, wenn drei und mehr Hunde gehalten werden. Da die Steuersätze für ein und zwei Hunde nicht angehoben wurden, entstand eine Diskrepanz bei der Besteuerung von ein bzw. zwei Hunden gegenüber der Besteuerung von drei und mehr Hunden. Dies hat zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung geführt, da vielen vorher anscheinend nicht bekannt war, dass sich durch die Haltung eines weiteren Hundes auch die Steuer für die schon vorhandenen Hunde erhöht.

 

Von der Fraktion AFR Alternative für Rheine wurde der als Anlage 1 beigefügte Antrag auf Neuberatung der Hundesteuersatzung gestellt. Kernpunkt des Antrages ist, dass die Steuerprogression abgeschafft wird und für jeden Hund eine gleichmäßige Steuer in Höhe von 60 € erhoben wird. Entgegen den Berechnungen im Antrag ergeben sich nach Ermittlungen der Verwaltung Mehrerträge von ca. 9.700 €.

 

Damit auch durch die Hundesteuer ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erfolgen kann, wurde bereits im letzten Jahr vorgeschlagen, die Steuersätze für den ersten und zweiten Hund anzuheben, und zwar auf 72 € bzw. auf 84 € je Hund. Der Vorschlag einer Erhöhung der Hundesteuer wird hiermit wiederholt. Die Mehrerträge würden sich auf rund 73.000 € belaufen.

 

Wie sich in diesem Jahr gezeigt hat, besteht in der Bevölkerung oftmals Unverständnis darüber, dass bei der Anschaffung eines weiteren Hundes auch die Steuer für bereits vorhandene Hunde steigt. Es wird daher vorgeschlagen, den § 2 Abs. 1 der Satzung entsprechend anzupassen. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Steuerprogression wird hierdurch zwar nicht abgeschafft, ist jedoch verständlicher und nachvollziehbarer formuliert. Auch sollte entgegen dem Antrag der Fraktion Alternative für Rheine nicht auf die Progression verzichtet werden, da die Hundesteuer neben der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck bezüglich der Hundepopulation hat. Aus diesem Grunde hat fast jede Gemeinde (im Kreis Steinfurt als Ausnahme nur Recke) entsprechende Satzungsregelungen getroffen.


Anlagen:

 

  1. Antrag der Fraktion AFR Alternative für Rheine
  2. Synopse der Satzungsänderung
  3. 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung