Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmalestraße-Ost", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Stadtent- wicklungsausschusses "Planung und Umwelt" III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
008/11
Aktenzeichen
PG 5.1 gl
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 z, Kennwort“ Schmalestraße-Ost“ ist, dass der Eigentümer der ehemaligen Gärtnerei an der Schützenstraße/Schorlemerstraße, die etwa 8.000 m² große Betriebsfläche einer Wohnbebauung zuführen möchte. Das Areal ist im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt und aufgrund der innenstadtnahen Lage und der umliegenden Bebauung für eine Wohnbaunutzung geeignet. Entsprechend der umgebenden Bebauung soll das Areal zu einem städtebaulich geordneten Wohnbereich entwickelt werden.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 7. September 2010 bis einschließlich 7. Oktober 2010 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan und den textlichen Festsetzungen zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegen ebenfalls bei.

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

1.1    Anlieger des Pirolwegs und der Schützenstraße;

         Schreiben vom 21. Juni 2010

 

Inhalt:

 

"An die Mitglieder des

Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Rheine

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

grundsätzlich stehen wir die Anwohner des Pirolwegs einer Änderung des Bebauungsplans Nr.60 Kennwort „Schmalestraße-Ost“ positiv gegenüber.

Die Änderung mit dem Plan das neue Wohngebiet durch eine Sackgasse zu erschließen, hätte unsere uneingeschränkte Zustimmung bekommen.

 

Zur aktuellen 6. Änderung des Bebauungsplans haben wir zu der Ihnen vorgelegten Planung einige Anmerkungen.

 

Bei der Verdichtung der Wohnbebauung ist es sinnvoll geschlossene Systeme zu erhalten. Schleichfahrten durch das Wohngebiet zum Friedhof Eschendorf gilt es zu verhindern. 

Die Aufnahmefähigkeit der Schmalestraße und des Sperberwegs  für den zu erwartenden Verkehr, ist aufgrund deren Ausbaus gut. Der Pirolweg hingegen kann nur sehr begrenzt Verkehr aufnehmen. Die Schützenstraße als Hauptzufahrt zum Friedhof Eschendorf ist  per se wesentlich höher belastet als die Schmalestraße.

 

Wir schlagen daher vor, die Anbindung des zu erschließenden Wohngebietes über den Sperberweg zur Schmalestraße zu vollziehen.

 

Dadurch würde ein weiteres Ringsystem entstehen, dass ausschließlich durch die direkten Anlieger genutzt würde und nicht als Schleichweg dienen könnte. Auch die Rechtslenker-Fahrzeuge der TBR könnten so den Sperberweg ohne Rückwärtsfahrten befahren.

 

Die aktuell geplante Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 sieht die Umwidmung des Sperberwegs in Teilen zu einem Radweg vor. Der Sperberweg würde von der Durchfahrt dauerhaft abgehängt. Dadurch wäre der Neubau eines Wendehammers am Ende des derzeit ausgebauten Sperberwegs eventuell notwendig. Der Bau eines Wendehammers würde aber weitere Spielplatzfläche im Bereich des vor 3 Jahren neu gestalteten Kleinkindspielplatzes verbrauchen.

 

Wir denken, dass die oben genannten Argumente zu einer gelungenen Planung beitragen können.

 

Für die Anlieger des Pirolwegs

 

Familie x

Familie x

Familie x

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass den oben geschilderten Einwänden/ Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil durch die Verlagerung der Grünfläche als Sperre für den Kfz-Verkehr vom südlichen Planbereich in den nördlichen Planbereich die vorhandene Spielplatzfläche auf ganzer Länge (ca. 35 ) von der neuen Planstraße tangiert wird und dieses wäre eine deutliche Gefährdung für die spielenden Kinder.

Um die angrenzende Spielplatzfläche vom Kfz-Verkehr abzuschirmen, ist die Unterbrechung des Sperberweges mit einer Grünanlage, die nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gemacht wird, unbedingt im südlichen Planbereich anzuordnen.

