Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplans 2011- 2014 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52 - 57
Vorlage
022/11
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5/ Produktgruppen 52 - 57 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2010 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2014 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2011 – 2014.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5/ Produktbereiche 52 - 57. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 weist einen Fehlbetrag von 8,414 Mio. Euro aus. In den Folgejahren liegen die Fehlbeträge nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.

 

Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5 / Produktbereiche 52 - 57 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

„Im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 sind erstmals für alle Produkte oder Produktgruppen, die im Haushaltsplan dargestellt werden, 2 weitere Spitzenkennzahlen aufgenommen worden:

 

  • Deckungsgrad

Mit dieser Kennzahl wird der prozentualle Anteil der Erträge zu den Aufwendungen dargestellt.

  • Zuschuss je Einwohner

Mit dieser Kennzahl wird der Zuschussbedarf dargestellt, den das jewilige Produkt pro Einwohner „kostet“.

 

Die Kenzahlen sind ab 2010 dargestellt, da für 2009 die Rechnungsergebnisse noch nicht feststehen.

 

 

Ergänzende Stellungnahme Fachbereich 5:

 

Aus Sicht des Fachbereiches 5 sind die in der beigefügten Aufstellung aufgeführten Änderungen (Anlage 1) unbedingt erforderlich. Zu den einzelnen Positionen folgende Erläuterungen:

 

Ergebnisplan

 

Zu lfd. Nr. 1 “Anpassung Miete TBR:

Die TBR zahlt für die Inanspruchnahme der Diensträume im neuen Rathaus Miete. Die Miete muss nachträglich angepasst werden, da auch Büromöbel und sonstige Einrichtungsgegenstände – entgegen zuvor angestellten Überlegungen seitens der TBR - damit abgegolten werden sollen.  

Ein Teilbetrag – zunächst 5 T€ jährlich - ist für die Anschaffung von neuen Einrichtungsgegenständen im Investitionshaushalt zu veranschlagen. Der Restbetrag ist bei den Aufwendungen für Abschreibungen in den Produkten 5301 und 5501 bereits berücksichtigt.

 

Zu lfd. Nr. 2 „Radweg K 68 (OD-L 593)“ :

Die Projekte 53013-004/53013-007  „Beteiligung der Stadt Rheine am Radweg K68“ und 53013-005  „Beteiligung der Stadt Rheine am Radweg K77“  werden aufgrund neuer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Einführung von NKF nicht mehr im Investitionsplan dargestellt, da der Kreis Eigentümer dieser Radwege ist. Der Anteil der Stadt Rheine ist nach Fertigstellung in der Ergebnisrechnung als Aufwand über den gesamten Abschreibungszeitraum (50 Jahre) zu berücksichtigen. Dies ist für das Projekt 53013-007 „Radweg K68“ für 2013 und 2014 bisher übersehen worden und muss nachträglich veranschlagt werden.

 

Zu lfd. Nr. 3 „Anpassung Stromkosten“:

Im Dezember 2010 wurde seitens der Stadtwerke die Erhöhung des EEG-Zuschlages zum 1. Januar 2011 mitgeteilt. Der EEG-Zuschlag erhöht sich demnach von bisher 2,436 ct/kWh auf 4,200 ct/kWh (=+ 1,764 ct/kWh = +72 Prozent).

 

Bei einem angenommen Gesamtverbrauch von 4,8 Mio. kWh Strom pro Jahr für die städtischen Gebäude erhöhen sich die Stromkosten für das Jahr 2011 (und Folgejahre) aufgrund der Erhöhung des EEG-Zuschlages um rund 85.000 Euro.

 

Bei der Aufstellung der Planansätze für den HH-Plan war die sprunghafte Erhöhung des EEG-Zuschlages nicht bekannt gewesen. Die Mehrkosten in Höhe von 85.000 Euro sind in der derzeitigen HH-Planung für das Jahr 2011 (und folgende Jahre) nicht berücksichtigt und sind daher zusätzlich einzuplanen.

 

 

Investitionsplan

 

Zu lfd. Nr. 4 „Ausgleichsleistungen Beteiligte (Bodenordnung Mesum Nord Teil 1)“:

Aufgrund aktuell vorliegender Erkenntnisse muss der Ansatz von 2011 nach 2014 verschoben werden.

