Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplans 2011- 2014 Sonderprojekt "Kaserne Gellendorf"
Vorlage
025/11
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget Sonderprojekts „Kaserne Gellendorf“ unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2010 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2014 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2011 – 2014.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderprojekts „Kaserne Gellendorf“. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 weist einen Fehlbetrag von 8,414 Mio. Euro aus. In den Folgejahren liegen die Fehlbeträge nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.

 

Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für das Sonderprojekt „Kaserne Gellendorf“ vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

 

 


Anlagen:

 

VE Gellendorf