Betreff
Wasserrahmenrichtlinie der EU Einleitung von Niederschlagswasser in verschiedene Gewässer der Stadt Rheine Immissionsorientierte Untersuchung für die Ems, den Hemelter Bach und Randelbach
Vorlage
303/06
Aktenzeichen
FB 5.4-geh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen zur immissionsorientierten Untersuchung der Gewässer Ems, Hemelter Bach und Randelbach zur Kenntnis.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, den aus der immissionsorientierten Untersuchung abgeleiteten Maßnahmen- und Bauzeitenplan mit den Aufsichtsbehörden verbindlich zu verabreden.

 


Begründung:

 

1       Ausgangslage

 

In der Bau- und Betriebsausschusssitzung am 1. September 2005 wurde unter dem Punkt Informationen im öffentlichen Teil der Sitzung Auskunft gegeben zur Einleitung von Niederschlagswasser in die verschiedenen Gewässer in Rheine. Zur Darstellung der Sachlage ist der Infotext nachstehend noch einmal aufgeführt.

 

„Infotext vom 1. September 2005“:

 

Die Stadt Rheine betreibt ca. 70 Regenwassereinleitungen aus dem Kanalnetz in oberirdische Gewässer. Darüber hinaus wird aus der Kläranlage Rheine gereinigtes Abwasser in das Krafelds Beksken abgeleitet, welches wiederum in die Ems mündet.

 

Die meisten Einleitungen erfolgen in der zentralen Stadtlage direkt in die Ems. Diese Einleitungen bilden jeweils einen Abschlag aus dem so genannten Mischsystem des städtischen Kanalnetzes. In diesem Mischsystem werden die Schmutz- und Niederschlagswassermengen jeweils in einem Rohr abgeleitet.

 

Darüber hinaus werden einige Einleitungen in den Hemelter Bach, den Randelbach und im Südraum von Rheine in den Frischhofsbach und den Sunderbach betrieben.

 

Alle Abschläge aus dem städtischen Kanalnetz in die zuvor genannten Gewässer sind nach den einschlägig anerkannten Regeln der Technik angelegt. Daraus folgert in der Konsequenz, dass die Abwasserabgabe in Bezug auf das Niederschlagswasser in den letzten Jahren nicht gezahlt werden musste. Die gesparte Niederschlagswasserabgabe beträgt jährlich ca. 300.000,00 €.

 

Alle Erlaubnisse für Einleitungen in die Gewässer sind nach dem Wasserrecht grundsätzlich zeitlich befristet erteilt. In der Vergangenheit wurde dafür eine Zeitspanne von ca. 20 Jahren angesetzt. In den letzten Jahren haben die Wasserbehörden die zeitlichen Fristen für neue Einleitungen auf ca. 10 Jahre begrenzt. Das Gleiche gilt für bestehende Einleitungen, deren Einleitungsfrist abläuft. Auch hier ist grundsätzlich nur eine Verlängerung über 10 Jahre möglich.

 

Die Obere Wasserbehörde – Bezirksregierung Münster – hat jetzt den Zeitpunkt zum Erlaubnisende bei 2 Einleitungen zum Anlass genommen, keine Verlängerung über 10 Jahre auszusprechen. Vielmehr ist die Wasserbehörde nur bereit, jeweils ein Verlängerungsjahr zuzulassen, um in dieser Zeit eine neue grundsätzliche Planung vorzunehmen. Dieser geforderten Planung liegt die neue Wasserrahmenrichtlinie der EU zugrunde. Das Landeswassergesetz hat die Forderungen, die aus der Wasserrahmenrichtlinie abzuleiten sind, aufgenommen.

 

Die anerkannten Regeln der Technik haben sich somit geändert. Sie sind verschärft worden.

 

Es ist jetzt erforderlich, nicht nur die Einleitungen zu betrachten, für die jeweils die Erlaubnis ausläuft, sondern eine ganzheitliche nachhaltige Betrachtung aller Gewässer vorzunehmen. Aus diesem Grunde hat das Büro Hinrichs aus Rheine im Auftrag der Stadt Rheine nach einem vereinfachten standardisierten Nachweisverfahren alle Gewässereinleitungen der Stadt Rheine überprüft und deren Auswirkungen auf die Gewässer Ems, Hemelter Bach und Randelbach nachgewiesen. Der Nachweis zeigt, dass vor allem die Einleitungen in den Hemelter Bach und in den Randelbach die Gewässer zu stark beanspruchen. Um die Belastungen für die Gewässer zu reduzieren, sind nach diesem vereinfachten Nachweisverfahren an den verschiedenen Stellen Rückhalteanlagen notwendig. Der Nachweis zeigt eine Notwendigkeit von Rückhaltevolumen von insgesamt 27.000 m³.

