Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 4 -
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement in den endgültigen Stellenplan zu
übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Gesamtstellenplan 2011 der Stadt Rheine
wurde am 26.10.2010 im Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage der Vorlage
490/10 als eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten. Der HFA hat in dieser
Sitzung die Stellenplanentwürfe der Verwaltung als Eckdatenfestlegung zur
Kenntnis genommen. Die Eckwerte für den Fachbereich 4 sind in dem als Anlage
1 beigefügten Teilstellenplan enthalten. Überschreitungen dieser Eckwerte
(Stellenausweitungen) bedürfen der Bestätigung durch den Haupt- und
Finanzausschuss im Rahmen der allgemeinen Eckdatenüberprüfung zum Haushaltplan
am 15.03.2011.
2. Stellenplan-Eckwerteentwurf gem.
HFA-Vorlage 490/10 vom 26.10.2010
Im Fachbereich 4 haben sich gegenüber dem
Jahr 2010 keine Veränderungen ergeben.
Im Rahmen der Beratungen des Stellenplanes 2010 wurde vereinbart, die
aus dem Rechtsanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bzw. den
beamtenrechtlichen Bestimmungen resultierenden befristeten
Arbeitszeitreduzierungen zukünftig nicht mehr im Stellenplan darzustellen. Da
dies in der Vergangenheit teilweise anders praktiziert worden ist, kann es in
den nächsten Jahren in Einzelfällen vorkommen, dass beim Auslaufen der
Befristung eine rechnerische Stellenplanaufstockung erforderlich wird. Hierauf
wird die Verwaltung dann in jedem Einzelfall unter Verweis auf den bestehenden
Rechtsanspruch hinweisen.
Zum Anfang des Jahres 2011 wurde eine Stelle wiederbesetzt. Ein Mitarbeiter wechselte vom Fachbereich 3 – Recht und Ordnung - zum Grundstücksmanagement im Fachbereich 4. Änderungen im Stellenplan ergeben sich hierdurch nicht.
Anlagen:
Teilstellenplan FB 4