Betreff
53014-0162 Hünenborgstraße - Stichstraße (südl. v. Haus-Nr. 65 bis Schwedenstraße) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: " Gronauer Straße/Thieberg" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
523/10
Aktenzeichen
TBR/Pl-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die Stichstraße „Hünenborgstraße“ befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort „Gronauer Straße/Thieberg“.

Der Ausbaubereich beginnt auf der Westseite an der bereits ausgebauten Hü­nenborgstraße, die südlich der Gronauer Straße gelegen ist. In Höhe von Haus Nr. 77 endet die Fahrbahn und es beginnt ein Geh-/Radweg, der im Osten an die Schwedenstraße anschließt.

 

Die Stichstraße ist als reine Wohnstraße einzustufen.

Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Der Wendehammer auf östlicher Seite ist auf 20 Meter aufgeweitet.

 

Die Rad- und Gehwegverbindung, mit Anschluss an den vorhandenen Gehweg der Schwedenstraße, ist mit einer Parzellenbreite von 2,50 m ausge­wiesen.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Hünenborgstraße überwiegend bebaut, so dass im letz­ten Schritt nun auch die Stichstraße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Stichstraße „Hünenborgstraße“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erfolgen.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

a) Stichstraße Hünenborgstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

        Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

       

        Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbee­ten  bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00m. Die  Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m und wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Das Grünbeet erhält eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

       

Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

        Im aufgeweiteten Wendebereich (20 m) sieht die Planung eine farblich abgesetzte Flä­che in Form eines Dreieckes vor. Diese wird höhengleich angelegt. Der geringe Wendekreisradius in der aufgeweiteten Parzelle lässt einen einzügigen Wende­vorgang für Müllfahrzeuge und für Kfz nicht zu.

 

b) Fuß- und Radweg:

 

Es wird, wie im Bebauungsplan festgelegt, ein Geh-/Radweg in 2,50 m Breite  erstellt. Die Fläche wird in rotem Betonsteinpflaster ausgebaut. Durch den östlich ge­legenen Fuß- und Radweg wird eine Verbindung der Stichstraße zur Schwedenstraße hergestellt.

 

4.    Entwässerung:

 

             Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

        Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151 mit 4,00 m Lichtpunkthöhe einge­plant. Als Bestückung sind 1 x 11 Watt vorgese­hen.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Stichstraße „Hünenborgstraße“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

        Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

 

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

      Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2011.

 

 

 

 


Anlagen:

 

1 Lageplan Offenlage