Betreff
Schaffung von zwei Kindergartengruppen im Planungsgebiet Rheine rechts der Ems -Gewährung von Zuwendungen
Vorlage
075/11
Aktenzeichen
II - 2 - 51 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2011, zur Schaffung von 2 zusätzlichen Gruppen im Planungsgebiet Rheine rechts der Ems folgendes:

 

1.       Die Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz, Bevergerner Straße 25, 48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der noch durchzuführenden baufachlichen Prüfung zur Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe am Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6, 48429 Rheine eine Zuwendung in Höhe von 50 % der anerkennungsfähigen Kosten. Die voraussichtlich anerkennungsfähigen Kosten betragen 63.216,66 €. Die Zuwendung beträgt damit max. 31.609,00 €.

 

2.       Der Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz wird zugesagt, dass die Stadt Rheine sich zu 50 % an den Rückbaukosten der Mobilen Raumsysteme nach Ablauf der Nutzungszeit beteiligt. Als Grundlage für die zukünftige Zuschussgewährung werden die geplanten Rückbaukosten mit insgesamt brutto 15.809,35 € veranschlagt.

 

3.       Der TV Jahn Rheine 1885 e.V., Germanenallee 4, 48429 Rheine erhält für die zeitlich befristete Unterbringung einer 4. Kindergartengruppe in den vereinseigenen Räumlichkeiten zur Anschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, höchstens jedoch 5.223,15 €.


Begründung:

 

I.       Allgemeines

 

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wurde bereits darauf hingewiesen, dass im Planungsgebiet Rheine rechts der Ems zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ein temporärer Bedarf für die Unterbringung von 2 zusätzlichen Kindergartengruppen besteht. Auf die Vorlage 171/10 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Der JHA hat am 25. März 2010 beschlossen, im Rahmen von Trägergesprächen die Kindergartenbedarfsplanung vorzustellen und gemeinsam mit den Trägern eine Bedarfsanalyse zur zukünftigen Angebotsstruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen zu erstellen.

 

Die Trägergespräche für die Planungsbezirke Rheine links und rechts der Ems wurden im Juni 2010 geführt und die Ergebnisse dem JHA in der Sitzung am 24. 06. 2010 vorgestellt.

 

Für den Planungsbereich rechts der Ems ist der JHA dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, zur Abdeckung eines noch bestehenden temporären Bedarfes Räumlichkeiten für die Unterbringung von 2 Kindergartengruppen zu schaffen. Hierzu sollte die Verwaltung Realisierungsmöglichkeiten an den nachstehend genannten Standorten untersuchen:

 

Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6

Mobile-Kindergarten, Germanenallee 4

 

In die jeweilige Untersuchung der Standorte wurde auch das Landesjugendamt involviert, um sicherzustellen, dass für die jeweiligen zeitlich begrenzten Erweiterungen der Einrichtungen auch die entsprechenden Betriebserlaubnisse nach § 45 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erteilt werden.

 

Ferner sollten bei der Festlegung der jeweiligen Standorte auch die Anmeldezahlen aus der Anmeldewoche im Nov. 2010 berücksichtigt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Erweiterungen dort vorgenommen werden, wo auch der tatsächliche Bedarf nachgewiesen ist.

 

Zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung mit Rechtsanspruchsplätzen werden die beiden nachstehend genannten Lösungsvorschläge unterbreitet:

 

 

II.     Standort Ludgerus-Kindergarten, Bergstraße 6, 48429 Rheine

 

Die ursprünglichen Absichten des Trägers des Ludgerus-Kindergartens und des Jugendamtes, am Standort des Ludgerus-Kindergartens Mobile Raumsysteme für die Unterbringung von 2 Kindergartengruppen aufzustellen, wurden nach der Auswertung der Anmeldeergebnisse aus der Anmeldewoche im Nov. 2010 zwischenzeitlich aufgegeben. Die Anmeldezahlen sagen aus, dass es sinnvoll ist, je eine Kindergartengruppe am Ludgerus-Kindergarten und am Mobile-Kindergarten unterzubringen. Unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen hat die Kath. Kirchengemeinde Heilig-Kreuz als Träger von 4 Kindertageseinrichtungen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, nur für eine Erweiterung um eine Kindergartengruppe am Standort des Ludgerus-Kindergartens als Partner zur Verfügung zu stehen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die ursprüngliche vorgelegte Planung und Kostenschätzung für die Unterbringung von 2 Kindergartengruppen am Ludgerus-Kindergarten dahingehend überarbeitet, am Ludgerus-Kindergarten eine temporäre Lösung für eine Kindergartengruppe zu schaffen.

 

Das im Vorfeld geführte Gespräch mit dem Landesjugendamt hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Die damals vorgelegte Planung für die Unterbringung von 2 Kindergartengruppen wurde vom Landesjugendamt mitgetragen unter der Bedingung, dass es eine direkte Verbindung zwischen dem bestehenden Kindergarten und den neu zu schaffenden Gruppeneinheiten gibt. Ausdrücklich regte das Landesjugendamt an, die notwendigen Gruppen dort unterzubringen, wo auch der tatsächliche Bedarf vorhanden ist. Von der Schaffung übergroßer Einrichtungen wurde unter Berücksichtigung des Alters der zu betreuenden Kinder gewarnt. Den Empfehlungen des Landesjugendamtes kann mit dem nunmehr vorliegenden Vorschlag bedingungslos gefolgt werden.

