Betreff
Eintragung der Fläche der ehemaligen Flakstellung am Waldhügel als ortsfestes Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine
Vorlage
072/11
Aktenzeichen
I-5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauauschuss stimmt aufgrund des Antrages des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen – vom 07.01.2011 der Einleitung des Eintragungsverfahrens der in der Anlage 2 dargestellten Fläche der ehemaligen Flakstellung am Waldhügel in die Denkmalliste der Stadt Rheine zu.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 07.01.2011 beantragt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Eintragung der Fläche der ehemaligen Flakstellung auf dem Waldhügel (s. Anlage 2) als ortsfestes Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine. In seinem Antragsschreiben (Anlage 1) begründet der LWL den Denkmalwert dieser Fläche mit den Resten der ehemaligen Flakstellung ausführlich.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass nach Auffassung des LWL ein wissenschaftliches Interesse an einem Erhalt dieses Nachweises einer strategisch ausgerichteten Verteidigung einer mittelgroßen Stadt während des 2. Weltkrieges besteht. Von archäologischer Bedeutung ist außerdem die Konstruktion der Wälle, die so stark geschliffen sind, dass sich deren ursprüngliche Gestaltung nur durch archäologische Untersuchungen ermitteln lässt. Eventuell ehemals vorhandene bauliche Elemente im Innenbereich der Anlage, z.B. Widerlager o.ä., wären ebenfalls nur archäologisch fassbar.