Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2011- 2014, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales
Vorlage
050/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2010 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2014 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2011 – 2014.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Produktgruppe Soziales. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 weist einen Fehlbetrag von 8,414 Mio. Euro aus. In den Folgejahren liegen die Fehlbeträge nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.

 

Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 sind erstmals für alle Produkte oder Produktgruppen, die im Haushaltsplan dargestellt werden, 2 weitere Spitzenkennzahlen aufgenommen worden:

 

  • Deckungsgrad

Mit dieser Kennzahl wird der prozentualle Anteil der Erträge zu den Aufwendungen dargestellt.

  • Zuschuss je Einwohner

Mit dieser Kennzahl wird der Zuschussbedarf dargestellt, den das jewilige Produkt pro Einwohner „kostet“.

 

Die Kenzahlen sind ab 2010 dargestellt, da für 2009 die Rechnungsergebnisse noch nicht feststehen.

 

In den Fachausschussberatungen sollen auch die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger einfließen, die im Internet bzw. in der Informationsveranstaltung zum Haushalt abgegeben wurden. Die Liste der Anregungen ist als Anlage beigefügt.

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2011 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf.

 

Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:

 

Leistungen zur Grundversorgung (220)

 

Im Teilprodukt Hilfen nach dem SGB II (2201) kommt es zu einem Rückgang der Personalkostenerstattung um 567,5 T€, da der Kreis Steinfurt die Delegation der Brückenjobkoordination und des Fallmangements mit Wirkung 01.01.2011 zurückgezogen hat.

 

Gleichzeitig sinken jedoch auch die Personalaufwendungen für die eigenen MitarbeiterInnen und der Transferaufwand für die Personalkostenerstattung der bis dato mit der Brückenjobkoordination beauftragten Träger wurde gestrichen. Insgesamt wird damit der errechnete Rückgang bei der Personalkostenerstattung ausgeglichen.

 

 

Im Teilprodukt Unterhaltsvorschussleistungen (2203) musste das Budget wegen gestiegener Fallzahlen um 10 T€ erhöht werden. Die dazugehörende Kennzahl muß für die Zeit von 2011 ff noch von 620 auf 630 erhöht werden.

 

 

Betreuung von Migranten (2204)

 

Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der zu betreuenden Plätze in Übergangseinrichtungen rückläufig. Die Kosten für die haustechnische Wartung der Häuser und die ergänzende Ausstattung der Wohnungen sind damit zurückgegangen. Der vorhandene Ansatz konnte um 10 T€ reduziert werden.

 

 

Offene Altenarbeit (2208)

 

Nach dem die Seniorenberatungsstelle des Caritasverbandes jahrelang nicht den maximalen Stellenschlüssel abgerechnet hat, wird nun wieder das vertragsgemäß vereinbarte Personal abgerechnet. Damit reichte der vorhandene Ansatz nicht mehr aus und musste um 4 T€ aufgestockt werden.

 

 

Offene Behindertenarbeit (2210)

 

Die Zuschüsse an den Caritasverband für die Psychosoziale Beratungsstelle und die Beratungsstelle für Suchtkranke erreichen derzeit nicht die veranschlagten Haushaltansätze, so dass 4 T€ zu Gunsten des Produktes 2208 in diesem Produkt gestrichen werden konnten.

 

 

Sonstige soziale Betreuung (2211)

 

Zur Konsolidierung des Haushaltes wurde der ursprüngliche Ansatz aus der Finanzplanung zur Förderung von Projekten sozialer Einrichtungen iHv. 99.000 Euro für die Zeit ab 2011 auf 29.000 Euro reduziert.

 

 

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Leistungen zur Grundversorgung (220)

 

Im Teilprodukt Hilfen nach dem SGB II (2201) kann der Ansatz für die Beteiligung der Stadt Rheine an den kommunalen Leistungen des SGB II von 3.957 T€ auf 3.857 T€ reduziert werden. Diese Ergebnisverbesserung iHv. 100 T€ gilt für die Jahre 2011 ff.

 

Der Kreis Steinfurt hat Mitte Januar 2011 die Abrechnung der kommunalen Leistungen für 2010 vorgelegt. Auf Basis dieser Abrechnung wurde der voraussichtliche Mittelbedarf für 2011 neu kalkuliert.

 

Im Teilprodukt Hilfen nach dem SGB XII (2202) ist für 2011 ein zusätzlicher Ertragsansatz iHv. 30 T€ zu bilden, da ein Mitarbeiter per Personalgestellung in Teilzeit für den Kreis Steinfurt arbeitet und die entsprechende Einnahmeposition in dem Haushaltsplanentwurf nicht eingeplant wurde.

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2011 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.