Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplans 2011- 2014 Sonderprojekt "Bahnflächen"
Vorlage
024/11
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderprojekts „Bahnflächen“ unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2010 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2014 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2011 – 2014.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderprojekts „Bahnflächen“. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 weist einen Fehlbetrag von 8,414 Mio. Euro aus. In den Folgejahren liegen die Fehlbeträge nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.

 

Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für das Sonderprojekt „Bahnflächen“ vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

Ergänzende Stellungnahme Fachbereich 5:

 

Aus Sicht des Fachbereiches 5 sind die in der beigefügten Aufstellung aufgeführten Änderungen (Anlage 1) unbedingt erforderlich. Zu den einzelnen Positionen folgende Erläuterungen:

 

Ergebnisplan

 

Keine Änderungen

 

 

Investitionsplan

 

Zu lfd. Nr. 1

Bereit in 2010 konnten deutlich mehr als geplant Fördermittel (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) für den Bahnhofsausgang West abgerufen werden. Demzufolge müssen die Planzahlen für die Folgejahre entsprechend angepasst werden.

 

Zu lfd. Nr. 2-4

Ende des Jahres 2010 hat die Stadt Rheine unvorhergesehen den letzten Förderbescheid für die beantragten Städtebaufördermittel erhalten. Neben den bisher beantragten Mitteln wurden zusätzlich 140 T€ Fördermittel für die unter Auszahlungen aufgeführten Positionen (6 und 7) bewilligt. Für das Sonderprojekt Bahnflächen liegen nun alle Förderbescheide vor. Die Haushaltplanung muss für die Folgejahre unter Berücksichtigung den bis Ende 2010 geleisteten Auszahlungen entsprechend angepasst werden.

 

Zu lfd. Nr. 5-6

Bisher waren die Verkaufserlöse für Grundstücksverkäufe nicht in voller Höhe veranschlagt. Mit der Vorlage des letzten Förderbescheides ist verbunden, die Gesamtmaßnahme mit allen Ein- und Auszahlungen bis 2014 zu veranschlagen. Dem wird hiermit Rechnung getragen.

 

Zu lfd. Nr. 7-8

Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Fördergeber wurden zwei Ausgabepositionen zusätzlich als Förderfähig anerkannt. Diese waren bisher nicht veranschlagt.

 


Anlagen:

 

Änderungen HHPLE/HHPl

VE Bahnflächen