Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 3 beigefügte
Änderung der Hundesteuersatzung.
Begründung:
Im Dezember wurde vom Rat der Stadt Rheine eine Neufassung der ab 2010
geltenden Hundesteuersatzung verabschiedet. Unter anderem wurde eine Erhöhung
der Hundesteuer beschlossen, wenn drei und mehr Hunde gehalten werden. Da die
Steuersätze für ein und zwei Hunde nicht angehoben wurden, entstand eine Diskrepanz
bei der Besteuerung von ein bzw. zwei Hunden gegenüber der Besteuerung von drei
und mehr Hunden. Dies hat zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung geführt, da
vielen vorher anscheinend nicht bekannt war, dass sich durch die Haltung eines
weiteren Hundes auch die Steuer für die schon vorhandenen Hunde erhöht.
Von der Fraktion AFR Alternative für Rheine wurde der als Anlage 1
beigefügte Antrag auf Neuberatung der Hundesteuersatzung gestellt. Kernpunkt
des Antrages ist, dass die Steuerprogression abgeschafft wird und für jeden Hund
eine gleichmäßige Steuer in Höhe von 60 € erhoben wird. Entgegen den
Berechnungen im Antrag ergeben sich nach Ermittlungen der Verwaltung
Mehrerträge von ca. 9.700 €.
Damit auch durch die Hundesteuer ein Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung erfolgen kann, wurde bereits im letzten Jahr
vorgeschlagen, die Steuersätze für den ersten und zweiten Hund anzuheben, und
zwar auf 72 € bzw. auf 84 € je Hund. Der Vorschlag einer Erhöhung der
Hundesteuer wird hiermit wiederholt. Die Mehrerträge würden sich auf rund 73.000
€ belaufen.
Wie sich in diesem Jahr gezeigt hat, besteht in der Bevölkerung oftmals
Unverständnis darüber, dass bei der Anschaffung eines weiteren Hundes auch die
Steuer für bereits vorhandene Hunde steigt. Es wird daher vorgeschlagen, den §
2 Abs. 1 der Satzung entsprechend anzupassen. Die Gegenüberstellung der alten
und neuen Fassung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Steuerprogression wird
hierdurch zwar nicht abgeschafft, ist jedoch verständlicher und
nachvollziehbarer formuliert. Auch sollte entgegen dem Antrag der Fraktion
Alternative für Rheine nicht auf die Progression verzichtet werden, da die Hundesteuer
neben der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck bezüglich der
Hundepopulation hat. Aus diesem Grunde hat fast jede Gemeinde (im Kreis Steinfurt
als Ausnahme nur Recke) entsprechende Satzungsregelungen getroffen.
Anlagen:
- Antrag der Fraktion AFR Alternative für Rheine
- Synopse der Satzungsänderung
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung