Betreff
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung der Stadt Rheine für die Jahre 2008 bis 2015 2. Umsetzungsbericht 2010
Vorlage
067/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt folgendem Vorschlag der Verwaltung zu:

     

1.1     Im Jahre 2012 werden 3 Auszubildende für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten eingestellt.

1.2     Im Jahre 2012 werden insgesamt 3 Auszubildende für folgende Berufe eingestellt:
- Bauzeichner/in
- Vermessungstechniker/in
- Medien- und Informationsdienste Bibliotheken.

 

        1.3   Für den Bereich der Feuerwehr werden folgende Anwärter/innen eingestellt:

                                  2011:    1 Brandinspektoranwärter/in

                                               1 Brandmeisteranwärter/in

                                  2012:    2 Brandmeisteranwärter/innen

                                  2013:    1 Brandmeisteranwärter/in.

 

2.   Im Übrigen nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den 2. Umsetzungsbericht 2010 zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 zur Kenntnis.


Begründung:

 

1.    Ausgangssituation - Gesamtübersicht


Die grundsätzlichen Ausführungen zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 sind in den Vorlagen Nr. 100/08 und 100/08/1 enthalten. Auf dieser Grundlage wurde dem HFA am 23. 2. 2010 der 1. Umsetzungsbericht 2008/2009 vorgelegt (Vorlage 098/10). Der 2. Umsetzungsbericht bezieht sich auf das Jahr 2010. Wie in der Vorlage 098/10 dargestellt wurde, soll im Rahmen der jährlichen Berichterstattung über folgende Planungselemente informiert werden.

 

Ø  Anzahl der im Planungszeitraum voraussichtlich ausscheidenden Mitarbeiter/innen als Gesamt – SOLL 2008 – 2015.

Ø  Anzahl geplanter Stelleneinsparungen

Ø  Anzahl geplanter Übernahmen vorhandener Auszubildender

Ø  Anzahl geplanter Einstellungen neuer Auszubildender in 2 Kategorien:
- Beschäftigungsmöglichkeiten nur innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Beschäftigungsmöglichkeiten auch außerhalb des öffentlichen Dienstes

Ø  Externe Stellen-Wiederbesetzungen

        Eine zusammenfassende Gesamtübersicht zu diesen Punkten ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

2.    Anzahl der im Planungszeitraum voraussichtlich ausscheidenden Mitarbeiter/innen als Gesamtsoll 2008 – 2015.

       

        Die Anzahl der im Planungszeitraum voraussichtlich ausscheidenden Mitarbeiter/innen hat sich von 75 auf 80 erhöht. Grund für diese Steigerung sind 4 im Dezember 2010 bewilligte Altersteilzeitanträge von Beamtinnen und Beamten sowie eine Altersteilzeitbewilligung einer tariflich Beschäftigten mit Rechtsanspruch.

 

 

3.    Anzahl geplanter Stelleneinsparungen

Von den im Jahre 2010 neu bewilligten Altersteilzeitanträgen kann eine Stelle des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung im Jahre 2015 eingespart werden.

        Die Zahl der insgesamt einzusparenden Stellen erhöht sich jedoch per Saldo nicht, da die bisherige Planung um eine Stelle korrigiert werden muss. In der ursprünglichen Planung 2008 wurde angenommen, dass in der Produktgruppe „Bauordnung“ 1 Ingenieurstelle eingespart werden könnte. Angesichts der Aufgabenentwicklung in der Bauordnung ist diese Planung nicht realisierbar und muss insofern angepasst werden.
Insgesamt sollen daher im Planungszeitraum weiterhin insgesamt 18 Stellen eingespart werden. Hiervon konnten 6,2 Stellen bereits realisiert werden.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird diese Planung im Ergebnis umgesetzt werden können; wenn auch nur unter erheblichen Anstrengungen und bei teilweiser Reduzierung der Dienstleistungsstandards.