 

 

Für die Aufstellung von Mobilen Raumsystemen für die

Unterbringung von 1 Kindergartengruppe einschließlich

der Anbindung an die bestehende Einrichtung kalkuliert

der Träger Kosten in Höhe von                                                  =       53.216,66 €

 

hinzu kommen Kosten für notwendige Einrichtungs-

gegenstände in Höhe von                                                          =       10.000,00 €

 

Gesamtkosten                                                                          =       63.216,66 €

 

Der Träger beantragt zur Finanzierung der Gesamtkosten

einen Zuschuss in Höhe von 50 %                                             =       31.608,33 €

 

Für den Rückbau der Mobilen Raumsysteme nach Ablauf der

Nutzungszeit werden Kosten werden die Kosten aktuell mit                  15.809,35 €

beziffert. Auch hierzu wird eine städt. Beteiligung von 50 %        =        7.904,68 €

erwartet.

 

Da mit einer Laufzeit von 5 Jahren gerechnet wird, sollte die Ver-

waltung ermächtigt werden, dem Träger bereits heute eine Bewil-

ligung über die Gewährung eines weiteren Zuschusses in Höhe

von maximal 50 % der geplanten Rückbaukosten zuzusichern.

 

Zu dem Bereich der Betriebskostenfinanzierung wird festgestellt, dass über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Trägeranteile an den Betriebskosten im Rahmen des Rheiner Models übernommen werden.

 

Die Mietkosten für die Mobilen Raumsysteme liegen nach dem vorliegenden Angebot pro m² bei 15,02 € und übersteigen den vom Land anerkannten m²-Satz um 7,39 €. Die Refinanzierung der nicht gedeckten Mietkosten wird stadtseitig übernommen, weil der hohe Mietzins ausschließlich auf die kurze Mietdauer zurückzuführen ist. Die Mehrkosten sind bei der Aufstellung des Budgets für das Produkt 2102 berücksichtigt.

 

 

III.    Standort Mobile-Kindergarten, Germanenallee 4, 48429 Rheine

 

Wie bereits oben beschrieben, soll die zweite Kindergartengruppe in den vereinseigenen Räumlichkeiten des Mobile-Kindergartens untergebracht werden. Die Anmeldezahlen für den Mobile-Kindergarten lassen erkennen, dass nur durch die Ausweitung auf 4 Gruppen die Möglichkeit besteht, in der bestehenden Einrichtung auch die bereits angelaufene U3-Betreuung im Kindergartenjahr 2011/2012 fortzuführen.

 

Bei dem Besuch der Einrichtung durch die Mitarbeiterin des Landesjugendamtes wurde die vorliegende Planung für die Unterbringung der zusätzlichen Räumlichkeiten für die U3-Betreuung intensiv geprüft. Die ursprünglich geplante Anbindung im Erdgeschoss fand nicht die uneingeschränkte Zustimmung des Landesjugendamtes. Vor dem Hintergrund der geplanten Unterbringung einer zusätzlichen Gruppe für einen zeitlich begrenzten Rahmen wurde in dem Termin folgender Lösungsvorschlag erarbeitet:

 

Das noch zu schaffende Nebenraumprogramm für die Betreuung der U3-Kinder wird im 1. Obergeschoss oberhalb der Gruppenräume geschaffen. Die Herrichtung der Räume kann grundsätzlich aus dem U3-Förderprogramm gefördert werden.

 

Zulässig ist, diese Räumlichkeiten vorübergehend für die Unterbringung einer zusätzlichen Kindergartengruppe zu nutzen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass neben den Einrichtungskosten für die Kindergartengruppe keine zusätzlichen Investitionskosten auf die Stadt zukommen.

 

Die notwendigen Einrichtungskosten werden vom TV Jahn Rheine 1885 e.V. abschließend 5.223,15 € beziffert. Eine Eigenbeteiligung an den Einrichtungskosten analog der Regelung im Ludgerus-Kindergarten lehnt der Träger aus nachvollziehbaren Gründen ab.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem TV Jahn 1885 e.V. für die Unterbringung einer 4. Kindergartengruppe für die Dauer von max. 5 Jahren einen Zuschuss zu den Einrichtungskosten in Höhe von maximal 5.223,15 zu gewähren.

 

Anzumerken ist, dass hier eine sehr kostengünstige Variante entwickelt wurde.

 

 

IV.     Finanzierung

 

Mit den oben genannten Beschlussvorschlägen werden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 36.833,00 € benötigt. Die entsprechenden Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2011 berücksichtigt.

 

Ebenfalls sind die Betriebskosten für die zwei zusätzlichen Kindergartengruppen veranschlagt.

 

Anzumerken ist noch, dass es für die finanziellen Aufwendungen laut Beschlussvorschlag keine Landeszuwendungen gibt, da der Landeshaushalt Investitionsmittel für die Schaffung von Rechtsanspruchsplätzen schon seit Jahren nicht mehr vorsieht. Für die Finanzierung der Betriebskosten stehen Landesmittel in dem von Kinderbildungsgesetz vorgegebenen Rahmen zur Verfügung.