Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2011
Vorlage
133/11
Aktenzeichen
VV K 42 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dem Antrag der SPD-Fraktion aus dem Kulturausschuss vom 03. Februar 2011 nicht zu folgen und keine Veränderungen bei der Veranschlagung der Auszahlungen für Investitionen für die VHS vorzunehmen.

 

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des  Sozialausschusses, die Maßnahme „Pflasterung, Bodenindikatoren und akustische Signalanlage für sehbehinderte Menschen im Kreuzungsbereich Osnabrücker Straße/Windmühlen-straße/Aloysisustraße“ mit einem Sperrvermerk zu versehen, der vom Sozialausschuss aufgehoben werden kann.



3.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung (GO) die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2011 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2011 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

 

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2011 wurde am 09. Dezember 2010 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 14. Dezember 2010 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Den Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 13. Februar 2011 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grund-stücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, gegen den Entwurf der Haus-haltssatzung Einwendungen zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 01. Februar bis 17. Februar 2011 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15. März 2011 (vgl. Vorlage Nr. 106/11) vorgelegt worden. Die Veränderungen, denen der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt hat, sind in die beigefügten Anlagen eingearbeitet worden.

 

In dieser Sitzung hat der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über einen im Kulturausschuss gestellten Antrag der SPD-Fraktion über die Halbierung des Ansatzes für Investitionen für die VHS zurückgestellt. Es sollte bis zur heutigen Ratssitzung abgeklärt werden, ob unter Berücksichtung der noch notwendigen Anschaffungen von Stühlen und der Anschaffung der nach der Versammlungsstättenverordnung notwendigen Stuhlverbindungen der Ansatz für die Investitionen halbiert werden könnte. Für Auszahlungen für Investitionen der VHS stehen in 2011 und im Finanzplanungszeitraum jährlich 29.500 € zur Verfügung. Für die noch notwendige Anschaffung von 150 Stühlen und die entsprechenden Stuhlverbindungen wird ein Betrag von insgesamt 48.150 € benötigt. Die Beschaffung ist für 2011 und 2012 vorgesehen. Für weitere notwendige Anschaffungen der VHS  (laufende Ausstattung der Unterrichtsräume, der EDV-Räume, Erneuerung der Bestuhlung der Kursteilnehmer etc.) stehen in 2012 somit 10.850 € zur Verfügung.

 

Der Kämmerer hat in der HFA-Sitzung darauf  hingewiesen, dass der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 02. Februar 2011 empfohlen hat, die Maßnahme „Pflasterung, Bodenindikatoren und akustische Signalanlage für sehbehinderte Menschen im Kreuzungsbereich Osnabrücker Straße/ Wind-mühlenstraße/Aloysiusstraße“ mit einem Ansatz von 70.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen, der nur vom Sozialausschuss aufgehoben werden kann. Der Ansatz soll mit einem Sperrvermerk versehen werden, um bei evtl. notwendigen Haushaltskonsolidierungen Einsparmöglichkeiten zu haben.

 

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung noch verschiedene Beschlüsse gefasst, die zu weiteren Budgetveränderungen geführt haben und in den vorliegenden Haushaltsplan  eingearbeitet wurden.

 

Abschließend sind noch folgende weitere Änderungen nach der Eckdatenprüfung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. März 2011 vorgenommen worden:

 

Im Rahmen der Eckdatenprüfung sind die Erträge aus der Schulpauschale im Fachbereich 1 aufgrund der 1. Modellrechnung zum GFG angepasst worden. Die Schulpauschale ist aber nach einer Vorgabe des Landes zunächst als investive Einzahlung zu planen, auch wenn sie für konsumtive Zwecke eingesetzt wird und deshalb sofort im Ergebnisplan wieder als Ertrag zu veranschlagen ist. Der Investitionsplan ist entsprechend berichtigt worden.

 

Weiterhin sind die Erträge aus der Ausschüttung der Technischen Betriebe AöR (TBR) im Fachbereich 4 aufgrund des Wirtschaftsplans angepasst worden. Da die Ausschüttungen in gleicher Höhe der Kapitalrücklage der TBR zuzuführen sind, ist eine entsprechende Korrektur im Investitionsplan nachgeholt worden.

 

Aufgrund aktueller Erkenntnisse sind die Zuwendungen an die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) steuerrechtlich anders zu beurteilen. Danach ist die Einzahlung in das Kapital der EWG bei der Stadt als investive Auszahlung zu planen. Dies hat zu einer Anpassung des Teil-Investi­tionsplans des Fachbereiches 4 geführt. Das Ergebnis-Budget bleibt unverändert, da dort nur eine Verschiebung von der Berichtszeile Transferaufwendungen in die Berichtszeile Bilanzielle Abschreibungen erforderlich war.

 

Bei den Bahnflächen ist eine Doppelveranschlagung bei den Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen korrigiert worden.

 

Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2011 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und Gesamtfinanz-Plan ergibt sich aus der Anlage 2. Zur weiteren Information sind als Anlage 3 die Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 4 die vollständige Auflistung aller im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session eingestellt.

 

Aus Kostenersparnis wird er daneben nur noch auf Anforderung den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in gedruckter und gebundener Form zur Verfügung gestellt.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren wird der Haushaltsplan auch unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 


Anlagen:

 

 

Anlage 1 – Haushaltssatzung

Anlage 2 – Gesamt-Plan

Anlage 3 – Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 4 – Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen