Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Jugendamt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2010 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2014 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2011 – 2014.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 weist einen Fehlbetrag von 8,414 Mio. Euro aus. In den Folgejahren liegen die Fehlbeträge nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.
Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
· Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
· Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
· Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Jugendamt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 sind erstmals für alle Produkte oder Produktgruppen, die im Haushaltsplan dargestellt werden, 2 weitere Spitzenkennzahlen aufgenommen worden:
- Deckungsgrad
Mit dieser Kennzahl wird der prozentualle Anteil der Erträge zu den Aufwendungen dargestellt.
- Zuschuss
je Einwohner
Mit dieser Kennzahl wird der Zuschussbedarf dargestellt, den das jewilige Produkt pro Einwohner „kostet“.
Die Kenzahlen sind ab 2010 dargestellt, da für 2009 die Rechnungsergebnisse noch nicht feststehen.
In den
Fachausschussberatungen sollen auch die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
einfließen, die im Internet bzw. in der Informationsveranstaltung zum Haushalt
abgegeben wurden. Die Liste der Anregungen ist als Anlage beigefügt.
Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:
Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2011 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf.
Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:
Förderung junger Menschen und
Familien (2101)
Bei der Position Hilfen zur Erziehung musste der Ansatz der tatsächlichen Fallzahl- und Ausgabenentwicklung angepasst werden. Der Ausgabeansatz wurde um 360 T€ erhöht. Gleichzeitig konnten jedoch auch Mehreinnahmen bei den Kostenerstattungen iHv. 100 T€ veranschlagt werden. Das Budget steigt damit um 260 T€. Dieses bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3,7 %.
Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)
Das Budget für die
institutionelle Kindertagesbetreuung wurde wie folgt gebildet:
Im laufenden
Kindergartenjahr 2010/2011 (August 2010 – Juli 2011) werden insgesamt 2.197
Plätze finanziert. In dieser Zahl ist die Erweiterung für die
Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst enthalten. Für das Kindergartenjahr
2011/2012 sind 2 zusätzliche Gruppen mit insgesamt 40 Plätzen für den
Planungsbezirk Rheine rechts der Ems kalkuliert. Die Erweiterung des Jakobi-Kindergartens
um 1 Gruppe und die 3 zusätzlichen Gruppen im Bereich links der Ems sind bei
der Ermittlung der Betriebskosten bewusst nicht berücksichtigt worden, da mit
der Fertigstellung der Baumaßnahmen im laufenden Kalenderjahr 2011
realistischer Weise nicht mehr gerechnet werden kann. Ab Sommer 2011 ist somit
mit einer Platzzahl von 2.237 kalkuliert worden.
Die für die
Budgetermittlung zugrunde gelegten Platzzahlen stimmen nicht mit den in der
Kindergartenbedarfsplanung ausgewiesenen Ausbaustufen überein. Begründet wird
dies damit, dass die geplanten und notwendigen Investitionsmaßnahmen zeitlich
nicht wie geplant realisiert werden können. Unter Berücksichtigung der vorrangigen
Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter
von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht hat das zur Konsequenz, dass die
Plätze für die unter 3-Jährigen nicht in der geplanten Anzahl zur Verfügung
stehen.
Budgetveränderungen
für die Jahre 2012 ff. werden unter Berücksichtigung der noch zu realisierenden
Ausbaumaßnahmen und der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zeitnah
ermittelt.
Im System „Elternbeiträge, Landeszuschüsse zu den Betriebskosten, Betriebskosten und Rheiner Modell“ errechnet sich damit gegenüber der Finanzplanung folgender zusätzlicher Budgetbedarf:
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
+68,2 T€ |
+137 T€ |
+41 T€ |
+41 T€ |
Bei dieser Neukalkulation konnten die Auswirkungen des Urteils des Verfasssungsgerichtshofes NRW vom Okt 2010 zum Konnexitätsprinzip noch nicht berücksichtigt werden. Der Verfasssungsgerichtshof NRW hat bekanntlich die Verletzung des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips gerügt und dass Land NRW aufgefordert, die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung zu entschädigen, die ihnen durch den Ausbau der U3-Betreuung entsteht. Zwischenzeitlich finden die ersten Gespräche zwischen Vertretern des Landes und der Kommunen statt; Ergebnisse liegen aber noch nicht vor.
