Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172, Kennwort: "Lindenstraße-West", der Stadt Rheine I. Änderungsbeschluss II. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit III. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
304/06
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Im Eckbereich Sprickmannstraße/Frankenburgstraße soll ein Ärztehaus (medizinisches Versorgungszentrum Rheine) entstehen.

 

Dies entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Sondergebiet (Ärztehaus).

 

Der Bebauungsplan muss geringfügig geändert werden, da das künftige Ärztehaus bündig mit der Sprickmannstraße realisiert werden soll. Insofern bedarf es der Änderung der überbaubaren Fläche und der Erhöhung der GFZ, sodass nunmehr das Ärztehaus in einer Flucht mit den Berufsbildenden Schulen zur Sprickmannstraße hin errichtet werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.       Änderungsbeschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 172, Kennwort: „Lindenstraße-West“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 654, 109 und 110, Flur 120 (tlw.), Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich im Eckbereich Sprickmannstraße/Frankenburgstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

 

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.


 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172, Kennwort: „Lindenstraße-West“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Anlagen:

Anlage 1: Änderungsantrag

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Plan ALT

Anlage 4: Plan NEU

Anlage 5: Begründung