Bezüglich des verbleibenden Sperberweg der eine Länge von ca. 65 m auf weist und lediglich 6 Grundstücken erschließt, ist ein Wendeplatz am Ende des Sperberweges, aufgrund der relativen kurzen Länge nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

1.2    Anlieger des Pirolwegs und der Schützenstraße ;

Schreiben vom 1. Oktober 2010 mit 223 Unterschriften davon 81 Unterschriften (inkl. 19 Unterschriften vom Marienstift) aus der näheren Umgebung (Schützenstraße/  Jägerstraße/ Pirolweg/ Schmalestraße/ Sperberweg/ Schorlemerstraße)

 

 

"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

Stellungnahme:

 

1.   Ich begrüße die Absicht der Stadt Rheine, die brachliegenden Flächen der ehemals hier ansässigen Erwerbsgärtnerei für die Wohnnutzung freizugeben und damit neue Bewohner und neues Leben in die Nachbarschaft zu bringen.

 

2.   Die geplante Erschließung, insbesondere die Ausfahrt der Planstraße in den Pirolweg lehne ich ab. Als bessere Lösung für die Führung des Anliegerverkehrs schlage ich vor, die Planstraße als Stichstraße von der Schorlemerstraße auszubilden und am östlichen Ende mit einem Wendehammer zu versehen.

 

3.   Die vorhandene ökologisch wertvolle Grünfläche westlich des Sperberweges und südlich der Planstraße soll erhalten und mit den großen Grünflächen östlich des Sperberweges funktionell und gestalterisch verbunden werden.

 

Begründung:

 

Mein Vorschlag, die Planstraße als Stichstraße auszubilden und nicht mit dem Pirolweg zu verbinden, dient der Verkehrssicherheit auf dem Pirolweg, der Wohnruhe der Nachbarschaft und der Erhaltung eines grünen „Trittsteins“, den ich für zu wertvoll halte, um ihn der Bebauung zu opfern:

 

Die geplante Einmündung der Planstraße in den Pirolweg ist eng und unübersichtlich. Sie lässt Unfallgefahren befürchten. Fußgänger und Radfahrer, die den Pirolweg und den Sperberweg heute gefahrlos benutzen, werden dadurch künftig gefährdet. Bei einer Stichstraße ohne Verbindung zum Pirolweg wäre dieses Problem zu vermeiden.

 

Ein Wendehammer am östlichen Ende der Planstraße hat keine Nachteile für die Bebauung und kostet auch keine zusätzlichen teuren Straßenflächen. Er schützt die östlich des neuen Baugebietes ansässigen Nachbarn vor dem Verkehr. Eine Stichstraße mit Wendehammer dient deshalb der Wohnqualität in der Nachbarschaft und schon zugleich den Stadtsäckel.

 

Die „kleine“ Grünfläche westlich des Sperberwegs ist Teil des östlich des Sperberwegs gelegenen großen grünen Areale und vor allem für Kinder unbedingt erhaltenswert.

 

Als Nachbar haben wir weitere Anwohner und Besucher des Spielplatzes befragt, wie sie zur der Änderung der Bebauungsplane Nr. 60z stehen.

 

Sehr viele Bewohner unseres Viertels sind durch die Absicht der Stadt Rheine, die Planstraße mit dem Pirolweg zu verbinden, sehr aufgebracht und können die Planung der Stadt nicht nachvollziehen. Gerade die Autofreiheit im Bereich des Spielplatzes stellt einen sehr hohen Wert dar. Das haben sie mit ihrer Unterschrift zur Stellungnahme dokumentiert. Die Unterschriftensammlung mit 223 Unterschriften finden Sie als Anlage 1 bis 13.

 

Für weitere Erläuterungen und für ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Mitarbeiter(inne)n der Verwaltung stehen wir gern zur Verfügung."

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass den oben geschilderten Einwänden/ Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil die Anlegung einer Stichstraße, die nur an die Schorlemerstraße angebunden werden soll, wegen der Länge dieser Stichstraße von ca. 130 m einen Wendehammer erfordert , der für das maßgebliche Bemessungsfahrzeug (3-achsige Müllfahrzeug) mit dem entsprechendem Flächenverbrauch ausgelegt werden müsste.

Aus verkehrlicher Sicht ist diese Lösung abzulehnen, da hierdurch der gesamte Verkehr über die Schorlemerstraße (Caritas-Altenwohnanlage, Marienstift) abgeleitet werden müsste. Bei einem Anschluss der Planstraße sowohl an die Schorlemerstraße als auch an den Pirolweg wird eine gleichmäßige (geringe) Belastung beider Straße erreicht.

