Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2011/2012 zu.
Begründung:
Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2011/2012 fanden in der 3. und 4. Kalenderwoche diesen Jahres die Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.
Die Trägergespräche wurden konstruktiv und lösungsorientiert geführt. Sie waren auf beiden Seiten davon geprägt, einerseits den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen und anderseits soweit wie möglich und vertretbar, einen weiteren Ausbau der U3-Plätze vorzunehmen.
Ergebnis der Trägergespräche ist, dass allen angemeldeten Rechtanspruchskindern ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. In wenigen Einzelfällen steht der Platz zwar nicht im Wunschkindergarten, jedoch in einem benachbarten Kindergarten zur Verfügung. Zur Budgetfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten aus § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes (zulässige Überschreitung der Gruppenstärke) umfangreich ausgeschöpft, um den Ausbau der U3-Plätze voranzutreiben. Auch hier konnte in allen Fällen auf die Unterstützung der beteiligten Träger gebaut werden, um den Betreuungswünschen der Eltern nachzukommen. Von der im KiBiz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Überschreitung der Gruppenstärke wurde auch deshalb Gebrauch gemacht, da aufgrund der demografischen Entwicklung sich zukünftig die Zahl der Kinder insbesondere im Rechtsanspruchsbereich insgesamt verringert.
Auf die in der Vergangenheit vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage 171/10) unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird an dieser Stelle verwiesen. Die Aktualisierung erfolgt nach der am 10. 02. 2011 vorgestellten Arbeits- und Projektplanung im April 2011.
Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle berichtet, dass ab dem Jahr 2012 ein enormer Abwärtstrend bei den Kindergartenkindern einsetzen wird. Entsprechendes wurde von vielen Einrichtungsleitungen im Rahmen der Budgetgespräche bestätigt. Dieser Umstand soll dann unmittelbar zum weiteren Ausbau von U3-Plätzen genutzt werden.
Die Anzahl der U3-Plätze konnte für das neue Kindergartenjahr von 226 um rd 7,5 % auf 243 Plätze erhöht werden.
Nach den Ergebnissen der Trägergespräche gestaltet sich die Verteilung der insgesamt 2.226 Plätze auf die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz wie folgt:
Gruppenform I a 66 Plätze
Gruppenform I b 373 Plätze
Gruppenform I c 239 Plätze
Gruppenform II a 7 Plätze
Gruppenform II b 26 Plätze
Gruppenform II c 26 Plätze
Gruppenform III a 125 Plätze
Gruppenform III b 938 Plätze
Gruppenform III c 426 Plätze
Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Bezüglich des Ausbaues der U3-Plätze hat das Land NRW bislang keine festen Kontingente vorgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Bedarfsfeststellung ausgewiesenen U3-Plätze bewilligt werden.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bis 2013 zur Bedarfsdeckung insgesamt 405 U 3 Plätze geschaffen werden soll, erreichen wir mit der Zahl von 243 Plätzen einen Versorgungsgrad von rd. 60 %.
Entwicklung der
Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre
2009/ 2010,
2010/2011 und 2011/2012
Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich der beiden Kindergartenjahre verändern wird.
Plätze |
im Kindergartenjahr2009/2010 lt. Bescheid LWL |
im Kindergartenjahr 2010/2011 lt. Bescheid LWL |
im Kindergartenjahr 2011/2012 lt. Planung |
in der Gruppen- form I a |
87 |
120 |
66 |
in der Gruppen- form I b |
318 |
296 |
373 |
in der Gruppen- form I c |
187 |
223 |
239 |
|
|
|
|
in der Gruppen- form II a |
0 |
9 |
7 |
in der Gruppen- form II b |
21 |
26 |
26 |
in der Gruppen- form II c |
26 |
22 |
26 |
Plätze |
im Kindergartenjahr2009/2010 lt. Bescheid LWL |
im Kindergartenjahr 2010/2011 lt. Bescheid LWL |
im Kindergartenjahr 2011/2012 lt. Planung |
|
|
|
|
in der Gruppen- form III a |
66 |
67 |
125 |
in der Gruppen- form III b |
1.142 |
1.031 |
938 |
in der Gruppen- form III c |
344 |
403 |
426 |
Plätze insgesamt: |
2.191 |
2.197 |
2.226 |
Finanzielle
Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2011/2012 betragen insgesamt 13.878.428,08 €
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von 1.521.026,91 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 12.357.401,17 €
die bei den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2011 und zum
Finanzplan 2012 ff. berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 12 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger 9 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen 4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder
teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für
das Kindergartenjahr 2011/2012 werden sie mit 815.269,59 €
kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse, die je nach Trägerschaft
wie folgt gestaffelt sind:
Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 36,5 %
Für Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger 36,0 %
Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen 38,5 %
Die Landeszuschüsse zur Refinanzierung der gesetzlichen
Betriebskosten werden für das Kindergartenjahr 2011/2012
mit 5.065.334,36 €
kalkuliert.
Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.
Veränderungen
beim Buchungsverhalten
Bei fast gleichbleibenden Platzzahlen insgesamt hat sich das Buchungsverhalten der Eltern in Bezug auf die wöchentlichen Betreuungszeiten wie folgt verändert:
wöchentliche Betreuungszeit |
Kindergartenjahr 2010/2011 |
Kindergartenjahr 2011/2012 |
Veränderungen |
25
Std. |
196 |
198 |
+
2 |
35
Std. |
1.353 |
1.337 |
-
16 |
45
Std. |
648 |
691 |
+
43 |
Veränderungen
bei der Anzahl der Kinder in der Einzelintegration
Während im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 94 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut werden, wird sich die Anzahl im neuen Kindergartenjahr um 18 auf 112 Kinder erhöhen.