Betreff
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
570/10
Aktenzeichen
FB 2-51-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten „kommunalen Kinder- und Jugendförderplan“ mit den Anlagen „Konzept offene Jugendarbeit“ und „Richtlinien zur Förderung freier, gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ für die Jahre 2010 bis 2014 zu beschließen.

 


Begründung:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Kommunen mit dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW aus dem Jahr 2004 einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer einer Wahlperiode zu beschließen. 

 

Der hier vorgelegte zweite kommunale Kinder- und Jugendfördeplan wurde in enger Kooperation mit den Trägern der freien Jugendarbeit auf der Grundlage der Auswertung des ersten Planes weiterentwickelt.

 

Die Finanzierung des Gesamtpakets ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Beachtung der Vorgaben der Finanzplanung sichergestellt.

 

Die Laufzeit dieses Planes endet mit der Wahlperiode 2014.


Anlagen:

 

Anlage 1: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine

Anlage 2: Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit

Anlage 3: Konzept offene Jugendarbeit