 

Die Einmündung der Planstraße in den Pirolweg wird mit einem Radius von

r= 6m ausgerundet. Dies ist das normale Maß bei verkehrsberuhigten Bereichen. Da dieser Bereich nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf, ist eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen.

 

Die kleine Grünfläche (Flurstück 673) westlich des Sperberweges ist im rechtskräftigen Bebauungsplan zwar als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen, wurde jedoch nie als Spielplatzfläche oder Bolzplatz ausgebaut. Der direkt östlich an den Sperberweg angrenzende große Spielplatz ca. 235 m lang (Kibitznest) ist bereits ausgebaut und bietet den Kindern auch die Möglichkeit für jegliche Ballspielarten, daher kann aus Sicht des Jugendamtes der Stadt Rheine auf die kleine Grünfläche ca. 650 m² (Flurstück 673) verzichtet werden.

 

Durch die Lage der Planstraße und durch die Unterbrechung des Sperberweges im südlichen Planbereich für den Kfz-Verkehr wird auf den Spielplatz besonders Rücksicht genommen. Die Planstraße führt lediglich auf einer Läng von ca. 10 m an der Spielplatzfläche entlang. Dieser Bereich ist bereits dicht mit Sträuchern bewachsen und durch das aufstellen eines Zaunes ist eine Gefährdung für die spielenden Kinder ausgeschlossen.

 

1.3    Anlieger des Pirolwegs;

Schreiben vom 1. Oktober 2010

 

"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 z nehmen wir als Nachbarn wie folgt Stellung:

 

1.       Wir begrüßen die Absicht der Stadt Rheine, die brachliegenden Flächen der ehemals hier ansässigen Erwerbsgärtnerei für die Wohnnutzung freizugeben und damit neue Bewohner und neues Leben in die Nachbarschaft zu bringen.

 

2.       Auch das städtebauliche Konzept mit 2-geschossigen Einzelhäusern in offener Bauweise findet unsere Zustimmung.

 

3.       Bedenken haben wir gegen die geplante Erschließung, insbesondere die Ausfahrt der Planstraße in den Pirolweg.

 

4.       Als bessere Lösung für die Führung des Anliegerverkehrs schlagen wir vor, die Planstraße als Stichstraße von der Schorlemerstraße auszubilden und am östlichen Ende mit einem Wendehammer zu versehen.

 

5.       Diese Verkehrsführung erlaubt es, die vorhandene ökologisch wertvolle Grünfläche westlich des Sperberweges und südlich der Planstraße zu erhalten und mit den großen Grünflächen östlich des Sperberweges funktionell und gestalterisch zu verbinden.

 

Unser Vorschlag, die Planstraße als Stichstraße auszubilden und nicht mit dem Pirolweg zu verbinden, dient der Verkehrssicherheit auf dem Pirolweg, der Wohnruhe der Nachbarschaft und der Erhaltung eines grünen "Trittsteins", den wir für zu wertvoll halten, um ihn der Bebauung zu opfern.

 

Ursprünglich sah die Planung der Stadt vor, die Planstraße als Stichstraße auszubilden und nur mit der Schorlemerstraße, nicht aber auch mit dem Pirolweg, zu verbinden. Das war nicht ohne Grund, denn die Schorlemerstraße ist zweifellos als Sammelstraße anzusehen und damit bestens geeignet, den gesamten Verkehr aus dem neuen Baugebiet aufzunehmen. Die nunmehr vorgeschlagene Lösung resultiert nicht aus verkehrsplanerischen Gesichtspunkten, sondern lediglich aus der Absicht der Müllabfuhr, das Wenden in der Straße zu ersparen und damit die Arbeit zu erleichtern bzw. aus der bautechnischen Notwendigkeit, den Wendehammer "geringfügig zu vergrößern" (Vorlage Nr. 223/10, S. 6 f).

 

Die geänderte Straßenplanung, die auf den Wendehammer ganz verzichtet, bedeutet dabei auch keinen Gewinn an Baufläche bzw. keine Einsparung von teurer Straßenfläche. Sie führt jedoch dazu, dass die östlich des neuen Baugebietes ansässigen Nachbarn nun vom Erschließungsverkehr belastet werden. Insbesondere gilt das für die Anlieger des Pirolweges, die bei der vorherig geplanten Straßenführung (Stichstraße mit Wendehammer) keine zusätzlichen Belastungen zu erwarten hatten. Der Verzicht auf den Wendehammer ist deshalb weder stadtwirtschaftlich noch aus Gründen der Wohnqualität vorteilhaft.