 

 

4.    Anzahl geplanter Übernahmen vorhandener Auszubildender

        Die in der Anlage unter Ziffer 1.2 angegebenen Planungen zur Übernahme von Auszubildenden gelten für die Berufe, in denen nur im öffentlichen Dienst Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Die Werte beziehen sich auf die Auszubildenden, die in den Jahren 2007 und 2008 eingestellt worden sind und somit in den Jahren 2010 und 2011 ihre Ausbildung beendet haben bzw. beenden werden. Da nicht alle für die unbefristete Übernahme im Jahre 2010 vorgesehenen Auszubildenden das bei der Stadt Rheine geforderte qualifizierte Prüfungsergebnis erreicht haben bzw. vorzeitig auf eigenen Wunsch ausgeschieden sind, kann das Planungsziel nicht mehr erreicht werden und muss angepasst werden.

 

5.    Anzahl geplanter Einstellungen neuer Auszubildender

 

5.1    Beschäftigungsmöglichkeiten nur innerhalb des öffentlichen Dienstes

Aufgrund der Aussagen unter Ziffer 4 und der Erläuterungen unter Ziffer 5.1.2 muss die Zahl der notwendigen Neueinstellungen von Auszubildenden im Planungszeitraum auf insgesamt 31 erhöht werden. Zu klären ist dabei die Frage, in welchem Ausbildungsjahr die Einstellung bedarfsgerecht ist.

5.1.1 Allgemeine Verwaltung
Im Rahmen des 1. Umsetzungsberichtes 2008/2009 hatte die Verwaltung auf der Grundlage der seinerzeit aktuellen Planwerte vorgeschlagen, für Ausbildungsberufe, in denen nur im öffentlichen Dienst Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, im Jahre 2012 2 Auszubildende für den gehobenen nicht technischen Dienst einzustellen.
Diesem Vorschlag hat der HFA am 23. 02. 2010 mit dem Hinweis darauf nicht zugestimmt, dass im Jahre 2013 im Abiturbereich 2 Ausbildungsjahrgänge die Schulausbildung beenden werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, wie der Bedarf an Auszubildenden im Jahre 2012 tatsächlich sein wird und ob die Möglichkeit besteht, im Jahre 2013 mehrere Auszubildende einzustellen. Da Auszubildende des Einstellungsjahres 2013 ihre Ausbildung erst nach Ende des aktuellen Planungszeitraumes im Jahre 2016 beenden werden, ist eine zuverlässige Bedarfsprognose für diesen Zeitraum zurzeit noch nicht möglich. Angesichts der Tatsache, dass im Jahre 2010 4 Auszubildende nicht übernommen werden konnten, wäre es aufgrund der aktuellen Planungsdaten notwendig, zum nächst möglichen Zeitpunkt zusätzlich 4 neue Auszubildende einzustellen. Der früheste Zeitpunkt wäre der Beginn des Ausbildungsjahres 2012.
Im Hinblick auf die besondere Problematik des „Doppeljahrganges“ 2013 wäre es jedoch nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auch vertretbar, die Einstellung einiger Auszubildender in das Jahr 2013 zu verschieben. Für die Ausbildung im Berufsbild Verwaltungsfachangestellte(r) ist das Abitur nicht als Zugangsvoraussetzung erforderlich. Bei der Stadt Rheine werden diese Ausbildungsberufe grundsätzlich den Absolventen der Realschule und der Höheren Handelsschule vorbehalten.
Es wird daher vorgeschlagen, im Jahre 2012 auf die Einstellung von Auszubildenden für den gehobenen nicht technischen Dienst zu verzichten und 3 Auszubildende im Berufsbild Verwaltungsfachangestellte(r) einzustellen.
Über die Einstellung der Auszubildenden für den gehobenen Dienst des Abiturjahrganges 2013 sollte dann im Rahmen der 3. Umsetzungsberichtes Anfang 2012 entschieden werden.

5.1.2 Auszubildende = Anwärter/innen für die Feuerwehr

Neben den o. g. Auszubildenden ist der Bereich der Feuerwehr getrennt zu betrachten. In der ursprünglichen Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung waren insgesamt 4 Auszubildende für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Brandmeisteranwärter/innen) vorgesehen. Wegen der bekannten Personalproblematik wurde die Einstellung dieser Auszubildenden vorgezogen, so dass die bisherigen Planungsdaten insofern bereits erfüllt sind.

