Betreff
53014-3522 Nadigstraße 2. Bauabschnitt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L 12, Kennwort:"Felsenstraße" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
029/11
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Nadigstraße (2. Bauabschnitt) zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

 

  1. Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Die Nadigstraße befindet sich im Stadtteil Dutum und verläuft parallel zur Dutumer Straße. Der zu erneuernde Bereich (2. BA) beginnt an dem bereits ausgebauten  Abschnitt der Nadigstraße – in Höhe der Wieckstraße - und endet an der Felsenstraße. Der ausgebaute 1. Bauabschnitt der Nadigstraße wurde als Verkehrsberuhigter Bereich erstellt. Die Felsenstraße ist als Sammelstraße eingestuft und dient als ÖPNV-Route. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt dort 50 km/h.

Die Nadigstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anlieger- bzw. Wohnstraße (nach RASt 06) einzustufen.

Der nun geplante Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erstellt werden, um den durchfahrenden Verkehr zu minimieren.

 

 

  1. Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Der zweite Bauabschnitt der Nadigstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. L 12, Kennwort: „ Felsenstraße“. Der Bebauungsplan ist seit 1967 rechtsgültig. Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 9,00 m festgesetzt. Die vorhandenen Grundstücksparzellen an dem bereits ausgebauten Abschnitt der Nadigstraße sind überwiegend bebaut. Im 2. Bauabschnitt sind bis auf 3 Grundstücke alle Anliegerflächen bebaut. Daher soll nun auch der verbleibende 2. Abschnitt der Nadigstraße in Richtung Felsenstraße erneuert werden.

         

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erfolgen.

Diese Ausbauform entspricht der benachbarten Wieckstraße und dem bereits ausgebauten Teilstück der Nadigstraße (Bebauungsplan Nr. 298 „Wohnpark Dutum Teil B“) und schafft dadurch ein einheitliches Erscheinungsbild.

Die endgültige Herstellung des Einmündungsbereiches zur Felsenstraße erfolgt im Zusammenhang mit dem späteren Ausbau der Felsenstraße.

 

 

  1. Bestandssituation:

 

Etwa im Jahre 1967 wurden in Höhe der Hochhäuserblöcke eine asphaltierte Fahrbahn und ein südlich gelegener Gehweg erstellt. Da auf nördlicher Seite keine Bebauung vorhanden war, wurde dort auf den Gehweg verzichtet. Die Breite des bestehenden südlichen Gehweges beträgt 1,75 m. Die Fahrbahn wurde in 6,50 m Breite erstellt. Die verbleibende Breite des unbefestigten Seitenstreifens beträgt 0,75m. Beleuchtungseinrichtungen, sowie Rinnen und Abläufe gehörten zum Ausbau der Nadigstraße, die ehemals Nienbergstraße hieß. Ein Mischwasserkanal wurde jedoch erst im Jahr 2002 eingebaut.

 

An der einmündenden Felsenstraße befinden sich zurzeit unbefestigte bzw. z.T geschotterte Seitenstreifen. Lediglich südlich der Nadigstraße fügt sich ein einseitiger Gehweg entlang der Felsenstraße an. In etwa 40 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle an der Felsenstraße.

 

Der asphaltierte Straßenabschnitt der Nadigstraße ist veraltet und weist Schäden auf. Für Fußgänger steht zudem auf nördlicher Straßenseite kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da der Seitenraum unbefestigt und zu schmal ist. Aus den genannten Gründen ist eine Erneuerung durchzuführen.

Da auf der gesamten Länge der Nadigstraße künftig ein einheitliches Bild entstehen soll, ist für den Ausbau des nun anstehenden zweiten Abschnittes eine vollständige Erneuerung in Form des niveaugleichen Mischprinzipes vorgesehen.

 

 

  1. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 9,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche liegt zwischen 5,00 m und 7,00 m (9,00 m). Um auf der gesamten Straßenlänge den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasters (rot/grau) vorgesehen.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch Reduzierung und Verschwenkung der befahrbaren Breite mittels wechselseitigen und beidseitigen Einbaues von Grünbeeten und Parkständen.

 

Die Parkstände erhalten eine Breite von 2,00 Metern und sind zwischen 5,00 m und 6,50 m lang. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt. Zur Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine r=9 cm verwendet. Die Tiefe der Beete variiert zwischen 2,00 m und  3,50 m.

     

 

  1. Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen der Nadigstraße erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne mit Abläufen und Anschlüssen an die vorhandene Mischwasserkanalisation.

 

 

  1. Beleuchtung

 

Im geplanten Bauabschnitt der Nadigstraße befinden sich zurzeit Pilzkopfleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 4,50 m. Die Abstände der vorhandenen Leuchten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Leuchten werden daher durch energieeffizientere Anlagen, wie den Seitenaufsatzleuchten (1x26W), mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m ausgetauscht.

Da der 2. Bauabschnitt über eine 9,00 m breite Fahrbahn verfügt, ist ein Wechsel der Lichtpunkthöhe von 4,5 m auf 6,0 m sinnvoll.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

  1. Abrechnung der Baukosten

 

Der 2. Bauabschnitt der Nadigstraße wurde 1967 erstmalig hergestellt. Die Anlage ist heute infolge bestimmungsgemäßer Benutzung verschlissen und zu erneuern. Die Erneuerung erfolgt durch Herstellung eines verkehrsberuhigten Bereiches. Bei diesem Ausbau handelt es sich um eine „nochmalige Herstellung“ im Sinne des §8 KAG NRW.

Die beitragsfähigen Herstellungskosten sind zu 70% auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umzulegen.

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des geplanten Abschnittes erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2011.

 

 

10.  Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2011 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan zur Offenlage, M. 1:-