 

Das durch das Büro Hinrichs im Zuge des vereinfachten standardisierten Nachweisverfahrens ermittelte Datenmaterial ist mit den Aufsichtsbehörden diskutiert worden. Dabei wurde bestätigt, dass an verschiedenen Einleitungsstellen ein zusätzliches Rückhaltevolumen nötig wird, um den rechtlichen Forderungen zu genügen. Bevor allerdings im Einzelnen über die Notwendigkeit der Schaffung von weiteren Rückhaltevolumen – Erdbecken vor den jeweiligen Einleitungen – mit den damit verbundenen hohen Investitionssummen diskutiert werden kann, ist nach Auffassung der Verwaltung in einem detaillierten Nachweisverfahren mit Simulationsberechnungen die Notwendigkeit der Investitionen zu bestätigen. Die Verwaltung hoffte seinerzeit, dass ein derartiger Nachweis die Möglichkeit bietet, die Forderungen, die sich aus den vorliegenden Ergebnissen des vereinfachten Nachweisverfahrens ergeben, zurückzufahren.

 

2       Das detaillierte Nachweisverfahren mit Simulationsberechnungen

 

Zwischenzeitlich hat das Büro Hinrichs im Auftrag der Stadt Rheine das detaillierte Nachweisverfahren mit Simulationsberechnungen durchgeführt. Betrachtungsgebiet der immissionsorientierten Untersuchung der Ems und ihrer Nebengewässer ist das geschlossene Siedlungsgebiet der Stadt Rheine. Darunter ist das zusammenhängende kanalisierte Einzugsgebiet zu verstehen, dessen Immissionen gemeinsam die Ems und ihre Nebenvorfluter belasten. Nach einer Festlegung durch das StUA Münster ist die Betrachtung auf das Einzugsgebiet der Ems von der Mündung des Frischhofsbaches in die Ems bzw. der Einleitung von Niederschlagswasser der Kaserne Gellendorf bis zum Betrachtungspunkt Ems an der Landesgrenze zu Niedersachsen auszurichten. Diese Festlegung deckt sich mit der bereits durchgeführten Immissionsbetrachtung für die Köttelbecke in Mesum, die im Zuge der Entwässerungsplanungserstellung für das Baugebiet Mesum-Nord notwendig wurde. Im durch das StUA Münster festgelegten Betrachtungsgebiet sind die Gewässer Ems, der Hemelter Bach und der Randelbach maßgebend.

 

Als wasserrechtliches Ziel ist vorgegeben, eine hydraulische Überlastung (erhöhter hydraulischer Stress; Beeinträchtigung der naturnahen Abflussdynamik) in den zuvor benannten Gewässern Ems, Hemelter Bach und Randelbach durch Niederschlagswassereinleitungen um nicht mehr als 10 % zu überschreiten. Wird bei der Betrachtung der zulässige Einleitungsabfluss überschritten, so sind zur Reduzierung der Einleitungswassermengen geeignete Maßnahmen, wie z. B. Neuanlagen oder Vergrößerungen von Regenrückhaltebecken, zu ergreifen.

 

Als Ergebnis des detaillierten Nachweises, der mit umfangreichen rechnergestützten Simulationsberechnungen geführt wurde, ist festzuhalten, dass die vorhandenen Niederschlagswassereinleitungsstellen die Ems, den Hemelter Bach und den Randelbach weniger strapazieren – hydraulisch; stofflich belastend – als es im Vorhinein anhand der vereinfachten standardisierten Nachweisführung den Anschein hatte. Insofern ist dieser jetzt durchgeführte detaillierte Nachweis für die Stadt Rheine vor allem aus finanzieller Sicht stark lohnend.

 

Das Büro Hinrichs aus Rheine wird in der Sitzung die detaillierte Nachweisführung und deren Ergebnisse erläutern.

 

3       Bauzeiten- und Maßnahmenplan

 

Die Erstellung des detaillierten Nachweises unter Punkt Nr. 2 ist in Konzeptgesprächen mit dem Staatlichen Umweltamt Münster abgestimmt. Ein fertiger Konzeptentwurf hat dem StUA Münster zwischenzeitlich vorgelegen, wobei durch das StUA eine förmliche Zustimmung zum Vorhaben signalisiert wurde.

 

Mit dem detaillierten Nachweisverfahren sind nachfolgend aufgeführte Maßnahmen als mindestens notwendig begründet worden:

 

3.1    Regenrückhaltebecken Germanenallee

 

Das vorhandene Regenrückhaltebecken Germanenallee hat ein nutzbares Stauvolumen von 5.500 m³. Dieses Stauvolumen ist um eine Größe von 1.826 m³ zu vergrößern. Die Einleitungswassermengen in den Hemelter Bach werden dadurch von 1.250 l/s auf 155 l/s reduziert. Die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens ist auf dem vorhandenen Rückhaltebeckengrundstück der Stadt Rheine möglich. Die Baukosten werden auf ca. 200.000,00 € geschätzt. Das Staatliche Umweltamt in Münster fordert die Umsetzung der Maßnahme bis Ende 2012.