Die Geldleistung ist als öffentliche Last im Grundbuch abgesichert und die Fälligkeit ist zeitlich an die Realisierung eines Bauvorhabens gekoppelt. Es besteht eine unbefristete Bauverpflichtung, die bisher noch aussteht und voraussichtlich erst in 2014 realisiert werden kann.

 

Zu lfd. Nr. 5 „Ausgleichsleistungen Beteiligte (Bodenordnung Mesum Nord Teil 3):

Die Erträge aus der Bodenordnung sind an die Aufstellung des Bebauungsplanes Mesum-Nord, Teil 3 gekoppelt. Hierbei gibt es Verzögerungen.

Dadurch entfallen in 2011 Einzahlungen. 2014 wird der Ansatz entsprechend erhöht. Die Gesamteinzahlungen bei diesem Projekt verändern sich nicht.

 

Zu lfd. Nr. 6 „Fehlende Ansätze 2014 - Einzahlungen“:

Aufgrund eines Abstimmungsproblems wurden irrtümlich die nicht projektbezogenen Ansätze für 2014 im Haushaltsplanentwurf nicht veranschlagt. Dies muss zum endgültigen Haushaltplan 2011 nachgeholt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um KAG Beiträge, die keinem Projekt zugeordnet werden können, da die Projekte bereits vor Jahren baulich beendet wurden, aber noch Restzahlungen in geringer Höhe ausstehen (Stundungen/Ratenzahlungen).

 

Zu lfd. Nr. 7 „Flächenverkauf Umfeld Humboldtplatz“:

Zur Weiterentwicklung des Umfeldes des Humboldtplatzes ist eine ehemalige öffentliche Verkehrsfläche verkauft worden. Der Vertrag ist inzwischen geschlossen. Die Einzahlung aus dem Vertrag sind beim Produkt „öffentliche Verkehrsflächen zu veranschlagen. Ein Teil des Kaufpreises (ca. 60 T€) muss allerdings in der Bilanz berichtigt werden – mindert indirekt den Kaufpreis -, ist aber im Haushaltsplan nicht gesondert zu veranschlagen.

 

Zu lfd. Nr. 8 und 14 „Stellplatzanlage Humboldtplatz“:

Im Zusammenhang mit dem Flächenverkauf muss nun auch die Errichtung der Stellplatzanlage am Humboldtplatz nachträglich veranschlagt werden.

 

Zu lfd. Nr. 9 „Auszahlung für Inventar aufgrund Erhöhung Miete TBR“:

Aufgrund der Anpassung der Miete der TBR – siehe Erläuterungen zu lfd. Nr. 1 – muss auch ein Auszahlungsansatz für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen. Der Betrag weicht deutlich von der Einnahmeposition ab, da durch die Einnahme auch beispielsweise Abschreibungen abgegolten werden, die bereits bei den Produkten 5301 „Öffentliche Verkehrsflächen“ und 55 „Öffentliche Grünflächen“ veranschlagt sind.

 

Zu lfd. Nr. 10 „Fehlende Ansätze 2014 - Auszahlungen“:

Siehe hierzu die Erläuterungen zu lfd. 6. Ergänzend hier einige Beispiele für die Ausgabenseite:

-      Planungsleistungen

-      Grunderwerbsausgaben

-      Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen

-      Baustraßen (siehe auch lfd. Nr. 9)

 

 

Zu lfd. Nr. 11-13 „Baustraßen“:

Für die Erstellung von Baustraßen etc., die für den Finanzplanungszeitraum noch nicht konkret benannt werden können, wird ein fester Betrag veranschlagt. Für das Haushaltsplanjahr 2011 liegen die konkreten Projekte jetzt vor. Daher kann der Betrag in Höhe von 140 T€ entfallen und die beiden Baustraßen mit den voraussichtlichen Auszahlungen veranschlagt werden. Für die Egon-Senger-Straße kann zusätzlich der bereits vorhanden Projektansatz in 2012 in Höhe der voraussichtlichen Kosten für die Baustraße gemindert werden. 

 

 


Anlagen:

 

Änderungen HHPLE/HHPL

VE