Betreff
Förderung und Unterhaltung des Präventivbüros "Safe + Co"
Vorlage
508/10
Aktenzeichen
I- FB 3- ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 17.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2011 für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung, Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Ergebnisplan zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um notwendige Mittel zur Erhaltung der personellen Stärke der Stadtwacht im Bereich des Kooperationsprojekts „Safe & Co.“.

 

Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Rheine, im Haushaltsjahr 2011 für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung einmalig einen Betrag von 10.000 Euro im Finanzplan zur Verfügung zu stellen, damit im Rahmen des Kooperationsprojektes Safe u. Co die notwendige Umgestaltung der Räumlichkeiten im Gebäude Markt 4 vorgenommen werden kann. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro durch die Kreispolizeibehörde ebenfalls zur Verfügung gestellt wird.

 


Begründung:

 

Personalaufwendungen Stadtwacht

 

Der Innenminister des Landes NRW rief mit dem Erlass vom 18.08.1993 zur Bildung von Ordnungspartnerschaften auf, um eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Städten und Gemeinden zu erzielen. Hintergrund dieses Erlasses war die Schaffung eines Netzwerkes zwischen der Polizei, den Kommunen und verschiedenen gesellschaftlich relevanten Gruppen, das die örtlichen Problemlagen analysiert und eine vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung anstrebt.

Diesen Grundgedanken griff die Stadt Rheine auf und gründete gemeinsam mit der damaligen Polizeiinspektion Rheine und dem Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Steinfurt den Kriminalpräventiven Rat, dem heutigen Gremium Sicherheit in Rheine“ (SIR).

 

Ausfluss dieses Präventionsgedankens ist die Einrichtung „Safe &. Co“ als Kooperationsprojekt der Stadt mit der Kreispolizeibehörde Steinfurt. Seit dem Jahr 2002 sind neben dem Kommissariat Kriminalitätsvorbeugung und Opferschutz im Gebäude am Marktplatz auch Bezirksbeamte der Polizei untergebracht. Über den „Verein zur Förderung der kommunalen Kriminalprävention Rheine e.V.“ ist auch die sogenannte Stadtwacht angestellt. Hierbei handelt es sich um einen uniformierten Ordnungsdienst, der verbotswidrigem Verhalten vorbeugen und das subjektive sowie objektive Sicherheitsempfinden der Bürger positiv beeinflussen soll.

 

Folgende Aufgaben werden durch die Stadtwacht wahrgenommen.


Prävention durch Präsenz: Die Stadtwacht patrouilliert von Montags bis Samstags im gesamten Stadtgebiet, wobei die Innenstadt einen speziellen Schwerpunkt bildet. Auch abends erfolgt gemeinsam mit den Bezirksbediensteten der Polizei eine Bestreifung insb. des Umfeldes der Stadthalle sowie des Emsufers.

Korrigierende Funktion: Die Stadtwächter können korrigierend eingreifen, indem sie auf Fehlverhalten wie z.B. das Radfahren in der Fußgängerzone aufmerksam machen.

Signalfunktion: Die Mitarbeiter der Stadtwacht melden Gefahrensituationen und starke Verunreinigungen an die jeweils zuständigen kommunalen Dienste und Einrichtungen.

Service: Die Stadtwächter sind unmittelbarer Ansprechpartner und Informationsquelle für die Bürger und Besucher der Stadt. Sie nehmen Beschwerden, Hinweise und Anregungen der Bevölkerung entgegen und stehen auch für kleinere Hilfeleistungen wie der Ersten Hilfe zur Verfügung.

Die Einrichtung der Stadtwacht stellte eine freiwillige Leistung dar. Sie hat sich bewährt und gemeinsam mit der Polizei ist es gelungen, der Bevölkerung subjektive Sicherheit zu vermitteln. Auch die objektive Sicherheit in Rheine bewegt sich nach den vorliegenden Statistiken im Verhältnis zu Städten vergleichbarer Größenordnung auf einem niedrigen Niveau.

 

Für die genannten Zwecke stehen seitens der Stadt Rheine Zuschüsse für Personalaufwendungen der drei Stadtwächter sowie der teilzeitbeschäftigten Geschäftsführerin des Gremiums SIR in Höhe von 98.000 Euro jährlich zur Verfügung.

 

In den vergangenen Jahren gab es aufgrund verschiedener Ursachen immer wieder längere Ausfallzeiten der Beschäftigten der Stadtwacht. Dies hatte zur Folge, dass der zur Verfügung stehende Zuschuss von 98.000 Euro für die Personalkosten der Stadtwächter sowie  der Geschäftsführerin zumeist auskömmlich war. Inzwischen hat sich die personelle Situation wegen erfolgten Wechsels jedoch erfreulicherweise deutlich stabilisiert. Somit stehen voraussichtlich zu wenig Mittel zur Verfügung, um die Stadtwacht und die Geschäftsführung im bisherigen Umfang weiter zu beschäftigen. Für die Geschäftsführung ist ab dem Jahr 2011 durch den Verein die Beschäftigung im Rahmen eines sog. Minijobs beabsichtigt.

 

Notwendig zur Aufrechterhaltung des Aufgabenumfangs der Stadtwacht in dem Kooperationsprojekt ist jedoch in jedem Fall die Beschäftigung von drei Stadtwächtern. Insgesamt ist für die Personalaufwendungen ein Betrag von 115.000 Euro jährlich erforderlich, sodass eine jährliche Zuschusserhöhung von 17.000 Euro notwendig ist.

 

 

Umgestaltung Safe und Co.

 

Das Gebäude Markt 4 wird seit dem Jahr 2002 als Räumlichkeit für das Kooperationsprojekt „Safe & Co.“ durch die Stadt Rheine angemietet. Nach inzwischen 8 Jahren hat sich die Notwendigkeit von Renovierungen, baulichen Veränderungen und Umgestaltungen aus fachlichen Erfordernissen herauskristallisiert. So ist der Bezirksdienst der Polizei zurzeit in einem Großraumbüro untergebracht. Aus Datenschutzgesichtspunkten, z.B. für die diskrete Aufnahme von Strafanzeigen, ist es jedoch erforderlich, die Möglichkeit eines Rückzugs zu bieten. Hierfür sind bauliche Veränderungen vorzunehmen. Auch sind im Rahmen eines zurzeit lediglich im Grobkonzept vorliegenden Entwurfs der Nutzer von Polizei und Stadtwacht weitere Veränderungen (Toiletten, Fenster, zeitgemäße Gestaltung der Fensterfronten etc.) angedacht. Der Umfang der Maßnahmen ist noch nicht erkennbar, dürfte aber vorsichtig geschätzt bei etwa 50.000 € liegen.

 

Dabei werden nach den derzeitigen Planungen 10.000 Euro durch die Kreispolizeibehörde bereit gestellt. Weiter wird auch die Eigentümerin umfangreiche Veränderungen finanzieren, die ihr – es handelt sich größtenteils um Renovierungsarbeiten bzw. um energetische Maßnahmen - obliegen. Die Eigentümerin bekundete grds. bereits die Bereitschaft zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen, die im Einzelfall noch mit den Nutzern abzustimmen sind. Vor diesem Hintergrund und zur Hebung des Zuschusses des Kreises Steinfurt wird zunächst ein Betrag von einmalig 10.000 € angesetzt. Sollten weitere Mittel erforderlich werden, wird hierzu ein gesonderter Beschluss zu treffen sein.