Betreff
53014-0162 Hünenborgstraße - Stichstraße (südl. v. Haus-Nr. 65 bis Schwedenstraße) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße/Thieberg" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II.Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
015/11
Aktenzeichen
TBR/Pl. - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“:

 

 

A. „Hünenborgstraße Stichstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

         Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m

bis 6,0 m breiten Mischfläche (ca. 20,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

 

      b)      Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)      Begrünung:

 

      Anlegung eines 2,0 m breiten Grünbeetes mit Straßenbaum- 

    bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

 

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, 1 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radweg

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau eines Fuß- und Radweges in Pflasterbauweise als Ver­bindung zwischen der Stichstraße „Hünenborgstraße“ und der „Schwedenstraße“.

 

 

      b)      Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung, 1 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

c)      Entwässerung:

 

Entwässerung in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mittels Straßenabläufen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Hünenborgstraße Stichstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)            niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-

          ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

                   b)       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeet mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

                             

                   c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus

                               anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

       3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Hünenborgstraße Stichstraße“ hat in der Zeit vom 06.12.2010 bis 21.12.2010 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Eingaben seitens der Anlieger eingegangen. Die Eingaben sind als Anlagen beigefügt.

 

 

1.                   Eingabe (Anlage 1):

              Verschiebung des geplanten Stellplatzes

             

              Abwägung:

             

Um den Eingangsbereich etwas zu verbreitern, wünscht ein Anlieger, dass der Parkplatz in Höhe von Haus Nr. 85 um 1 Meter nach Westen verschoben wird.

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch. Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu. 1.:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des geplanten Stellplatzes vor Haus Nr. 85 um 1 Meter in westliche Richtung.

 

 

2.                   Eingabe (Anlage 2):

              Wegfall des geplanten Stellplatzes und Einkürzung des Grünbeetes

             

              Abwägung:

             

Da ein Anlieger zwischenzeitig einen privaten Parkplatz auf westlicher Seite des Hauses errichtet hat, besteht die Notwendigkeit, den geplanten Stellplatz in diesem Bereich (Höhe Haus-Nr. 81) wegfallen zu lassen. Weiterhin wird dort eine Verschmälerung des Grünbeetes gewünscht, um besser in den errichteten Parkplatz einfahren zu können.

 

Eine Verschiebung des öffentlichen Stellplatzes ist aufgrund der Zufahrtssituation und der Lage der Zugänge nicht möglich, daher muss dieser entfallen. Um die Anfahrbarkeit des privaten Parkplatzes nicht einzuschränken, ist die Verschmälerung des Grünbeetes um ca. 0,5 m notwendig. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch. Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.:

 

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Stellplatzes vor Haus Nr. 81 und die Verkürzung des Grünbeetes um ca. 0,50 m auf westlicher Seite.

 

 

3.                   Eingabe (Anlage 3):

Verschiebung der geplanten Leuchte auf die gegenüberliegende Straßenseite

             

              3.1. Abwägung:

             

Von Anliegerseite wird die Verschiebung der geplanten Straßenleuchte, in Höhe von Haus-Nr. 79A, auf die gegenüberliegende Straßenseite gewünscht, da sich die straßenseitigen Schlafräume aufgrund bautechnischer Gründe nicht verdunkeln lassen.

 

Die Leuchtenabstände und der damit verbundene Grad der Ausleuchtung der Straße verändern sich durch eine Verschiebung nur geringfügig. Jedoch würde ein Verschieben der Leuchte zum Stellplatz hin die Befahrbarkeit dieses Stellplatzes einschränken. Daher wird vorgeschlagen, die Leuchte mittig von Haus Nr. 79A und Nr. 77 auf die gegenüberliegende Seite zu platzieren. Hierüber konnte mit dem Anlieger bereits eine Übereinkunft getroffen werden Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu. 3.1.:

 

Der Bauausschuss beschließt eine Verschiebung der geplanten Leuchte (vor Haus Nr. 79A) auf die gegenüberliegende Straßenseite mittig zwischen Haus Nr. 79A und Nr. 77.

 

 

Verschiebung des geplanten Stellplatzes um ein paar Meter in westliche Richtung

 

              3.2. Abwägung:

             

Um komfortabler in die private Grundstückszufahrt (Haus Nr. 79A) einbiegen zu können, wünscht der Anlieger eine geringfügige Verschiebung des geplanten Stellplatzes (gegenüberliegend).

 

Gemäß der bemessenen Fahrkurve für Pkw ist eine geringfügige Verschiebung des Stellplatzes für ein großzügigeres Einbiegen nicht von Vorteil. Lediglich der Wegfall des Stellplatzes brächte den gewünschten Vorteil.

Da jedoch genügend Platz (gemäß den Schleppkurven)  für das Ein- und Ausfahren aus der Zufahrt zur Verfügung steht, ist ein Wegfall des Stellplatzes nicht empfehlenswert. Hierüber konnte mit dem Anlieger bereits eine Übereinkunft getroffen werden.

 

Abwägungsbeschluss zu. 3.2.:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Wunsch des Anliegers aus den oben genannten Gründen nicht zu.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A. Hünenborgstraße Stichstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

              

Die Planung sieht einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich der Stichstraße wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert.

Die Mischfläche besteht aus abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen. Der Wendehammer erhält im inneren Bereich eine niveaugleiche rote Pflasterfläche. Dies verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.

 

      Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb

               der Mischfläche erstellt.

 

               Zur Verschwenkung der Fahrbahn wird ein Grünbeet angelegt, das durch

               eine Rundbordanlage eingefasst wird.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Bestückung von 1x 11 Watt und einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.

 

               Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuch-

               tungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen

entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

B. Fuß- und Radwege

 

Als Verbindung zwischen der Stichstraße „Hünenborgstraße“ und der östlich gelegene Schwedenstraße wird ein Fuß- und Radweg in Pflasterbauweise erstellt.

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten 1x11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

Die Entwässerung wird über eine Entwässerungsrinne mit Straßenabläufen und einen Anschluss an den vorhandenen Kanal erzielt.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Hünenborgstraße Stichstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Eingabe
  2. Eingabe
  3. Eingabe
  4. Lageplanverkleinerung