Betreff
U3-Ausbau, Sachstandsbericht zu einzelnen Maßnahmen
Vorlage
578/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum U3-Ausbau zur Kenntnis.


Begründung:

 

I.             Allgemeines

 

Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss im Sept. 2010 mit der Vorlage 413/10 eine Übersicht über die Umsetzung des U3-Investitionsprogrammes in Kindertagesstätten in Rheine zur Verfügung gestellt. Die heutige Vorlage baut auf den damals gegebenen Informationen auf und beschreibt den aktuellen Sachstand bezüglich der einzelnen noch geplanten Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund wird auf die Vorlage 413/10 verwiesen.

 

Anzumerken ist, dass mit dem Sofortprogramm des Landes für den Kinderland-Kindergarten Landesmittel in Höhe von 18.900,00 € bewilligt wurden. Hiermit wird der Träger in die Lage versetzt, Einrichtungsgegenstände für weitere 6 U3-Plätze anzuschaffen. Hierbei handelt es sich um 6 U3-Plätze in der Gruppenform I, von denen bereits 5 Plätze zum 01. 08. 2010 belegt worden sind. Damit verfügt die Einrichtung über folgende Gruppenkonstellation:

 

1 x              Gruppenform I

1 x              Gruppenform II

1 x              Gruppenform III

 

Mit der heutigen Vorlage werden die aktuellen Sachstände für alle die Einrichtungen/Maßnahmen aufgelistet, für die bislang noch keine U3-Mittel bewilligt worden sind.

 

 

II a.        Planbereich Rheine links der Ems   

               Zusätzliche U3-Plätze durch Anbaumaßnahmen

 

Kindergarten St. Gertrud, Kevenbrink 49

 

Die KiTa ist im Bestand 2-gruppig und im Grundsatz mit dem aktuellen Raumprogramm nicht U3-fähig. Die bestehende Bausubstanz ist alt. Davon konnten sich die Teilnehmer der Bereisungsaktion persönlich überzeugen.

 

Im ersten Schritt unter Berücksichtigung der damaligen Bedarfsberechnung wurde beschlossen, eine Kostenschätzung für die Erweiterung um eine Gruppe der Gruppenform II einzuholen. Im Rahmen der Planung und insbesondere nach der ersten Kostenschätzung wurde seitens des Trägers des Gertrud-Kindergartens auf Veranlassung des Bischöflichen Bauamtes die Diskussion über den Abriss und die Schaffung eines Ersatzbaues eröffnet. In diesem Zusammenhang wird dann auch der Anbau der zusätzlichen Gruppe diskutiert. Die Abstimmungsgespräche hierüber unter den Beteiligten (Träger, Stadt Rheine FB 2, FB 4, FB 5 und dem Landesjugendamt) sind angelaufen aber zeitaufwendig. Ob ein Ersatzbau finanzierbar ist, ist abhängig vom Landeshaushalt und vom kommunalen Haushalt.

 

Janusz-Korczak-Kindergarten, Wadelheimer Chaussee 195

 

Der Kindergarten ist in der ehemaligen Wadelheimer Schule untergebracht und die Immobilie wurde vom JFD als Träger von der Stadt gemietet. Die Einrichtung ist 2-gruppig und soll um eine Gruppe der Gruppenform II erweitert werden. Aktuell wird in enger Abstimmung mit dem JFD, dem FB 4, FB 5 und dem FB 2 geprüft, wer für eine mögliche Erweiterung als Bauherr auftreten soll. Vorab wird durch den FB 5 geprüft, welche brandschutztechnischen Dinge im Falle eines Anbaues erfüllt werden müssen. Die Ergebnisse stehen noch aus.

 

 

II b.        Planbereich Rheine links der Ems

               Zusätzliche U3-Plätze durch Umbau im Bestand

 

St. Josef-Kindergarten, Katerkampweg 14

 

Die vorgelegte Planung für die 12 U3-Plätze ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Der Antrag wurde an den LWL weitergeleitet. Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.

 

St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7

 

Es gibt eine Planung für die 12 U3-Plätze. Die zusätzlichen Räumlichkeiten können unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstücksgröße jedoch nur dann geschaffen werden, wenn die Einrichtung nach oben geöffnet wird. In diesem Zusammenhang möchte der Träger gleichzeitig eine Sanierung des verbleibenden Restdaches vornehmen. Aus baufachlicher Sicht ist die Sanierung jedoch nicht zwingend erforderlich. Die vorhandene Bausubstanz ist nicht so schlecht, als dass eine baldige Betriebsgefährdung zu befürchten ist. Eine Betriebsgefährdung wäre jedoch zwingende Voraussetzung für eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der zusätzlichen Dachsanierung.

 

Hier sind weitere Abstimmungsgespräche insbesondere zur Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erforderlich.

 

 

III.         Planbereich Südraum

               Zusätzliche U3-Plätze durch Umbau im Bestand

 

Waldorf-Kindergarten, Bauerschaftsstraße 207

 

Der Träger hat einen ersten Antrag auf den Weg gebracht. Nach Abstimmungsgesprächen war dieser Antrag zu überarbeiten. Sobald er erneut vorliegt, wird er an das Landesjugendamt weitergeleitet. Es werden Ausstattungsmaßnahmen für 6 U3-Plätze erforderlich.

