Betreff
2. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Vorlage
214/10
Aktenzeichen
K-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 21.12.2010 den § 6 Abs. 5 und das Straßenverzeichnis der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine – Straßenreinigungs- und –gebührensatzung“ in der nachfolgenden Form zu beschließen:

 

 

§ 6   Gebührenmaßstab und Gebührensatz (Frontmetermaßstab)

…….

 

(5) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich:

1. bei vierzehntägiger Reinigung 1,20 €,

2. bei wöchentlich einmaliger Reinigung 1,56 €,

3. bei wöchentlich zweimaliger Reinigung 2,96 €,

4. für Fußgängerzonen 4,43 €.

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend

 

 

 

Straßenverzeichnis als Anlage zur

Straßenreinigungs- und -gebührensatzung der TBR

 

Gehweg- und Fahrbahnreinigung incl. Winterwartung durch Anlieger

Gehwegreinigung incl. Winterwartung durch Anlieger, Fahrbahnreinigung incl. Eingeschränkte Winterwartung durch TBR

Gehwegreinigung incl. Winterwartung durch Anlieger, Fahrbahnreinigung incl. Winterwartung durch TBR

Gehweg- und Fahrbahnreinigung incl. Winterwartung durch TBR

GFW-Anl.

GW-Anl./FeW-TBR

GW-Anl./FW-TBR

GFW-TBR

Verkehrsflächen, die nicht einer Reinigungsverpflichtung unterliegen, sind mit „ohne”

gekennzeichnet.

 

 

PLZ

Straße

Abschnitt

Reini-

gungs-  häufigkeit

Reinigungsver-pflichtung

 

neue Straßen:

 

 

 

48431

Albert-Einstein-Straße

 

 

ohne

48431

Max-Born-Straße

 

 

ohne

48431

Robert-Bosch-Straße

 

 

ohne

48432

Hovekampstraße

 

 

ohne

48432

Leugermannstraße

 

 

ohne

 

Änderungen:

 

 

 

 

bisher:

 

 

 

48432

Am Hilgenfeld

 

 

ohne

 

ab 2011:

 

 

 

48432

Am Hilgenfeld

Bauerschaftsstraße bis Hessenweg, ohne Stichstraßen

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

48432

Am Hilgenfeld

Bauerschaftsstraße bis Hessenweg, nur Stichstraßen

 

GFW-Anl

48432

Am Hilgenfeld

Hessenweg bis Ende

 

ohne

 

bisher:

 

 

 

48432

An den Kleingärten

 

 

ohne

 

ab 2011:

 

 

 

48432

An den Kleingärten

 

 

GFW-Anl

 

bisher:

 

 

 

48432

Gröningstraße

 

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

 

ab 2011:

 

 

 

48432

Gröningstraße

Ringstraße bis nördl. Werkstor Fa. Gröning

 

GFW-Anl

48432

Gröningstraße

südl. Werkstor Fa. Gröning bis Alte Bahnhofstraße

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

 

bisher:

 

 

 

48432

Königseschstraße

von Bahn bis Hünenborgstraße

 

ohne

48432

Königseschstraße

von Hünenborgstraße bis Salzweg

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

 

ab 2011:

 

 

 

48431

Königseschstraße

 

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

 

bisher:

 

 

 

48432

Lindvennweg

von Haus-Nr. 4 bis Ernteweg

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

48432

Lindvennweg

außer von Haus-Nr. 4 bis Ernteweg

 

ohne

 

ab 2011:

 

 

 

48432

Lindvennweg

von Rheiner Straße bis Thiestraße

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

48432

Lindvennweg

von Thiestraße bis Nielandstraße

 

ohne

48432

Lindvennweg

von Nielandstraße bis Ernteweg

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

48432

Lindvennweg

von Ernteweg bis Ende

 

ohne

 

bisher:

 

 

 

48432

Paschenaustraße

 

 

GFW-Anl

 

ab 2011:

 

 

 

48432

Paschenaustraße

Bergstraße bis Elsenweg, Stichweg zu Hausnr. 41-45 und außerhalb OD

 

GFW-Anl

48432

Paschenaustraße

Elsenweg bis OD-Grenze (25 m südl. Barbarastraße) ohne Stichweg zu Hausnr. 41-45

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

 

bisher:

 

 

 

48432

Rektor-Kuper-Straße

 

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

 

ab 2011:

 

 

 

48432

Rektor-Kuper-Straße

ohne Stichwege zu Hausnr. 27/29 und 30/32

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

48432

Rektor-Kuper-Straße

Stichwege zu Hausnr. 27/29 und 30/32

 

GFW-Anl

 

bisher:

 

 

 

48432

Stadtforst

 

 

GFW-Anl

 

ab 2011:

 

 

 

48432

Stadtforst

 

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

 

bisher:

 

 

 

48432

Upmannstraße

 

 

ohne

 

ab 2011:

 

 

 

48432

Upmannstraße

100 m ab Burgsteinfurter Damm

14-täglich

GW-Anl./FeW-TBR

48432

Upmannstraße

bis Ende

 

ohne

 

bisher:

 

 

 

48431

Wieckstraße

 

 

ohne

 

ab 2011:

 

 

 

48431

Wieckstraße

 

 

GFW-Anl

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine – Straßenreinigungs- und –gebührensatzung“ ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 unter Berücksichtigung der „Straßenreinigung - Gebührenbedarfsberechnung 2011“ die Änderung des § 6 Abs. 5 der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine – Straßenreinigungs- und –gebührensatzung“ beraten und mit der Beschlussempfehlung zur Änderung des § 6 Abs. 5 und der Änderung des Straßenverzeichnisses als Anlage zur Straßenreinigungs- und gebührensatzung der TBR an den Rat verwiesen.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 21.12.2010 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag TOP 3 Verwaltungsrat TBR AöR vom 30.11.2010

Gebührenbedarfsberechung 2011 - Straßenreinigung