Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2011/2012
Vorlage
091/11
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2011/2012 zu.


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2011/2012 fanden in der 3. und 4. Kalenderwoche diesen Jahres die Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.

 

Die Trägergespräche wurden konstruktiv und lösungsorientiert geführt. Sie waren auf beiden Seiten davon geprägt, einerseits den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen und anderseits soweit wie möglich und vertretbar, einen weiteren Ausbau der U3-Plätze vorzunehmen.

 

Ergebnis der Trägergespräche ist, dass allen angemeldeten Rechtanspruchskindern ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. In wenigen Einzelfällen steht der Platz zwar nicht im Wunschkindergarten, jedoch in einem benachbarten Kindergarten zur Verfügung. Zur Budgetfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten aus § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes (zulässige Überschreitung der Gruppenstärke) umfangreich ausgeschöpft, um den Ausbau der U3-Plätze voranzutreiben. Auch hier konnte in allen Fällen auf die Unterstützung der beteiligten Träger gebaut werden, um den Betreuungswünschen der Eltern nachzukommen. Von der im KiBiz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Überschreitung der Gruppenstärke wurde auch deshalb Gebrauch gemacht, da aufgrund der demografischen Entwicklung sich zukünftig die Zahl der Kinder insbesondere im Rechtsanspruchsbereich insgesamt verringert.

 

Auf die in der Vergangenheit vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage 171/10) unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird an dieser Stelle verwiesen. Die Aktualisierung erfolgt nach der am 10. 02. 2011 vorgestellten Arbeits- und Projektplanung im April 2011.

 

Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle berichtet, dass ab dem Jahr 2012 ein enormer Abwärtstrend bei den Kindergartenkindern einsetzen wird. Entsprechendes wurde von vielen Einrichtungsleitungen im Rahmen der Budgetgespräche bestätigt. Dieser Umstand soll dann unmittelbar zum weiteren Ausbau von U3-Plätzen genutzt werden.

 

Die Anzahl der U3-Plätze konnte für das neue Kindergartenjahr von 226 um rd 7,5 % auf 243 Plätze erhöht werden.

 

Nach den Ergebnissen der Trägergespräche gestaltet sich die Verteilung der insgesamt 2.226 Plätze auf die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz wie folgt:

 

Gruppenform I a                                   66 Plätze

Gruppenform I b                                 373 Plätze

Gruppenform I c                                 239 Plätze

 

Gruppenform II a                                   7 Plätze

Gruppenform II b                                26 Plätze

Gruppenform II c                                26 Plätze

 

Gruppenform III a                               125 Plätze

Gruppenform III b                               938 Plätze

Gruppenform III c                               426 Plätze

 

Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Bezüglich des Ausbaues der U3-Plätze hat das Land NRW bislang keine festen Kontingente vorgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Bedarfsfeststellung ausgewiesenen U3-Plätze bewilligt werden.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bis 2013 zur Bedarfsdeckung insgesamt 405 U 3 Plätze geschaffen werden soll, erreichen wir mit der Zahl von 243 Plätzen einen Versorgungsgrad von rd. 60 %.

 

 

Entwicklung der Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre

2009/ 2010, 2010/2011 und 2011/2012                                   

 

Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich der beiden Kindergartenjahre verändern wird.

 

Plätze

im Kindergartenjahr2009/2010

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr 2010/2011

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr 2011/2012

lt. Planung

in der Gruppen-

form I a

87

120

66

in der Gruppen-

form I b

318

296

373

in der Gruppen-

form I c

187

223

239

 

 

 

 

in der Gruppen-

form II a

0

9

7

in der Gruppen-

form II b

21

26

26

in der Gruppen-

form II c

26

22

26


 

Plätze

im Kindergartenjahr2009/2010

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr 2010/2011

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr 2011/2012

lt. Planung

 

 

 

 

in der Gruppen-

form III a

66

67

125

in der Gruppen-

form III b

1.142

1.031

938

in der Gruppen-

form III c

344

403

426

Plätze insgesamt:

2.191

2.197

2.226

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2011/2012 betragen insgesamt                                                13.878.428,08 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                1.521.026,91 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von      12.357.401,17 €

 

die bei den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2011 und zum

Finanzplan 2012 ff. berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                        12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                 9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                              4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2011/2012 werden sie mit                            815.269,59 €

kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse, die je nach Trägerschaft

wie folgt gestaffelt sind:

 

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                  36,5 %

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger         36,0 %

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen             38,5 %

 

Die Landeszuschüsse zur Refinanzierung der gesetzlichen

Betriebskosten werden für das Kindergartenjahr 2011/2012

mit                                                                                             5.065.334,36 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.

 

Veränderungen beim Buchungsverhalten

 

Bei fast gleichbleibenden Platzzahlen insgesamt hat sich das Buchungsverhalten der Eltern in Bezug auf die wöchentlichen Betreuungszeiten wie folgt verändert:

 

 

wöchentliche

Betreuungszeit

Kindergartenjahr

2010/2011

Kindergartenjahr

2011/2012

Veränderungen

25 Std.

  196

  198

+       2

35 Std.

1.353

1.337

-      16

45 Std.

  648

  691

+      43

 

 

Veränderungen bei der Anzahl der Kinder in der Einzelintegration

 

Während im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 94 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut werden, wird sich die Anzahl im neuen Kindergartenjahr um 18 auf 112 Kinder erhöhen.