Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 auf der
Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ erstellten
Prioritätenliste, die Haushaltsmittel wie folgt einzusetzen:
- Barrierefreie Sanierung des
städtischen Grundstückes/Gebäudes Thiemauer 42, 48431 Rheine –
Begegnungsstätte
(Haushaltsmittel 2010)
1. barrierefreier Ausbau der Hof- und Gartenfläche
Kostenschätzung der Technischen Betriebe Rheine
(TBR) vom 4. November 2010 26.803,00
€
2. Sanierung/Umbau
Behinderten-WC-Anlage
Kostenschätzung des
Fachbereiches Planen
und Bauen (FB 5) 15.000,00 €
- Pflasterung – Bodenindikatoren und
akustische Signalanlage für sehbeeinträchtigte Menschen im Kreuzungsbereich
Osnabrücker
Straße/Windmühlenstraße/Aloysiusstraße
(Haushaltsmittel 2010/2011)
Kostenschätzung Vorplanung FB 5 70.000,00 €
- Einbau eines behindertengerechten
Aufzuges in der Grüterschule, Mittelstraße 41, 48431 Rheine
(Haushaltsmittel 2011/2012)
Investitionsbedarf Kostenschätzung des FB 5 120.000,00 €
Begründung:
Die Mittelverwendung „behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ für die Jahre 2010 bis 2012 wurde bereits in der Sozialausschusssitzung am 07. Dezember 2010 - Vorlagennummer 521/10 - beraten. Der Punkt wurde vertagt.
Eine Übersicht zum Stand der noch nicht vollständig realisierten barrierefreien Maßnahmen ist in der Anlage 1 beigefügt.
Eine Übersicht über die Haushaltsmittel 2010 und die im Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2012 vorgesehenen Haushaltsmittel sieht wie folgt aus:
Haushaltsansatz 2010 102.000,00 €
Gebunden - Beschluss des Sozialausschusses 08.12.09 29.584,00 €
Haushaltsmittel 2010, über die im Rahmen der
Ergänzungsvorlage zu entscheiden ist 72.416,00
€
Laut Haushaltsplanentwurf/Finanzplanung
2011/2012 vorgesehene Mittel
2011
102.000,00
€
2012
102.000,00
€
Zu der in der letzten Sitzung des Sozialausschusses aufgeworfenen Frage, warum die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen an dem städtischen Gebäude Thiemauer 42 nicht aus dem Erhaltungs-/Instandhaltungsaufwand des FB 5 Gebäudewirtschaft finanziert wird, wurde mit dem FB 5 Rücksprache genommen.
Diese Rückfrage hat ergeben, dass eine Sanierung der betreffenden WC-Anlage aus Mitteln des Erhaltungsaufwandes der Gebäudewirtschaft in der Prioritätenliste mittelfristig nicht vorgesehen ist.
Die WC-Anlage in den Räumen der Begegnungsstätte entspricht nicht der alten DIN 18024/18025 und auch nicht der ab Oktober 2010 geltenden DIN 18040 für behindertengerechte Toilettenanlagen.
Durch kleinere Sanierungsmaßnahmen, die ggf. langfristig im
Rahmen der Gebäudeunterhaltung zur Verfügung gestellt werden könnten, kann kein
DIN-gerechtes Behinderten-WC entstehen, es muss eine grundsätzliche
Neugestaltung des WC`s nach DIN 18040 erfolgen.
Auch der von der Arbeitsgruppe Barrierefreiheit vorgeschlagene Ausbau der Hof- und Gartenfläche des Grundstücks Thiemauer 42 ist mehr als eine reine Unterhaltsmaßnahme. Es handelt sich hierbei um eine grundsätzliche Sanierung der Hofflächen, um diese barrierefrei nutzen zu können. Eine Finanzierung aus Unterhaltungsmitteln ist deshalb nicht möglich.
Die WC-Anlage und auch die Hofnutzung dienen nicht ausschließlich den Besuchern des Clubs Behinderter und ihrer Freunde im Kreis Steinfurt und Umgebung e. V. (CeBeeF), sondern auch für die Besucher/innen mit Handicap des gegenüberliegenden Mehrgenerationenhauses (städtisches Gebäude).
Beide Maßnahmen am städtischen Gebäude/Grundstück Thiemauer 42 dienen dazu, eine uneingeschränkte Teilhabe und Aufenthaltsqualität der betroffenen Besucher/innen mit Handicap zu ermöglichen und die Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus zu sichern. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahmen „Barrierefreie Sanierung des städtischen Grundstückes/Gebäudes Thiemauer 42, 48431 Rheine - Begegnungsstätte“ wie in der Eingangsvorlage aus den Mitteln Barrierefreiheit zu beschließen.
Anlagen:
Übersicht zum Stand der noch nicht vollständig realisierten barrierefreien Maßnahmen