Eine weitere Verbesserung des Budgets 2102 ist durch die anstehende Neuregelung des SGB II denkbar. Die Stadt Rheine fördert derzeit als freiwillige Leistung für die Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, die Mittagsverpflegung in den Tageseinrichtungen. Für diesen Zweck stehen 60 T€ zur Verfügung. Ein Bestandteil des jetzt im SGB II neu geplanten Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche soll sein, dass die Mehraufwendungen für die in Tageseinrichtungen für Kinder angebotene gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, die über den Selbstbehalt von 1,00 €/Tag hinaus gehen, erstattet werden. Sollten diese Planungen Gesetzeskraft erlangen, würden die freiwillige Leistungen der Stadt Rheine hinter dem gesetzlichen Anspruch zurückstehen.
Der Ansatz für die Tagespflege wurde im Finanzplanungsjahr 2014 um 106 T€ erhöht, weil die Tagespflegeausbauplanung für 2014 gegenüber 2013 diese letzte Steigerungsrate vorsieht.
gesetzliche Vertretung für
Minderjährige und Erwachsene (2103)
Der Zuschuss an den Diakonischen Betreuungsverein erreicht derzeit nicht den veranschlagten Haushaltansatz, so dass 2 T€ eingespart werden können.
Kinder- und Jugendarbeit (2104)
Die tatsächlichen Einnahmen (Eintrittsgelder für Veranstaltungen und Gebühren für den Ferienpass) lagen in der Vergangenheit über den Haushaltsansätzen, so dass dieser Ansatz jetzt um 7,9 T€ erhöht wurde.
Öffentliche Spielplätze (2105)
Für den Neubau des Kinderspielplatzes am Staelskottenweg hatte es in der Vergangenheit eine zweckgebundene Einnahme iHv. 34 T€ gegeben. 10 T€ werden als Aufwand veranschlagt; der Restbetrag wird im Investionsplan veranschlagt.
Der bisherige Ansatz von 5 T€ für „Beschäftigungsprojekte Spielplätze“ wird in dieser Form nicht benötigt. 1T€ wurden in die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verschoben, um dort den Betreuungsaufwand (u.a. für die Projekte anläßlich der Neugestaltungen von Spielplätzen) zu erhöhen. 4 T€ tragen zur Haushaltskonsolidierung bei.
Nicht im vorliegenden
Entwurf des Ergebnisplanes veranschlagt:
Förderung junger Menschen und
Familien (2101)
Am 24.6.2010 hat der Jugendhilfeausschuss die Einführung des Elternbegleitbuches zum 1. Januar 2011 beschlossen. Die Verteilung des Elternbegleitbuches soll durch die Familienbildungsstätte erfolgen. Die notwendigen Gespräche mit der FBS wurden geführt; hierüber wurde dem Ausschuss berichtet.
Der Beschluss stand unter dem Vorbehalt: „wenn die dafür notwendigen Haushaltsmittel im Budget 2101 erwirtschaftet werden können.“
Im Rahmen des Berichtswesens ist mitgeteilt worden, dass von einer Budgetüberschreitung von bis zu 400 T€ im Jahre 2010 ausgegangen werden muss.
Somit konnte die Einführung des Elternbegleitbuches zum 1. Januar 2011 nicht realisiert werden.
Bei der Erhöhung des Budgets 2101 im Vergleich zur Finanzplanung um 260 T€ sind die Kosten der Einführung des Elternbegleitbuches in Höhe von ca. 30 T€ (Verteilung und Druckkosten) nicht enthalten.
Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:
Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2011 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Gegenüber dem Vorjahr gibt es nur eine Änderung:
Öffentliche Spielplätze (2105)
Für den Neubau des Kinderspielplatzes am Staelskottenweg hatte es in der Vergangenheit eine zweckgebundene Einnahme iHv. 34 T€ gegeben. 24 T€ werden als Investition veranschlagt; der Restbetrag wird im Ergebnisplan veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.