Betreff
Bebauungsplan Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum - Teil E" Umlegungsanordnung gemäß § 46 Baugesetzbuch
Vorlage
011/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planen und Umwelt“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine ordnet für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil E“, gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch die Umlegung an. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Begründung:

 

Die Grundstücksneuordnung erfordert intensive Erörterungsgespräche mit den Grundstückseigentümern. Aus rechtlichen, technischen und Kostengründen hält die Verwaltung die bodenordnerische Neuordnung  im Wege der Umlegung für zweckmäßig, zumal die Bodenordnung auch in den Teilgebieten A – D durch ein umfangreiches Umlegungsverfahren erfolgte und im Teilabschnitt E ähnlich gelagerte Eigentumsverhältnisse vorherrschen. Die Bodenordnung erfolgt unter Einhaltung der städtebaulichen Verträge zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und der Stadt Rheine.

 

In einem gemeinsamen Informationsgespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurden diese über die Grundzüge eines Umlegungsverfahrens informiert. Ein möglicher Zeitplan vom Anordnungsbeschluss bis zur Möglichkeit der Bebauung der Baugrundstücke wurde den Grundstückseigentümern vorgestellt.   

 

Die Umlegungsanordnung hat keine finanziellen Auswirkungen. Im Zuge der Umlegung werden die städtebaulichen Verträge auf der Grundlage des städtebaulichen Wohnbaulandkonzeptes umgesetzt. Umlegungsbedingte Aufwendungen werden durch Umlagen von den Umlegungsbeteiligten vereinnahmt.


Anlagen: