Betreff
Sanierungsabschnitt III "Münstermauer" im Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt" Hier: Aufhebung der Sanierungssatzung
Vorlage
103/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planen und Umwelt“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die beiliegende Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des III. Sanierungsabschnittes (Münstermauer) des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt“ Rheine laut Satzung vom 1. Dezember 1978.

 


Begründung:

 

Das Sanierungsverfahren III „Münstermauer“ wurde bereits am 1. Dezember 1978 eingeleitet. In den folgenden Jahren wurde die Sanierung mit dem Einsatz von Fördermitteln des Landes und des Bundes aber auch mit Eigenmitteln der Stadt und der von der Sanierung betroffenen Grundstückseigentümer umfangreich durchgeführt. Wesensmerkmale dieser Sanierung war die Erhöhung der Funktionalität des innerstädtischen Bereichs durch eine erhebliche Ausdehnung der Geschoßflächen, eine Verbesserung der Andienung der Grundstücke in Verbindung mit Regelungen des ruhenden Verkehrs.

Obwohl der wesentliche Teil der Sanierung bereits in den 80-iger Jahren durchgeführt wurde, konnte ein formaler Abschluss bisher nicht erfolgen, da insbesondere in dem Bereich “Im Coesfeld“ einige sanierungsrelevanten Maßnahmen nicht abgeschlossen werden konnten und die notwendigen Neubaumaßnahmen in diesem Gebiet nahezu vollständig nicht erfolgten.

Trotz des fehlenden formalen Abschlusses des Sanierungsverfahrens wurde der Schlussverwendungsnachweis der Bezirksregierung vorgelegt und auch zwischenzeitlich geprüft. Es besteht nach wie vor die Forderung der Bezirksregierung den formalen Abschluss des Sanierungsverfahrens nachzuweisen.

Wegen der insgesamt neuen Entwicklungsplanung in dem Bereich zwischen der Münsterstr. und des Kettelerufers kann nun die immer noch bestehende Sanierungssatzung aufgehoben werden.


Satzung

 

der Stadt Rheine vom ______________2011 über die

 

Aufhebung

 

der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt“ Rheine – 3. Sanierungsabschnitt „Münstermauer“ (Aufhebungssatzung).

 

Aufgrund der §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), und des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 12. April 2011 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

 

§ 1

  1. In dem Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“ Rheine –3. Sanierungsabschnitt „Münstermauer“ sind durch Ordnungs- und Baumaßnahmen der Zweck und die Ziele der Sanierung im Wesentlichen erreicht worden.

 

  1. Für die ausstehenden Baumaßnahmen, insbesondere nordöstlich der Münsterstraße zwischen der Emsstraße und des Kardinal-Galen-Ring, ist eine weitere umfangreiche Bebauungsplanänderung erforderlich.

 

§ 2

Das von der Aufhebung betroffene Sanierungsgebiet ist im nachstehenden
Übersichtsplan dargestellt:

 

(Katasterausschnitt oder DGK)

 


§ 3

Die Satzung der Stadt Rheine über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt“ Rheine – 3. Sanierungsabschnitt „Münstermauer“ vom 1. Dezember 1978 wird hiermit aufgehoben.

 

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Anlagen: