Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse des Trägergespräches für den Planungsbezirk „Südraum“ zur Kenntnis.
Begründung:
Im Planungsbezirk „Südraum“ befinden sich 7 Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft von 6 freien Trägern der Jugendhilfe. Die fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplanung unter Berücksichtigung der Bedarfsplanung für die unter 3-Jährigen wurden den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Südraum von Rheine in einem Gespräch am 07. 10. 2010 vorgestellt.
Die Konsequenzen aus der fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung wurden mit den Trägern besprochen. Bezogen auf das Jahr 2013 besteht für den Südraum folgender Bedarf:
U-3 Plätze 74 Plätze
Ü-3 Plätze 337 Plätze
Unter Berücksichtigung der festgestellten Bedarfe wurde den Gesprächsteilnehmern die Verteilung der Plätze aus der fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung unter Berücksichtigung der Gruppentypen nach dem Kinderbildungsgesetz vorgestellt. Auf die als Anlage beigefügte Übersicht wird verwiesen.
Die Gesprächsteilnehmer stimmten der vorgelegten Planung zu.
Vor diesem Hintergrund wurden die Träger aufgefordert, die noch notwendigen Förderanträge nach dem U3-Investitionsprogramm unverzüglich auf den Weg zu bringen.
Die Umsetzung de Planung kann nach Auffassung der Verwaltung je nach Bewilligung der Landesmittel Zug um Zug erfolgen. Lediglich im Bereich der Kath. Kindertageseinrichtung in Hauenhorst müssen wir davon ausgehen, dass die 4-Gruppigkeit auch noch im Kindergartenjahr 2011/2012 benötigt wird. Dies hat zur Folge, dass der beabsichtigte Rück- und Umbau erst im Kindergartenjahr 2012/2013 erfolgen kann.
Für den Südraum ist unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen noch mit folgenden Förderanträgen nach dem U3-Investitionsprogramm zu rechnen:
Ludgerus-Kindergarten, Elte Umbau und Ausstattung/Einrichtung
Lummerland-Kindergarten Ausstattung/Einrichtung
St. Mariä-Heimsuchung Umbau und Ausstattung/Einrichtung
Waldorf-Kindergarten Ausstattung/Einrichtung
Für die übrigen Einrichtungen gibt es bereits gültige Förderbescheide des Landes.