 

Die Planung für die nächsten Jahre muss aufgrund aktueller Erkenntnisse und neuer Altersteilzeitbewilligungen angepasst werden. Bis 2015 werden voraussichtlich 5 Feuerwehrleute ausscheiden. Hiervon waren in der bisherigen Planung 3 externe Wiederbesetzungen vorgesehen. 2 zusätzliche Personen werden aufgrund aktueller Altersteilzeitbewilligungen ausscheiden.
Die Nachfolgeregelungen für die ausscheidenden Personen sollen nunmehr angepasst werden. Statt der externen Einstellung fertig ausgebildeter Personen sollen für die planmäßig ausscheidenden Personen primär Auszubildende = Anwärter/innen eingestellt werden; und zwar:

                                  2011:    1 Brandinspektoranwärter/in

                                               1 Brandmeisteranwärter/in

                                  2012:    2 Brandmeisteranwärter/innen

                                  2013:    1 Brandmeisteranwärter/in.

              

 

        5.2  Geplante Einstellung Auszubildender in Berufen mit Beschäftigungsmöglichkeiten auch außerhalb des öffentlichen Dienstes

Bezüglich der Einstellung dieser Auszubildenden haben sich gegenüber dem ersten Umsetzungsbericht aus dem Jahre 2010 keine neuen Erkenntnisse ergeben. Bei den vorgeschlagenen Ausbildungsberufen ist das Abitur nicht die klassische Ausbildungsvoraussetzung. Insofern wird der Doppeljahrgang 2013 für diese Ausbildungsberufe keine besondere Problematik mit sich bringen. Es wird daher – wie im Jahre 2010 - vorgeschlagen, im Jahre 2012 insgesamt 3 Auszubildende einzustellen (Bauzeichner, Vermessungstechniker, Medien- und Informationsdienste Bibliothek).

 

 

6.    Externe Stellenwiederbesetzung

        Die in der Planung vorgesehen externe Wiederbesetzung einer Sozialarbeiterstelle wurde realisiert. Insofern ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der bisherigen Planung.
Die Planungsgrundlage hat sich jedoch geändert, da bis 2015 voraussichtlich 5 weitere Mitarbeiter/innen altersteilzeitbedingt ausscheiden werden. Wegen der berufsspezifischen Anforderungen (Bauingenieur und Musiklehrer) wird eine externe Wiederbesetzung dieser Stellen erforderlich sein.

        Zusammen mit den unter Ziffer 5.1.2 dargestellten Anpassungen der Planung im Bereich der Feuerwehr reduziert sich die Zahl der externen Einstellungen im Planungszeitraum per Saldo um eine Stelle auf nunmehr 23 Stellen.

 

 

7.    Sonderbereich SGB II – Leistungsgewährung

        Im 1. Umsetzungsbericht 2008/2009 wurde unter Ziffer 5 auf die besondere Situation im Bereich der SGB II – Leistungswährung hingewiesen.
Die durch den Kreis Steinfurt veranlasste Neustrukturierung in diesem Bereich ist seit dem 1. 1. 2011 wirksam. Befürchtungen, dass durch diese organisatorischen Neuregelungen Personalüberhänge bei der Stadt Rheine entstehen würden, haben sich nicht bestätigt. Durch verschiedene personalwirtschaftliche Maßnahmen konnte der Übergang reibungslos gestaltet werden.
Gleichwohl ist es dringend erforderlich, angesichts der in diesem Bereich erfahrungsgemäß relativ hohen Fluktuation Regelungen zu treffen, die einen kontinuierlichen, aufgabengerechten Personaleinsatz gewährleisten. Die Ergebnisse der Überlegungen zu diesen Fragestellungen sollen im Rahmen des 3. Umsetzungsberichtes 2011 dargestellt werden.

 

 

8.    Finanzielle Auswirkungen
Die Einstellung einer/eines Auszubildenden (Anwärter/in) verursacht Aufwendungen in Höhe von durchschnittlich ca. 12.000 €/Ausbildungsjahr.