Betreff
Antrag des SV Mesum auf eine städtische Zuwendung für den Neubau einer Drainage auf dem "alten Reiterplatz"
Vorlage
589/10
Aktenzeichen
II-FB 1/52-de
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

  1. Der Sportausschuss nimmt die Information über den Antrag des SV Mesum über den Neubau der Drainage auf dem „alten Reiterplatz“ zur Kenntnis. Die Entscheidung über den Antrag auf eine städtische Zuwendung wird vertagt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt ein Bodengutachten zu beauftragen, um Möglichkeit und Notwendigkeit der Drainage zu bestätigen bzw. zu verwerfen.

 


Begründung:

Um Wiederholungen zu vermeiden verweist die Verwaltung auf die Vorlage Nr.: 580/10, in der allgemeine Informationen über den Verein aufgeführt sind.

 

 

Sachverhalt zum Antrag

 

In einem 1995 geschlossenem Pachtvertrag über das Hassenbrockstadion wurde dem SV Mesum schriftlich die Absicht erklärt, die benachbarte städtische Grundstücksfläche, die damals als Sportfläche an den Reiterverein verpachtet war, in die Verpachtung an den SV Mesum (Pächter) mit einzubeziehen, sobald das dort bestehende Pachtverhältnis zwischen der Stadt und dem Reiterverein aufgelöst worden ist. Seinerzeit ging man davon aus, dass diese Auflösung bis zum Jahresende 1995 vollzogen ist.

 

Da der Reitverein aber kein geeignetes neues Gelände fand, kam es zu dieser Auflösung erst im Jahr 2002. Das Pachtverhältnis zwischen der Stadt und dem SV Mesum war zwischenzeitlich beendet worden. Ab Oktober 2000 kam ein neu aufgestellter Nutzungsvertrag zum Tragen.

 

Mit finanzieller Unterstützung der Stadt Rheine baute der SV Mesum 2002 den ehemaligen Reiterplatz zu einem Fußballplatz um. Eine Drainage wurde nicht eingebracht.

 

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass dieser neuerrichtete Rasenplatz bei Regenereignissen nicht bespielbar ist. Der SV Mesum beantragt daher jetzt eine Zuwendung für den Neubau einer Drainage auf dem ehemaligen Reiterplatz.

 

Nach Durchsicht der mit dem Antrag eingereichten Angebote stellte sich heraus, dass die Firmen unterschiedliche Leistungen anbieten. Weiterhin wurde festgestellt, dass durch die Erdarbeiten (Ausheben der erforderlichen Gräben) insgesamt rund 300 m³ Bodenaushub anfallen, der nach einem Angebot am Sportplatzrand gelagert werden soll, der andere Bieter geht gar nicht auf diesen Aushub ein.

 

Nach dem Verlegen der Drainage sind auf jeden Fall Renovationsarbeiten erforderlich, die zwei bis dreimal wiederholt werden sollten. Durch die Arbeiten auf dem Rasen wird der Boden verdichtet, der dann durch die Renovationsarbeiten wieder aufgelockert werden muss. Eine Nachsaat bei den Bodenarbeiten versteht sich von selbst. Nur ein Unternehmen bietet einmalig diese Leistung an.

 

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass beide Angebote nicht die insgesamt erforderlichen Arbeiten erfassen.

 

Aufgrund der bekannten Beschaffenheit des Bodens ist es zweifelhaft, ob die vorgesehene Drainage überhaupt ihren Zweck erfüllen kann. Es besteht der Verdacht, dass der Platz nicht den üblichen Normaufbau vorweist. Voraussichtlich wurde bei der Herrichtung des Rasenfeldes 2002 lediglich Mutterboden aufgefüllt, egalisiert und eingesät. Eine erforderliche Drainschicht, die zwischen der Rasentragschicht und einem nicht ausreichend durchlässigen Baugrund liegende Schicht, die das Sickerwasser aufnimmt und das Überschusswasser durch Drainstränge der Vorflut zuführt, ist voraussichtlich nicht vorhanden.

 

Bei einem Bodenaufbau aus reinem Mutterboden wird das Überschusswasser erst gar nicht den Drainsträngen zugeführt sondern durch den Mutterboden gebunden.

 

Bevor eine Drainage eingebracht wird, sollte unbedingt ein entsprechendes Bodengutachten und ein darauf basierender Ausbauvorschlag erstellt werden.

 

Der Antrag des SV Mesum wird bis zum Vorliegen dieses Gutachtens zurückgestellt.

 

Der Verein wurde über den Sachverhalt informiert.


Anlagen:

 

Antrag des SV Mesum auf eine städtische Zuwendung

Zwei Angebote