 

3.2    Trennsystemgebiet Meisenstraße

 

Der Bereich Meisenstraße südlich des Hemelter Baches wird seit Jahrzehnten im Trennsystem entwässert. Das Niederschlagswasser fließt dabei an der Meisenstraße in den Hemelter Bach ab. Ein Rückhaltebecken wird für dieses Einzugsgebiet nicht betrieben. Die Berechnungen zeigen jetzt hier die Notwendigkeit zur Anlegung eines Regenrückhaltebeckens mit einem nutzbaren Volumen von ca. 1.750 m³. Das Becken kann hier als Erdbecken realisiert werden. Die Einleitungswassermengen in den Hemelter Bach werden durch dieses Becken auf 35 l/s wieder reduziert.

 

Der Stadt Rheine steht hier allerdings kein eigenes Grundstück für die Anlegung des Beckens zur Verfügung. Es ist erforderlich, dafür entweder ein Grundstück zu erwerben oder über ein Baurecht mit einem längerfristigen Pachtvertrag zu arbeiten.

 

In direkter Angrenzung zum Hemelter Bach befindet sich hier ein Ackergrundstück im Überschwemmungsgebiet des Hemelter Baches. Da auf einem derartigen Grundstück im Überschwemmungsgebiet des Hemelter Baches keine Baurechte erwartet werden können, wäre eine Zurverfügungstellung des Grundstückes für ein Regenrückhaltebecken in Erdbauweise denkbar. Die Genehmigungsfähigkeit für ein Regenrückhaltebecken als Erdbecken an dieser Stelle wird seitens der Verwaltung gesehen.

 

Die Investitionssumme für ein derartiges Erdbecken wird auf ca. 200.000,00 â‚¬ geschätzt. Darin nicht enthalten sind Kosten für den Ankauf des Grundstückes. Es ist vorgesehen, mit dem StUA Münster die Realisierung dieses Rückhaltebeckens bis Ende 2019 zu verhandeln.

 

3.3    Regenrückhaltebecken Ochtruper Straße/B 70 n

 

Hinter der B 70 n wird seitens der Stadt Rheine ein Regenrückhaltebecken als Erdbecken betrieben. Die Einleitungserlaubnis für dieses Becken war abgelaufen und ist jetzt für ein Jahr bis Ende 2006 verlängert worden. Im Zuge der Beantragung auf Verlängerung der Erlaubnis ist seitens der Aufsichtsbehörden die Forderung aufgestellt worden, diese hiermit vorgelegte Gesamtbetrachtung aller Niederschlagswassereinleitungen in die Gewässer zu erarbeiten.

 

Die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Regenrückhaltebecken B 70 n erfolgt in den Randelbach. Als Ergebnis der Untersuchungen durch das Büro Hinrichs ist festzuhalten, dass das Regenrückhaltebecken selbst in seiner jetzigen Form optimiert werden kann. Dabei ist das vorhandene Speichervolumen auf dem bestehenden Grundstück um 500 m³ zu vergrößern. Dieses ist möglich, indem der Auslaufbereich erneuert wird. Durch diese Erneuerung ist eine Erhöhung der Einstauhöhe möglich, wodurch wiederum die fehlende Speicherkapazität von 500 m³ geschaffen wird. Die Einleitungswassermengen werden durch die Erhöhung des Stauvolumens von 81 l/s auf 34 l/s reduziert. Die Investitionssumme für die Umbauarbeiten an diesem Rückhaltebecken wird auf 50.000,00 € geschätzt. Es soll mit den Aufsichtsbehörden vereinbart werden, die Umbauarbeiten bis Ende 2009 abzuschließen.

 

3.4    Salzbergener Straße

 

An der Salzbergener Straße im Bereich der Gaststätte Zum Frieden befindet sich eine kleine Niederschlagswassereinleitungsstelle der Stadt Rheine. Es ist erforderlich, vor der Einleitung in den Randelbach ein kleines Regenrückhaltebecken in einer Größe von nur 100 m³ anzulegen. Die Anlegung dieses Beckens ist in direkter räumlicher Nähe zum Randelbach auf dem Grundstück des Eigentümers von Twickel möglich. Bei einem Gespräch mit dem Eigentümer wurde deutlich, dass hier ein Baurecht verhandelt werden kann.

 

Die Investitionssumme zur Realisierung dieses Vorhabens wird auf unter 20.000,00 â‚¬ geschätzt. Es soll mit dem StUA Münster verhandelt werden, die Maßnahme möglichst bis Ende 2008 zu realisieren.

 

4       Zusammenfassung

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich durch die Verabschiedung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Übernahme in das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz die rechtlichen Grundlagen für die Einleitung in Gewässer geändert haben. Einleitungserlaubnisse werden i. d. R. befristet erteilt.

 

Die Wasserbehörden werden beim Auslaufen jeder Erlaubnis darauf achten, dass die o. g. Bemessungsregeln (linienbezogene Gewässerbetrachtung) angewendet werden.

 

Um einen rechtssicheren Zustand zu erhalten (Das Einleiten nach Ablauf einer Erlaubnis stellt einen Straftatbestand dar.), ist das o. g. Verfahren anzuwenden.

 

Mit den Aufsichtsbehörden lässt sich allenfalls über Sanierungsfristen verhandeln.