 

Die Einmündung der Planstraße in den Pirolweg ist zudem unübersichtlich und lässt Unfallgefahren befürchten. Die 90°-Kurve mit einem Radius von weniger als 5 m erlaubt Kfz-Lenkern, die aus der Planstraße in den Pirolweg einbiegen wollen, viel zu spät freie Sicht in den Pirolweg bzw. in den Sperberweg. Die große Anzahl der Fußgänger und Radfahrer (Schüler, Senioren und Friedhofsbesucher), die diese Verbindung heute gefahrlos benutzen, werden dadurch künftig gefährdet. Die Absicht, die Planstraße als "verkehrsberuhigten Bereich" auszubilden, hilft wenig. Mit der Stichstraße könnte dieses Problem gänzlich vermieden werden.

 

Negativ beurteilen wir schließlich auch die Überplanung der "kleinen" Grünfläche westlich des Sperberweges. In der ursprünglichen Planung sollte diese Fläche freigehalten und weiter als "Spielplatz" genutzt werden. Das ist aus unserer Sicht die richtige Lösung, denn der funktionelle und ökologische Zusammenhang dieses "Trittsteins" mit dem östlich des Sperberweges gelegenen großen grünen Areal ist eng und unbedingt erhaltenswert – vor allem für Kinder.

 

Die vorgesehene Bebauung der Grünfläche trifft auch deshalb auf unsere Bedenken, weil diese Fläche bislang bei Starkregen regelmäßig überflutet wird. Zur Dokumentation fügen wir dieser Stellungnahme Fotos bei, die anlässlich der letztmaligen Überschwemmung im September 2010 angefertigt worden sind (Anlage 1 – 4). Wie man sieht, sammelt sich an dieser Stelle das Regenwasser von den Straßen Pirolweg/Sperberweg sowie von den umliegenden, höher gelegenen Grundstücken. Grund für die häufigen Überschwemmungen ist jedoch nicht allein die Tieflage des Geländes, sondern vor allem die Tatsache, dass die Straßenoberfläche des Pirolweges/Sperberweges keine geregelte Entwässerung besitzt. Das Wasser läuft in die Freifläche.

 

Die von Zeit zu Zeit auftretende Überflutung der Grünfläche hat bislang keinen größeren Schaden angerichtet. Die nun vorgesehene Bebauung der Grünfläche wird aber mit Sicherheit dazu führen, dass die benachbarten Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir befürchten, dass das Wasser künftig unsere Keller überfluten wird, wenn der "natürliche" Abfluss wegfällt.

 

Für weitere Erläuterungen und für ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Mitarbeiter(inne)n der Verwaltung stehen wir gern zur Verfügung."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass den oben geschilderten Einwänden/ Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil die Anlegung einer Stichstraße, die nur an die Schorlemerstraße angebunden werden soll, wegen der Länge dieser Stichstraße von ca. 130 m einen Wendehammer erfordert , der für das maßgebliche Bemessungsfahrzeug (3-achsige Müllfahrzeug) mit dem entsprechendem Flächenverbrauch ausgelegt werden müsste.

Aus verkehrlicher Sicht ist diese Lösung abzulehnen, da hierdurch der gesamte Verkehr über die Schorlemerstraße (Caritas-Altenwohnanlage, Marienstift) abgeleitet werden müsste. Bei einem Anschluss der Planstraße sowohl an die Schorlemerstraße als auch an den Pirolweg wird eine gleichmäßige (geringe) Belastung beider Straße erreicht.

 

Die Schorlemerstraße befindet sich ebenso wie die angrenzende Schmalestraße in einer Tempo 30-Zone. Durch den Einbau von Schwellen und Fahrbahnverengungen wird die Belastung gering gehalten. Unnötiger Verkehr wird durch diese Einbauten aus dem Bereich des Marienstiftes ferngehalten. Durch die Ausweisung der Planstraße als Stichstraße mit Anbindung an die Schorlemerstraße würde der zwar geringe Verkehr aus dem neuen Wohngebiet einseitig auf die Schorlemerstraße verlagert.

 

Die Einmündung der Planstraße in den Pirolweg wird mit einem Radius von r = 6 m ausgerundet. Dies ist das normale Maß bei verkehrsberuhigten Bereichen. Da dieser Bereich nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf, ist eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen.

