Betreff
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine
Vorlage
287/10/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Begründung:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes NRW ist für das Jugendamt eine Satzung zu erlassen. Die Gemeindeordnung NW sieht ebenfalls vor, dass die Kommunen ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nicht anderes bestimmen. Die Satzung ist nach dem Kommunalverfassungsrecht von der Vertretungskörperschaft zu erlassen und für die Geschäftsführung des Jugendamtes und die Tätigkeit des Jugendhilfeausschusses verbindlich.

 

Die aktuelle Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine wurde am 09. März 1998 beschlossen.

 

Inzwischen hat es verschiedene Neuerungen (wie z. B. die Einführung des KiBiz NW oder des SGB VIII) gegeben.

 

Mit der Vorlage 287/10 war dem Jugendhilfeausschuss am 24. Juni 2010 ein neuer Entwurf der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine vorgestellt worden. Auf Grund eines Änderungsantrages der SPD-Fraktion (Anlage 1) wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt die von der SPD-Fraktion gewünschten Änderungen juristisch zu überprüfen und die Ergebnisse für die übernächste Jugendhilfeausschusssitzung wieder zur Beratung vorzulegen.“

 

Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in Form einer Synopse (Anlage 2) dargestellt.

 

Der überarbeitete Entwurf der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine ist als Anlage 3 beigefügt.