 

St. Marien-Kindergarten, Kirchstraße 8, Hauenhorst

 

Eine Planung für die zu schaffenden 12 U3-Plätze liegt vor. Das Landesjugendamt hat noch einige Änderungswünsche. Der erforderliche Rückbau von 4 auf 3 Gruppen kann jedoch unter Berücksichtigung der noch zu erfüllenden Rechtsansprüche für die Ü3-Kinder erst im Kindergartenjahr 2012/2013 erfolgen.

 

Lummerland-Kindergarten, Moorstraße 6, Mesum

 

Der Träger ist aktuell dabei, die Planung zu erstellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits bei der erstmaligen Errichtung der Einrichtung 7 U3-Plätze geschaffen wurden.

 

St. Ludgerus-Kindergarten, Kiärkpädken 49, Elte

 

Die ursprünglich 3-gruppige Einrichtung soll auf Dauer 2-gruppig werden und 2 Gruppen der Gruppenform I vorhalten. Die Planung für den notwendigen Umbau wird durch den Träger veranlasst.

 

 

IV.          Planbereich Rheine rechts der Ems

               Zusätzliche U3-Plätze durch Umbau im Bestand

 

St. Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6, Gellendorf

 

Die Einrichtung soll auch vor dem Hintergrund der Gartenstadt 3-gruppig bleiben und 12 U3-Plätze erhalten. Der Träger wird die entsprechende Planung veranlassen.

 

St. Theresia-Kindergarten, Meisenstraße 28

 

Die ursprünglich 4-gruppige Einrichtung soll 3-gruppig werden und 12 U3-Plätze erhalten. Der Träger wird die entsprechende Planung veranlassen.

 

Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9

 

Die Einrichtung soll 2-gruppig bleiben und 6 U3-Plätze erhalten. Der Träger wird die entsprechende Planung veranlassen.

 

Mobile-Kindergarten, Germanenallee 4

 

Die Planung für die 12 U3-Plätze befindet sich im Abstimmungsprozess mit dem Landesjugendamt. Geringfügige Umplanungen waren erforderlich. Die Belichtung der Ruheräume ist noch nicht abschließend geklärt. Sobald die Planung als abgestimmt angesehen werden kann, wird seitens des Trägers der formelle Antrag auf den Weg gebracht.

 

St. Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6

 

Nachdem nunmehr feststeht, dass die Einrichtung im Bestand 3-gruppig bleibt, forciert der Träger die Planung für 12 U3-Plätze.

 

St. Bonifatius-Kindergarten, Friedrich-Ebert-Ring 241

 

Nachdem nunmehr feststeht, dass die Einrichtung im Bestand 3-gruppig bleibt, forciert der Träger die Planung für 12 U3-Plätze.

 

EKI-Sandmanns Hof, Habsburgerstraße 20

 

Der Antrag für 6 U3-Plätze liegt dem Landesjugendamt vor. Die baufachliche Prüfung ist eingeleitet.

 

 

V.                    30 zusätzliche U3-Plätze im Planbereich

               Rheine links der Ems                                  

 

Auf Grund des nach wie vor steigenden Platzbedarfes im Bereich Rheine links der Ems hat der JHA unter Berücksichtigung der neuen Bedarfsberechnung die Verwaltung beauftragt, alternativ folgende Überprüfung anzustellen:

 

Erweiterung der nachstehenden Einrichtungen um jeweils 1 Gruppe:

 

  • Janusz-Korczak-Kindergarten
  • St. Raphael-Kindergarten
  • St. Elisabeth-Kindergarten

 

oder

 

  • Neubau einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung im Wohnpark Dutum

 

Janusz-Korczak-Kindergarten

 

Ob und zu welchen finanziellen Auswirkungen der Kindergarten noch um eine weitere Gruppe zu dann einer 4-gruppigen Einrichtung ausgebaut werden kann, ist noch zu klären. Hier gelten die bereits unter Ziffer II a gemachten Ausführungen.

 

St. Elisabeth-Kindergarten / St. Raphael-Kindergarten

 

Die Kirchengemeinde St. Elisabeth und Michael als Träger der beiden Kindertageseinrichtungen hat im Nov. 2010 die Planungsaufträge für eine mögliche Erweiterung um je eine Gruppe für die beiden Einrichtungen erteilt. Ergebnisse werden in den nächsten Wochen erwartet.

 

Neubau einer zusätzlichen 3-gruppigen Einrichtung im Wohnpark Dutum

 

Die Verwaltung hat Informationen über die Realisierbarkeit eines Investorenmodells eingeholt. Ferner gibt es Erkenntnisse aus anderen Jugendamtsbezirken in NRW. Insbesondere die Erkenntnisse aus den anderen Jugendamtsbezirken lassen erkennen, dass ein Investorenmodell zu den Finanzierungsbedingungen des Landes NRW möglich sein muss.