Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0 - Politische Gremien und Verwaltungsführung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2010 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2014 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2011 – 2014.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0 - Verwaltungsführung und politische Gremien. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 weist einen Fehlbetrag von 8,414 Mio. Euro aus. In den Folgejahren liegen die Fehlbeträge nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.
Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
· Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen
· Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden
· Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Für den Sonderbereich 0 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
Gegenüber dem Eckwerteentwurfhaben sich keine Änderungen ergeben,
welche eine andere Finanzplanung 2011 nötig machen würden.
Im Budget der Gleichstellungsbeauftragten (Gruppe 05) können die „sonstigen
ordentlichen Aufwendungen“ in den Jahren 2012 - 2014 um 1.500 € zurückgesetzt
werden. Während der Haushaltsaufstellung ist ein Fehler entstanden welcher korrigiert
werden muss.
Die Anregungen, welche aufgrund der Veröffentlichungen im Internet und der Diskussionsveranstaltung am 20. Januar 2011 gegeben wurden, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Anregungen zum Haushalt 2011