Betreff
Haushaltskonsolidierung 1. Handlungsansätze 2. Vorschläge aus der Bürgerschaft
Vorlage
110/11
Aktenzeichen
VV K
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage 1 aufgeführten Vorschläge zum frühest möglichen Zeitpunkt zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, die dazu notwendigen weitergehenden Vorbereitungen zu treffen und – soweit schon möglich – die erforderlichen Umsetzungsschritte einzuleiten. Über die Konsolidierungsergebnisse ist dem Rat der Stadt zweimal jährlich zu berichten, und zwar nach Abschluss des 1. Halbjahres sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres.

 

2.        Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 2 aufgeführten Handlungsansätze inhaltlich und vom Konsolidierungsumfang her weiter zu konkretisieren und sukzessive zur Entscheidung vorzulegen.

 

3.        Der Haupt und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, folgende Konsolidierungsvorschläge aus der Bürgerschaft zu prüfen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

 

-           Volkshochschule Rheine – Festschreibung des Kostendeckungsgrades

-           Außenstelle Mesum – Prüfung der Nutzung und Notwendigkeit der Außenstelle

-           Städtische Museen – Festschreibung des Kostendeckungsgrades

-           Musikschule Rheine – Festschreibung des Kostendeckungsgrades

 

 


Begründung:

 

 

Auf Empfehlung der Strategie- und Finanzkommission und des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt am 05. Oktober 2010 (Vorl.Nr. 443/10) einstimmig die nachfolgenden Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung beschlossen:

 

  1. Konsolidierungsziel ist die dauerhafte strukturelle Konsolidierung von 10 Mio. Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren (2011 – 2015).
  2. Das Veräußern von Vermögen ist nur erlaubt, wenn dies langfristig und dauerhaft zu Ergebnisverbesserungen führt (wirtschaftliche Betrachtungsweise).
  3. Jegliche Ergebnisverbesserungen sind zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen.
  4. Dem Rat der Stadt ist über die Ergebnisse zweimal jährlich zu berichten.

 

In den Beratungen wurde verdeutlicht, dass die Haushaltskonsolidierung neben dem Klimaschutz und der Weiterentwicklung im Bereich Kinderbetreuung / Bildung der dritte Handlungsschwerpunkt der künftigen Jahre ist.

 

Auftrag und Bedingungen sind also klar formuliert und vorgegeben. Daran haben sich die Handlungen der Verwaltung, aber auch des Rates und seiner Ausschüsse auszurichten.

 

Die Notwendigkeit zur schnellen und dauerhaften Haushaltskonsolidierung ist insbesondere mit Blick in die Zukunft unausweichlich und stärker als je zuvor. Es müssen alle Möglichkeiten in den Blick genommen werden, auch wenn sie letztlich zu Leistungseinschränkungen/–reduzierungen und/oder zu Standardabbau führen. Aus diesem Grunde müssen auch die bereits in der Vergangenheit diskutierten Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung (wieder) in den Blick genommen werden.

 

Der Verwaltungsvorstand hat sich deshalb sehr intensiv mit den vom Kämmerer aufgezeigten möglichen Handlungsansätzen zur Haushaltskonsolidierung auseinandergesetzt. Die Basis dazu bildete der eingebrachte Haushaltsplan-Entwurf 2011. Die Vorschläge und Ergebnisse sind in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Tabellen festgehalten.

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Vorschläge werden dem Rat der Stadt zur Umsetzung empfohlen. Die in der Anlage 2 aufgeführten Handlungsansätze sollen weiter verfolgt und bezüglich der Konsolidierungsziele, -inhalte, -vorgaben und   -umfänge von der Verwaltung überprüft und präzisiert werden. Anschließend sollen sie sukzessive dem Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine haben aus Anlass des Aufrufes von Rat und Verwaltung sowohl in der Info-Veranstaltung zum Haushalt am 20. Januar 2011 als auch per E-Mail oder Brief vielfältige Anregungen zur Haushaltskonsolidierung gegeben. Insgesamt wurden 43 Anregungen registriert.

 

Die E-Mails und Briefe sind inhaltlich sehr unterschiedlich zu bewerten. Neben der Äußerung persönlicher Meinungen ohne konkrete Konsolidierungsvorschläge wurden allgemeine bis hin zu sehr konkreten Anregungen geäußert. Diese Anregungen enthielten neue Konsolidierungsvorschläge, aber auch solche zu bereits durch Beschlüsse der Fachausschüsse in der Diskussion befindliche Sachverhalte. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Budgetberatungen für das Jahr 2011 bereits einige Konsolidierungsvorschläge umgesetzt.

 

Zum Teil wurden auch Anregungen gegeben, auf die die Stadt Rheine aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben oder wegen nicht gegebener Zuständigkeit keine Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten hat.

 

Alle Anregungen, die im Rahmen der Budgetberatungen den Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis gegeben wurden, wurden in der Sitzung der Strategie- und Finanzkommission (SFK) am 28. Februar 2011 beraten.

 

Nach eingehender Diskussion und Bewertung der Anregungen empfiehlt die SFK dem Haupt- und Finanzausschuss, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, die im Beschlussvorschlag genannten Konsolidierungsvorschläge eingehend zu prüfen und für die Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Fachausschüssen vorzubereiten. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen in das Budget 2012 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2015 einfließen.

 

Die dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 3 zugrunde liegenden Anregungen sind im Wortlaut als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung

Anlage 2 – Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung

Anlage 3 – Konsolidierungsvorschläge aus der Bürgerschaft