Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Nachbesetzungen für den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung/Jugendarbeit/ Kindertageseinrichtungen“:
· Anstelle von RM Waltraud Wunder wird RM Gabriele Leskow Mitglied im Unterausschuss.
· Neuer persönlichen Vertreter von RM Gabriele Leskow wird SB Achim Bietmann.
· Neue persönliche Vertreterin des SB Tim Köhler wird SB Eva Maria Brauer.
· Neue persönliche Vertreterin der SE Bärbel Tiekötter wird SE Ulrike Paege
2. Der Jugendhilfeausschuss wählt anstelle von RM Waltraud Wunder das RM Gabriele Leskow zur Vorsitzenden des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung/
Jugendarbeit/Kindertageseinrichtungen“
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Nachbesetzungen für den Unterausschuss „Kinderspielplätze“:
· Anstelle des SB Jens Volbers wird SB Christoph Löchte Mitglied im Unterausschuss.
· Neuer persönlicher Vertreter des SB Christoph Löchte wird SB Norbert Dörnhoff.
· Anstelle von RM Waltraud Wunder wird RM Eckhard Roloff Mitglied im Unterausschuss.
· Neuer persönlicher Vertreter von RM Eckhard Roloff wird SB Achim Bietmann.
· Neuer persönlicher Vertreter der SB Eva-Maria Brauer wird SB Tim Köhler.
· Anstelle der SE Bärbel Tiekötter wird SE Ulrike Paege beratendes Mitglied im Unterausschuss.
· Neue persönliche Vertreterin der SE Ulrike Paege wird SE Bärbel Tiekötter.
4. Der Jugendhilfeausschuss wählt anstelle von RM Waltraud Wunder RM Eckhard Roloff zum stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses „Kinderspielplätze“
Begründung:
Da einige Mitglieder aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden sind, die auch Mitglied in den Unterausschüssen waren, und darüber hinaus das RM Waltraud Wunder ihren Mandatsverzicht für die Unterausschüsse erklärt hat, ist eine Nachbesetzung analog § 50 Abs. 3, Satz 6 GO (Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.) notwendig.
In § 4 Abs. 3 AG KJHG ist verbindlich geregelt, dass für jedes stimmberechtigte Mitglied des JHA ein persönlicher Stellvertreter/eine persönliche Stellvertreterin zu wählen ist. Dieses gilt in analoger Anwendung auch für die Bildung von Unterausschüssen.
Die Mitglieder der Unterausschüsse müssen nach § 6 AG zum KJHG in Verbindung mit § 6 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Rheine Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeaussschuss sein.
Die bisherige Zusammensetzung der Unterausschüsse war wie folgt. Die ausgeschiedenen Mitglieder sind in der Darstellung durchgestrichen:
Unterausschuss
„Jugendhilfeplanung/Jugendarbeit/Kindertageseinrichtungen“
Mitglieder Vertreter(in)
(persönlich)
Monika Lulay Stefan Gude
Norbert Dörnhoff Dieter Fühner
Johannes Lammers Hermann-Josef Kohnen
Waltraud
Wunder Frank
Hemelt
Tim Köhler Thomas
Rühling
Thomas Rickert Philipp Hülemann
Dennis Afting-Bühmann Marlies Holtel
Jugendverbände/Jugendwohlfahrt Vertreter(in) (persönlich)
Carsten Timpe Matthias Werth
Sylvia Egelkamp Sabine Grawe
Familienbeirat
(beratend) Vertreter(in)
(persönlich)
Bärbel Tiekötter Georg
Friemel-Brüggemann
Integrationrat
(beratend) Vertreter(in)
(persönlich)
Sara Neto Alves Yasemin Durğun
Vorsitzende: Waltraud
Wunder
stellvertretende Vorsitzende: Monika Lulay
Unterausschuss „Kinderspielplätze"
Mitglieder Vertreter(in) (persönlich)
Dieter Fühner Monika Lulay
Hermann-Josef Kohnen Johannes Lammers
Jens
Volbers Norbert
Dörnhoff
Waltraud
Wunder Achim
Bietmann
Eva-Maria Brauer Thomas
Rühling
Thomas Rickert Philipp Hülemann
Dennis Afting-Bühmann Marlies Holtel
Jugendverbände/Jugendwohlfahrt Vertreter(in) (persönlich)
Nina Wienkamp Regine Greiner
Familienbeirat
(beratend) Vertreter(in)
(persönlich)
Bärbel Tiekötter Georg
Friemel-Brüggemann
Integrationrat
(beratend) Vertreter(in)
(persönlich)
Sara Neto Alves Yasemin Durğun
Vorsitzender: Dieter Fühner
stellvertretende
Vorsitzende: Waltraud Wunder
Die Wahl der/des
Vorsitzenden bzw. der/des stellvertretenden Vorsitzenden, die nach § 6 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Rheine
Ratsmitglieder sein müssen, erfolgt
nach § 4 Abs. 5 AG KJHG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 GO durch offene Abstimmung.
Sollte jemand widersprechen, erfolgt die Wahl durch Abgabe von Stimmzetteln.
Gewählt sind die vorgeschlagenen Personen, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten haben.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruht auf folgender Grundlage:
- Antrag der SPD-Fraktion (vgl. Anlage 1).
- Die CDU-Fraktion hat Herrn Löchte als Nachfolge von Herrn Volbers vorgeschlagen.
- Der Vorschlag für den Familienbeirat wurde
mit Frau Paege (Vorsitzende) abgesprochen.