 

Die kleine Grünfläche (Flurstück 673) westlich des Sperberweges ist im rechtskräftigen Bebauungsplan zwar als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen, wurde jedoch nie als Spielplatzfläche oder Bolzplatz ausgebaut. Der direkt östlich an den Sperberweg angrenzende große Spielplatz ca. 235 m lang (Kibitznest) ist bereits ausgebaut und bietet den Kindern auch die Möglichkeit für jegliche Ballspielarten, daher kann aus Sicht des Jugendamtes der Stadt Rheine auf die kleine Grünfläche ca. 650 m² (Flurstück 673) verzichtet werden.

 

Mit dem Bau der neuen Planstraße erfolgt gleichzeitig die Errichtung einer neuen Mischwasserkanalisation welche an die Schorlemerstraße und den Pirolweg angeschlossen wird. Durch den neuen Straßenausbau, kann das anfallende Niederschlagswasser dem Mischwasserkanal zugeführt werden. Eine Überflutung der im Planbereich südlich gelegen Flächen wird hierdurch ausgeschlosssen.

 

 

1.4    Kindertageseinrichtung St. Theresia, Maisenstraße 28, 48429 Rheine;

         Schreiben vom 4. Oktober 2010

 

"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Kindertageseinrichtung begrüßen wir es, wenn in unserem Einzugsgebiet neue Wohnbebauung geschaffen wird. Junge Familien lassen sich gerne in neuen Baugebieten nieder. Vielleicht können wir das ein oder andere neu zugezogene Kind zukünftig in unserer Einrichtung betreuen.

 

Wir sind aber auch darauf angewiesen, für den Bewegungsdrang unserer Kinder angemessene Angebote zu machen. Dazu ist es notwendig, gelegentlich das Gelände des Kindergartens zu verlassen, um auf einer größeren, aber zugleich geschützten Fläche den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entfalten. Der Spielplatz zwischen der Jägerstraße und der Schmalen Straße bietet dazu optimale Bedingungen. Er liegt in einer geringen Entfernung zu unserer Einrichtung und der Weg dorthin führt durch eine „Spielstraße“. Durch den Ausschluss des Autoverkehrs können sich unsere Gruppen hier ohne Gefährdung austoben. Daher ist trotz der großzügigen Grünflächen die Beaufsichtigung der Kinder unproblematisch.

 

Die Bebauung der kleinen Grünfläche und die damit verbundene Straßenführung an den Rand des Spielplatzes würde das freie unbescherte Spielen unserer Kinder deutlich einschränken. Daher lehnen wir die Änderung des Bebauungsplans in dieser Form ab."

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass dem oben geschilderten Einwänden/ Vorschlägen nicht entsprochen wird, weil die kleine Grünfläche (Flurstück 673) westlich des Sperberweges im alten Bebauungsplan zwar als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen ist, aber nie als Spielplatzfläche oder Bolzplatz ausgebaut wurde. Der direkt östlich an den Sperberweg angrenzende große Spielplatz (Kibitznest) ca. 235 m lang, ist bereits ausgebaut und bietet den Kindern auch die Möglichkeit für jegliche Ballspielarten, daher kann aus Sicht des Jugendamtes der Stadt Rheine auf die kleine Grünfläche (Flurstück 673) verzichtet werden.

 

Durch die Lage der Planstraße und durch die Unterbrechung des Sperberweges im südlichen Planbereich für den Kfz-Verkehr wird auf den Spielplatz besonders Rücksicht genommen. Die Planstraße führt lediglich auf einer Läng von ca. 10 m an der Spielplatzfläche entlang. Dieser Bereich ist bereits dicht mit Sträuchern bewachsen und durch das aufstellen eines Zaunes ist auch hier eine Gefährdung für die spielenden Kinder ausgeschlossen.

 

Der durch die neue Bebauung entstehende Verkehr wird sowohl über die Schorlemerstraße als auch über den Pirolweg abgeleitet. Die neue Planstraße wird zudem verkehrsberuhigt ausgebaut. Eine Einschränkung des unbeschwerten Spielens auf der verbleibenden sehr langen Spielplatzfläche ist durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erkennen.

 

 

1.5    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 223/109 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 514) wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmalestraße-Ost", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmalestraße-Ost", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.