Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und
beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Stichstraße „Hünenborgstraße“ befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort „Gronauer Straße/Thieberg“.
Der Ausbaubereich beginnt auf der Westseite an der bereits ausgebauten Hünenborgstraße, die südlich der Gronauer Straße gelegen ist. In Höhe von Haus Nr. 77 endet die Fahrbahn und es beginnt ein Geh-/Radweg, der im Osten an die Schwedenstraße anschließt.
Die Stichstraße ist als reine Wohnstraße einzustufen.
Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Der Wendehammer auf östlicher Seite ist auf 20 Meter aufgeweitet.
Die Rad- und Gehwegverbindung, mit Anschluss an den vorhandenen Gehweg der Schwedenstraße, ist mit einer Parzellenbreite von 2,50 m ausgewiesen.
Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Hünenborgstraße überwiegend bebaut, so dass im letzten Schritt nun auch die Stichstraße einem endgültigen Ausbau zugeführt werden kann.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Stichstraße „Hünenborgstraße“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erfolgen.
3. Notwendige Breiten:
a) Stichstraße Hünenborgstraße
(Verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m und wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Das Grünbeet erhält eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.
Im aufgeweiteten Wendebereich (20 m) sieht die Planung eine farblich abgesetzte Fläche in Form eines Dreieckes vor. Diese wird höhengleich angelegt. Der geringe Wendekreisradius in der aufgeweiteten Parzelle lässt einen einzügigen Wendevorgang für Müllfahrzeuge und für Kfz nicht zu.
b) Fuß- und Radweg:
Es wird, wie im
Bebauungsplan festgelegt, ein Geh-/Radweg in 2,50 m Breite erstellt. Die Fläche wird in rotem
Betonsteinpflaster ausgebaut. Durch den östlich gelegenen Fuß- und Radweg wird
eine Verbindung der Stichstraße zur Schwedenstraße hergestellt.
4. Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151 mit 4,00 m Lichtpunkthöhe eingeplant. Als Bestückung sind 1 x 11 Watt vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Ausbaukosten:
Bei dem Ausbau der Stichstraße „Hünenborgstraße“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.
Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
8. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2011.
Anlagen:
1 Lageplan Offenlage